Feststellung des Jahresabschlusses 2025, Billigung des Konzernabschlusses 2025 und Billigung der gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung

Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer erteilte der NORMA Group SE für den Jahresabschluss 2025 und für den Konzernabschluss 2025 mit dem

zusammengefassten Lagebericht jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Abschlussprüfer hat außerdem den Vergütungsbericht ohne Beanstandungen geprüft. Der Vergütungsbericht ist Teil des zusammengefassten Lageberichts. Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die beiden Prüfberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit haben die Berichte eingehend geprüft und in Anwesenheit sowie unter Einbeziehung des Prüfers ausführlich diskutiert und hinterfragt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen ergaben sich nicht.

Daraufhin hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2026 den Jahresabschluss der NORMA Group SE und den Konzernabschluss der NORMA Group SE zum 31. Dezember 2025 mit dem dazugehörigen zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der NORMA Group SE ist damit im Sinne von § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich zudem dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit der vom Vorstand erstellten gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung für die NORMA Group zum 31. Dezember 2025 auseinandergesetzt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Prüfung der Erklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit („limited assurance“) durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Angaben bezüglich der CO2-Emissionen wurden als Teil der Konzernabschlussprüfung sogar einer Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) unterzogen. Der Vorstand erläuterte die Erklärung in der Sitzung am 19. März 2026 eingehend, die Vertreter des Prüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).