Die Hauptversammlung der NORMA Group SE ist das Organ, mittels dessen die Aktionäre ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben, und zugleich das Forum für ihre Kommunikation mit der Verwaltung.

In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre ihre Mitverwaltungs- und Kontrollbefugnisse wahr. Die Hauptversammlung entscheidet regelmäßig über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers sowie über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. In der Hauptversammlung wählen die Aktionäre außerdem die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Aktien der NORMA Group SE sind Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Sonderstimmrechte bestehen nicht. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Sie sind unter anderem auch berechtigt, Anträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu stellen. Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Möglichkeiten zur Ausübung des Stimmrechts sowie anderer Aktionärsrechte sind in der jeweiligen Einladung zur Hauptversammlung und den Begleitdokumenten erläutert. Die NORMA Group SE veröffentlicht die im Bundesanzeiger bekannt gegebene Einberufung und sämtliche Unterlagen, die der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, rechtzeitig auf ihrer Website. Im Anschluss an die Hauptversammlung stehen dort ebenfalls Angaben zu Teilnehmerzahlen und Abstimmungsergebnissen zur Verfügung.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).