Das Diversitätskriterium Alter adressiert das Diversitätskonzept durch verschiedene Vorgaben innerhalb der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die in den einschlägigen Vorgaben der Geschäftsordnung (Altersgrenze 75 Jahre) und der durch Aufsichtsratsbeschluss festgelegten Regelzugehörigkeitsdauer (zwölf Jahre) verankert sind. Für den Vorstand wird das Diversitätskriterium Alter durch eine ebenfalls in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vorgegebenen Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (65 Jahre) adressiert.
Legende
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