Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der satzungsmäßigen Vorgaben. Neben der retrograden Überwachung des Vorstandshandelns berät der Aufsichtsrat den Vorstand außerdem im Hinblick auf beabsichtigte zukünftige Geschäftsführungsmaßnahmen. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und setzt die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE besteht aus sechs Mitgliedern. Gemäß den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG sind die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und es verfügen mit Herrn Mark Wilhelms mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie mit Frau Kerstin Müller-Kirchhofs mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.

Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE besteht zum 31. Dezember 2025 aus den folgenden Mitgliedern:

Mark Wilhelms (Vorsitzender des Aufsichtsrats)2

Denise Koopmans (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

2 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 17. Februar 2025; Übernahme der Interim-CEO-Tätigkeit mit Wirkung zum 18. Februar 2025; das Aufsichtsratsmandat ruhte während der vorübergehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden bis zum Ablauf des 31. Oktober 2025. Seit 27. November 2025 wieder Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Kerstin Müller-Kirchhofs3,4

Rita Forst

Dr. Markus Distelhoff

Dr. Erek Speckert5
 

Die Lebensläufe der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. WWW.NORMAGROUP.COM

Die NORMA Group SE ist nicht mitbestimmt, sodass keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt und sind entsprechend Vertreter der Anteilseigner.

In der Sitzung am 27. November 2025 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, das Diversitätskonzept und das für das Gesamtgremium festgelegte Kompetenzprofil anzupassen. Zu den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gehört unter anderem, dass alle Mitglieder unabhängig sind, kein Mitglied für einen wesentlichen Wettbewerber der NORMA Group tätig ist und dass kein Mitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat bei Vorschlägen für die Neuwahl von Mitgliedern auf die Vielfalt (Diversität), unter anderem in Bezug auf die Kriterien Internationalität, Geschlecht und Alter, achten. Die Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat liegt bei zwölf Jahren. Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 75 Jahren.

Die nachfolgende Qualifikationsmatrix erläutert die Zuordnung der in dem angepassten Kompetenzprofil festgelegten wesentlichen Kompetenzen zu den einzelnen amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium:

3 Gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 9. September 2024; von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat gewählt.

4 Interim-Vorsitzende des Aufsichtsrats vom 18. Februar 2025 bis 27. November 2025.

5 Von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat der NORMA Group SE gewählt.

                         

Qualifikationsmatrix Aufsichtsrat1

 

Kompetenzen2

Unternehmensfüh-rung und Transfor-mationser-fahrung

 

Erfahrung in relevanten Industrie-sektoren

 

Strategi-sche Geschäfts-entwick-lung, M&A

 

Inter-nationale Erfahrung

Produktion, Operations, Forschung und Ent-wicklung (F&E)

Vertrieb & Marketing

 

Personal-entwick-lung und

-organi-sation

Finanzen, Rech-nungs-legung, Abschluss-prüfung,  Controlling

Interne Kontroll-systeme, Risiko-manage-ment, Recht und Comp-liance

Kapital-märkte und Kapital-markt-regulierung

Digi-talisierung, KI, IT, Cyber-security

Nach-haltigkeit,

ESG

Mitglieder

Dr. Markus Distelhoff

 

 

         

Rita Forst

   

 

       

Denise Koopmans

 

   

   

 

 

Kerstin Müller-Kirchhofs

           

 

Dr. Erek Speckert

 

           

Mark Wilhelms

 

     

 

   

Kein derzeit amtierendes Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen inne. Keines der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder gehört dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft an. Die im Geschäftsjahr 2025 ausgeübten Berufe und weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien der Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

   

Sonstige Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Berater

 

 

 

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Gesellschaften der NORMA Group und einem Mitglied des Aufsichtsrats bestehen nicht.

Geschäften zwischen Gesellschaften der NORMA Group einerseits und einem Aufsichtsratsmitglied oder ihm nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits muss der Aufsichtsrat vorab zustimmen. Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2025 nicht abgeschlossen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, Interessenkonflikte zu melden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Im Geschäftsjahr 2025 traten keine Interessenkonflikte zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft auf.

Gemäß der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, wie wirksam er insgesamt sowie seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Zuletzt fand eine fragebogenbasierte Selbstbeurteilung im Dezember 2025 statt. Die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluationen erörtert der Aufsichtsrat,und leitet daraus Handlungsempfehlungen

ab; gegebenenfalls beschließt er geeignete Maßnahmen. Mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen befasst sich der Aufsichtsrat bis zu der nächsten turnusmäßigen Beurteilung laufend weiter.

Der Aufsichtsratsvorsitzende organisiert und koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats. Er nimmt außerdem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist zur Abgabe jeglicher Willenserklärungen im Namen des Aufsichtsrats berechtigt, die zur Umsetzung der Aufsichtsratsbeschlüsse erforderlich sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen, auch ohne den Vorstand, regelmäßig Gespräche mit Investoren zu Themen, die speziell den Aufsichtsrat betreffen.

Beschlüsse des Aufsichtsrats können mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).