Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der satzungsmäßigen Vorgaben. Neben der retrograden Überwachung des Vorstandshandelns berät der Aufsichtsrat den Vorstand außerdem im Hinblick auf beabsichtigte zukünftige Geschäftsführungsmaßnahmen. Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und setzt die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE besteht aus sechs Mitgliedern. Gemäß den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG sind die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und es verfügen mit Herrn Mark Wilhelms mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie mit Frau Kerstin Müller-Kirchhofs mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE besteht zum 31. Dezember 2025 aus den folgenden Mitgliedern:
•Mark Wilhelms (Vorsitzender des Aufsichtsrats)2
•Denise Koopmans (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)
2 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 17. Februar 2025; Übernahme der Interim-CEO-Tätigkeit mit Wirkung zum 18. Februar 2025; das Aufsichtsratsmandat ruhte während der vorübergehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden bis zum Ablauf des 31. Oktober 2025. Seit 27. November 2025 wieder Vorsitzender des Aufsichtsrats.
•Kerstin Müller-Kirchhofs3,4
•Rita Forst
•Dr. Markus Distelhoff
•Dr. Erek Speckert5
Die Lebensläufe der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. WWW.NORMAGROUP.COM
Die NORMA Group SE ist nicht mitbestimmt, sodass keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt und sind entsprechend Vertreter der Anteilseigner.
In der Sitzung am 27. November 2025 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, das Diversitätskonzept und das für das Gesamtgremium festgelegte Kompetenzprofil anzupassen. Zu den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gehört unter anderem, dass alle Mitglieder unabhängig sind, kein Mitglied für einen wesentlichen Wettbewerber der NORMA Group tätig ist und dass kein Mitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat bei Vorschlägen für die Neuwahl von Mitgliedern auf die Vielfalt (Diversität), unter anderem in Bezug auf die Kriterien Internationalität, Geschlecht und Alter, achten. Die Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat liegt bei zwölf Jahren. Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 75 Jahren.
Die nachfolgende Qualifikationsmatrix erläutert die Zuordnung der in dem angepassten Kompetenzprofil festgelegten wesentlichen Kompetenzen zu den einzelnen amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils durch das Gesamtgremium:
3 Gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 9. September 2024; von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat gewählt.
4 Interim-Vorsitzende des Aufsichtsrats vom 18. Februar 2025 bis 27. November 2025.
5 Von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat der NORMA Group SE gewählt.
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Qualifikationsmatrix Aufsichtsrat1
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Kompetenzen2
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Unternehmensfüh-rung und Transfor-mationser-fahrung
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Erfahrung in relevanten Industrie-sektoren
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Strategi-sche Geschäfts-entwick-lung, M&A
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Inter-nationale Erfahrung
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Produktion, Operations, Forschung und Ent-wicklung (F&E)
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Vertrieb & Marketing
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Personal-entwick-lung und
-organi-sation
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Finanzen, Rech-nungs-legung, Abschluss-prüfung, Controlling
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Interne Kontroll-systeme, Risiko-manage-ment, Recht und Comp-liance
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Kapital-märkte und Kapital-markt-regulierung
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Digi-talisierung, KI, IT, Cyber-security
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Nach-haltigkeit,
ESG
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Mitglieder
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Dr. Markus Distelhoff
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Rita Forst
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Denise Koopmans
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Kerstin Müller-Kirchhofs
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Dr. Erek Speckert
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Mark Wilhelms
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1_Kompetenzfelder gemäß dem mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. November 2025 festgelegten Kompetenzprofil und der zu Grunde liegenden Festlegung des Aufsichtsrats der nach entsprechender Einschätzung des Aufsichtsrats für die Überwachung und Beratung des Vorstands der NORMA Group SE als Konzernspitze der NORMA Group wesentlichsten Kernkompetenzen.
2_Zuordnung der jeweiligen fünf am stärksten ausgeprägten Kompetenzen aufgrund von durch Beschluss des Gesamtaufsichtsrats bestätigter Selbsteinschätzung der einzelnen Mitglieder. Der Selbsteinschätzung zu Grunde liegt eine anhand der Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder nachvollziehbare, durch mehrjährige einschlägige berufliche Erfahrungen oder eine einschlägige Ausbildung erworbene oder durch gezielte einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterlegte überdurchschnittliche Expertise in den betreffenden Kompetenzfeldern.
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Kein derzeit amtierendes Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen inne. Keines der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder gehört dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft an. Die im Geschäftsjahr 2025 ausgeübten Berufe und weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien der Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Sonstige Mandate der Aufsichtsratsmitglieder
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Aufsichtsratsmitglied
Ausgeübter Beruf
Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium
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Sonstige Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Aufsichtsgremien
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Mark Wilhelms1
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Berater
Mitglied seit 2018
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Keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien
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Denise Koopmans
stellvertretende Vorsitzende
Beraterin
Mitglied seit 2023
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Mitglied des Verwaltungsrats (nichtgeschäftsführende Direktorin) der Cicor Technologies AG, Boudry, Schweiz (börsennotiert)
Mitglied des Aufsichtsrats der Royal BAM Group NV, Bunnik, Niederlande (börsennotiert)
Mitglied des Verwaltungsrats (nichtgeschäftsführende Direktorin) der Schweizerischen Post AG, Bern, Schweiz (nicht börsennotiert)
Mitglied des Board of Governors der Grant Thornton International Ltd., London, Großbritannien (nicht börsennotiert)
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Kerstin Müller-Kirchhofs2
Beraterin
Mitglied seit 2024
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Keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien
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Rita Forst
Beraterin
Mitglied seit 2018
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Mitglied des Verwaltungsrats (Non-Executive Director) der AerCap Holdings N.V., Dublin, Irland (börsennotiert)
Mitglied des Verwaltungsrats (Non-Executive Director) der Johnson Matthey PLC, London, Großbritannien (börsennotiert)
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Dr. Markus Distelhoff3
Berater
Mitglied seit 2023
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Keine weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien
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Dr. Erek Speckert4
CEO KERN LIEBERS GmbH & Co. KG
Mitglied seit 2025
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Mitglied des Aufsichtsrats der GKD Gebr. Kufferath AG, Düren (nicht börsennotiert)
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1_Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 17. Februar 2025; Übernahme der Interim-CEO-Tätigkeit mit Wirkung zum 18. Februar 2025 bis zum 31. Oktober 2025; das Aufsichtsratsmandat ruhte während der Interim-CEO-Tätigkeit; Rückkehr in den Aufsichtsrat zum 1. November 2025. Am 27. November 2025 wählte der Aufsichtsrat Mark Wilhelms im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung wieder zum Aufsichtsratsvorsitzenden.
2_Gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 9. September 2024; Mitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses seit dem 20. September 2024; von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat gewählt; Interim-Vorsitzende des Aufsichtsrats vom 18. Februar 2025 bis 27. November 2025 .
3_Bis zum 30. September 2025 Vorstandsmitglied und CEO der REHAU Automotive, Rehau Deutschland.
4_Von der Hauptversammlung am 13. Mai 2025 in den Aufsichtsrat der NORMA Group SE gewählt.
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Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Gesellschaften der NORMA Group und einem Mitglied des Aufsichtsrats bestehen nicht.
Geschäften zwischen Gesellschaften der NORMA Group einerseits und einem Aufsichtsratsmitglied oder ihm nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits muss der Aufsichtsrat vorab zustimmen. Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2025 nicht abgeschlossen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, Interessenkonflikte zu melden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Im Geschäftsjahr 2025 traten keine Interessenkonflikte zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft auf.
Gemäß der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK beurteilt der Aufsichtsrat regelmäßig, wie wirksam er insgesamt sowie seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Zuletzt fand eine fragebogenbasierte Selbstbeurteilung im Dezember 2025 statt. Die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluationen erörtert der Aufsichtsrat,und leitet daraus Handlungsempfehlungen
ab; gegebenenfalls beschließt er geeignete Maßnahmen. Mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen befasst sich der Aufsichtsrat bis zu der nächsten turnusmäßigen Beurteilung laufend weiter.
Der Aufsichtsratsvorsitzende organisiert und koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats. Er nimmt außerdem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist zur Abgabe jeglicher Willenserklärungen im Namen des Aufsichtsrats berechtigt, die zur Umsetzung der Aufsichtsratsbeschlüsse erforderlich sind. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt in angemessenem Rahmen, auch ohne den Vorstand, regelmäßig Gespräche mit Investoren zu Themen, die speziell den Aufsichtsrat betreffen.
Beschlüsse des Aufsichtsrats können mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).