Das Diversitätskriterium Bildungs- und Berufshintergrund wird in den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und in dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat adressiert, das der Aufsichtsrat zuletzt im Jahr 2025 angepasst hat. Durch das Kompetenzprofil soll sichergestellt sein, dass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über Expertise aus verschiedenen fachlichen Bereichen verfügt, die sich aus einschlägigen beruflichen Erfahrungen oder einer einschlägigen Ausbildung seiner Mitglieder speist. Die Umsetzung der entsprechenden Zielsetzungen erfolgt über gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat durch die Berücksichtigung geeigneter Suchkriterien zur Identifizierung der Kandidaten für gegebenenfalls anstehende Wahlen zum Aufsichtsrat.

Legende

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