Aufsichtsrat und Vorstand der NORMA Group SE haben ausführlich geprüft, welchen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die NORMA Group SE folgen sollte, und erläutern regelmäßig, mindestens einmal im Jahr - im Zuge der Abgabe der Entsprechenserklärung - von welchen Empfehlungen gegebenenfalls abgewichen wird und welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Die Entsprechenserklärung vom 27. November 2025 sowie alle früheren Entsprechenserklärungen und Aktualisierungen zu früheren Entsprechenserklärungen sind im Investor-Relations-Bereich auf der Website der NORMA Group SE veröffentlicht. WWW.NORMAGROUP.COM
Die Erklärung vom 27. November 2025 lautet wie folgt:
Seit Abgabe der letzten Erklärung am 28. Februar 2025 hat die NORMA Group SE mit der nachfolgenden Ausnahme den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 veröffentlichten Fassung der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 („DCGK“) entsprochen:
Empfehlung D.3 Satz 5 DCGK:
Entsprechend Empfehlung D.3 Satz 5 des Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Mit Wirkung ab dem 18. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat der NORMA Group SE die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats, Frau Kerstin Müller-Kirchhofs, übergangsweise auch zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Hintergrund war, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Guido Grandi als Vorstandsvorsitzender der seinerzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Mark Wilhelms, mit Wirkung ab dem 18. Februar 2025 übergangsweise für maximal ein Jahr zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der NORMA
Group SE bestellt wurde. Für den Zeitraum der Tätigkeit von Herrn Wilhelms im Vorstand ruhte sein Amt als Aufsichtsratsmitglied.
Die Abweichung ist entfallen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 4. August 2025 Frau Birgit Seeger als Mitglied und Vorsitzende des Vorstands mit Wirkung ab 1. November 2025 bestellt. Zu diesem Datum nahm Herr Wilhelms seine Tätigkeit im Aufsichtsrat wieder auf. In seiner Sitzung am 27. November 2025 wählte der Aufsichtsrat Herrn Wilhelms erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Herr Wilhelms hat wie zuvor nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss inne. Diese Funktion wird weiterhin von Frau Müller-Kirchhofs ausgeübt. Die NORMA Group SE entspricht den Empfehlungen des DCGK somit vollumfänglich und wird voraussichtlich auch in der Zukunft den Empfehlungen des DCGK vollumfänglich entsprechen.
Legende
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