Die Klassifizierung und der Ausweis des Water-Management-Geschäfts als aufgegebener Geschäftsbereich

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Ziffer 3 mit dem Unterabschnitt „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Schulden und aufgegebene Geschäftsbereiche“ des Konzernanhangs. Angaben zu dem als aufgegebenen Geschäftsbereich klassifizierten Water-Management-Geschäfts finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 33 „Aufgegebener Geschäftsbereich“.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die NORMA Group SE hat am 23. September 2025 mit einem Erwerber eine Vereinbarung über den Verkauf des Water-Management-Geschäfts unterzeichnet. Das Water-Management-Geschäft wurde infolge dessen per 31. Juli 2025 als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die NORMA Group SE weist für das Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich nach Steuern in Höhe von EUR 26,9 Mio aus. Die Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs wurde per 2. Februar 2026 vollzogen. 

Die Klassifizierung und der Ausweis des Water-Management-Geschäfts als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 sowie die damit verbundene Zuordnung der Aufwendungen und Erträge sind komplex. Zudem sind die erläuternden Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich ebenfalls komplex.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass der aufgegebene Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 nicht zutreffend als solcher klassifiziert wurde. Darüber hinaus besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordneten Aufwendungen und Erträge nicht sachgerecht allokiert wurden und damit der Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung fehlerhaft ist. Hinsichtlich der erläuternden Angaben zum aufgegebenen Geschäftsbereich im Konzernanhang besteht das Risiko, dass die Erläuterungen nicht ausreichend detailliert und sachgerecht sind. 

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben zunächst beurteilt, ob die Klassifizierung des Water-Management-Geschäfts als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 zutreffend erfolgt ist. Dazu haben wir Befragungen durchgeführt und die interne und externe Berichterstattung beurteilt. 

Das der Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugrunde liegende Konzept haben wir im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 5 analysiert. Bei der Prü­fung der Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich haben wir diese daraufhin untersucht, ob sie in Einklang mit den unternehmensinternen Berichtssystemen sowie den Regelungen des mit dem Erwerber abgeschlossenen Kaufvertrags steht.

Ferner haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen im Konzernanhang zu den aufgegebenen Geschäftsbereichen ausreichend detailliert und sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Klassifizierung des Water-Management-Geschäfts als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ist zutreffend. Ausweis und Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen des Water-Management-Geschäfts zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den Regelungen des IFRS 5. Die Erläuterungen im Konzernanhang zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich sind ausreichend detailliert und sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die im Abschnitt nichtfinanzielle Konzernerklärung des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist

die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).