Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der NORMA Group SE, Maintal, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden „zusammengefasster Lagebericht“) der NORMA Group SE inklusive des im Abschnitt „Vergütungsbericht 2025“ des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
•entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden „IFRS Accounting Standards“), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und
•vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf Ziffer 3 mit den Unterabschnitten „Immaterielle Vermögenswerte“ und „Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte“ des Konzernanhangs. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und die Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in Ziffer 18 des Konzernanhangs enthalten. Die Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente EMEA, Amerika und Asien-Pazifik finden sich im Konzernlagebericht im Abschnitt „Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den Segmenten“.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2025 EUR 165,3 Mio und stellen mit 13 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) EMEA, Amerika und Asien-Pazifik überprüft. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. September 2025. Aufgrund unterjähriger Indikatoren für einen Wertminderungsbedarf wurden zudem anlassbezogene Wertminderungsprüfungen per 30. Juni 2025 und 31. Juli 2025 durchgeführt.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen ZGE verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der ZGE. Die NORMA Group SE ermittelt den erzielbaren Betrag als den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells je ZGE. Liegt der Buchwert über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ergibt sich ein Wertminderungsbedarf, soweit der Buchwert nicht durch den Nutzungswert gedeckt ist.
Im Rahmen der zum 30. Juni 2025 und 31. Juli 2025 durchgeführten Wertminderungstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Im Rahmen der zum 30. September 2025 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung wurde für die ZGE EMEA ein Wertminderungsbedarf i. H. v. EUR 50 Mio festgestellt. Die Wertminderung wurde vollständig dem Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE EMEA zugeordnet und im Konzernabschluss als Abschreibung erfasst.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die von den gesetzlichen Vertretern der NORMA Group SE erstellte, vom Aufsichtsrat genehmigte und gegebenenfalls angepasste erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der jeweiligen ZGE für die nächsten fünf Jahre, die unterstellte langfristige Wachstumsrate in der ewigen Rente und die verwendeten Diskontierungszinssätze.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht oder nicht vollständig erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung pro ZGE sowie die unterstellte langfristige Wachstumsrate mit den Planungsverantwortlichen erörtert.
Außerdem haben wir untersucht, ob die der Bewertung zugrunde liegende Planung, mit den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten, vom Aufsichtsrat genehmigten und gegebenenfalls angepassten Budgets hinsichtlich der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in Einklang steht. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Unsere Prüfung der Angemessenheit der wesentlichen Annahmen der genehmigten Budgets umfasste auch eine Würdigung der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Hierbei haben wir aufgrund von Prognoseabweichungen in der Vergangenheit untersucht, wie die Planungsverantwortlichen auf die Prognoseabweichungen bei Erstellung des Budgets reagiert haben.
Wir haben die dem Diskontierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.
Um der bestehenden und aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöhten Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Diskontierungszinssatzes und der erwarteten Zahlungsströme auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten des Konzerns sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).