Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

Entwicklung latenter Ertragsteueransprüche und -schulden

2025

2024

23.169

28.664

2.564

-8.292

-554

-409

-3.214

1.883

-32.370

1.323

-10.405

23.169

Die in den sonstigen Rücklagen erfassten kumulierten Effekte aus der Erfassung latenter Steuerschulden aus der Absicherung von Zahlungsströmen betragen zum 31. Dezember 2025 TEUR 738 (31. Dez. 2024: TEUR 880). Die in den Gewinnrücklagen erfassten kumulierten Effekte aus der Erfassung latenter Steuerschulden aus Neubewertungen aus Pensionen belaufen sich auf TEUR 96 (31. Dez. 2024: TEUR 508).

Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden stellen sich (ohne Berücksichtigung von Saldierungen innerhalb einzelner Steuerrechtskreise) wie folgt dar:

Latente Ertragsteueransprüche

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

2.284

4.437

1.126

1.395

2.566

2.231

3.922

5.735

3.134

3.955

962

1.289

1.898

609

2.896

8.700

13.043

819

1.162

10.950

8.238

36.361

44.990

-20.314

-31.160

16.047

13.830

Latente Ertragsteuerschulden

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

5.841

33.203

10.888

22.262

1.876

5.630

64

79

347

724

992

610

1.376

181

329

427

1.558

2.514

79

2.606

2.529

25.956

68.159

-20.314

-31.160

5.642

36.999

-10.405

23.169

Latente Ertragsteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz im Vergleich zu den steuerlichen Wertansätzen in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Im aktuellen Geschäftsjahr mussten wegen nicht in ausreichendem Umfang vorliegender zu versteuernder künftiger Ergebnisse abzugsfähige temporäre Differenzen, auf die in Vorjahren ein latenter Ertragsteueranspruch angesetzt wurde, in Teilen wertberichtigt werden.

Der Konzern hat in einigen Tochterunternehmen im Jahr 2025 bzw. in den Vorjahren steuerliche Verluste erwirtschaftet. Insgesamt belaufen sich die angesetzten latenten Ertragsteueransprüche auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge für Tochterunternehmen, die im laufenden bzw. im vorangegangenen Geschäftsjahr steuerliche Verluste erlitten haben, auf TEUR 2.758 (2024: TEUR 3.398). Im Wesentlichen handelt es sich um unbegrenzt vortragsfähige, unverfallbare Verlustvorträge.

Die Verminderung der latenten Ertragsteueransprüche in der Position „Fremdkapitalaufnahmen“ im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wechselkursentwicklung von Fremdwährungsverbindlichkeiten zurückzuführen.

Die Verminderung der latenten Ertragsteuerschulden in der Position „Sonstige Vermögenswerte“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Wechselkursentwicklung von Fremdwährungsforderungen.

Die Erhöhung der latenten Ertragsteuerschulden in der Position „Fremdkapitalaufnahmen“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Wechselkursentwicklung von Fremdwährungsforderungen.

Auf steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktive latente Steuern angesetzt, als von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit auszugehen ist. Die zeitliche Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

Zeitliche Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

2.064

1.271

635

1.271

5.709

5.529

239.507

168.129

247.915

176.200

Die steuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2025 TEUR 247.915 (31. Dez. 2024: TEUR 176.200). Davon entfallen TEUR 114.504 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2024: TEUR 74.699) und TEUR 105.355 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2024: 67.473).

Die zeitliche Nutzbarkeit der davon nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

Zeitliche Nutzbarkeit nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

3.840

206.417

132.281

206.417

136.121

Die steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet wurden, betragen zum 31. Dezember 2025 TEUR 206.417 (31. Dez. 2024: TEUR 136.121). Davon entfallen TEUR 104.849 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2024: TEUR 63.923) und TEUR 95.701 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2024: TEUR 56.696).

Die steuerlichen Zinsvorträge betragen zum 31. Dezember 2025 TEUR 36.089 (31. Dez. 2024: TEUR 25.546). Auf die steuerlichen Zinsvorträge wurden keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet, da von einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht ausgegangen wird.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen können Steuerschulden entstehen. Diese Steuerschulden wurden im Geschäftsjahr 2025 in dem Maße angesetzt, wie der Konzern die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmen kann. Der Konzern kann also die Auflösung temporärer Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen steuern.

Es wurden zum 31. Dezember 2025 latente Steuerschulden in Höhe von 292 TEUR (31. Dez. 2024: TEUR 0) für geplante Dividendenausschüttungen angesetzt.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).