21. (a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

i. Rechnungslegungsmethoden für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden zu zahlende Beträge für im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Wird der Ausgleich der Forderungen innerhalb von zwölf Monaten erwartet, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte eingestuft. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IFRS 9 klassifiziert. Sie werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen und werden im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine signifikante Finanzierungskomponente, werden sie beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen durch Banken garantierte Wechsel (sog. „banker’s acceptance bills“) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Kunden aus China enthalten. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise auf die über die jeweiligen Laufzeiten erwarteten Kreditverluste abgestellt. Es werden dabei kundenspezifische Verlustraten zugrunde gelegt, die der Branche bzw. dem Sektor des jeweiligen Kunden sowie dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region Rechnung tragen. Dafür berücksichtigt die NORMA Group insbesondere die Credit Default Swaps der Herkunftsländer des jeweiligen Kunden sowie aus externen Quellen abgeleitete branchenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zudem werden, falls diese Daten vorhanden sind, Verlustraten aus kundenspezifischen Credit Default Swaps (CDS) herangezogen.

Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zusammen mit Wertminderungsaufwendungen auf Vertragsvermögenswerte im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

Verluste aus dem Abgang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Abschreibung werden im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

ii. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sind in den folgenden Tabellen nicht enthalten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen stellen sich wie folgt dar:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

123.419

154.430

4.018

5.004

127.437

159.434

Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

124.854

156.473

-1.435

-2.043

123.419

154.430

iii. Angaben zu Wertberichtigungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, wurden zum 31. Dezember 2025 wie folgt ermittelt. Die folgenden quantitativen Informationen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Beträge, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft worden sind.

Kreditrisiko Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Kreditausfallraten

< 1 %

Kreditausfallraten

> 1 % bis 2,5 %

Kreditausfallraten

> 2,5 %

Gesamt

89.783

53.030

2.858

145.671

689

893

117

1.699

89.094

52.137

2.741

143.972

Kreditausfallraten

< 1 %

Kreditausfallraten

> 1 % bis 2,5 %

Kreditausfallraten

> 2,5 %

Gesamt

69.589

65.381

3.076

138.046

922

995

126

2.043

68.667

64.386

2.950

136.003

Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich vom Eröffnungsbilanzwert zum 1. Januar 2025 zum Schlussbilanzwert zum 31. Dezember 2025 wie folgt:

Überleitung Wertberichtigungen

Wertberichtigungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.043

1.327

-1.534

23

-160

1.699

Die im Geschäftsjahr 2025 erfassten Nettoerträge aus Wertberichtigungen beliefen sich auf TEUR 207 (2024: Nettoaufwendungen in Höhe von TEUR 238).

Im Geschäftsjahr ergaben sich die folgenden Verluste aus der Abschreibung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Abgangsgewinne / Verluste IFRS 7.20A

2025

2024

Gründe für den Abgang

3.137

3.689

Abschreibung (IFRS 9.5.4.4)

iv. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristige Laufzeiten, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).