Pensionsverpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus zwei deutschen Pensionsplänen sowie aus einem Schweizer Vorsorgeplan.

Der deutsche leistungsorientierte Pensionsplan für Mitarbeiter der NORMA Group wurde im Jahr 1990 für neue Teilnehmer geschlossen; aus diesem Plan beziehen Teilnehmer Leistungen in Form von Zahlungen bei Eintritt in die Rente, Erwerbsunfähigkeit und Tod. Ansprüche auf Leistungen sind abhängig von den Dienstjahren und dem Gehalt. Der Teil des Gehalts, der über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt, führt im Vergleich zu dem Teil des Gehalts bis zu der Beitragsbemessungsgrenze zu höheren Leistungsansprüchen. Auch wenn aus diesen Altzusagen keine weiteren Leistungen mehr erdient werden können, trägt das Unternehmen grundsätzlich weiterhin die versicherungsmathematischen Risiken, wie zum Beispiel Langlebigkeitsrisiko und Erhöhung des Rententrends. Aufgrund der Höhe der Verpflichtung und der Zusammensetzung des Bestands der Planteilnehmer – ca. 96 % Rentner – würden sich selbst bei einer wesentlichen Veränderung der versicherungsmathematischen Parameter keine wesentlichen Auswirkungen auf die NORMA Group ergeben.

Nach 1990 eingestellte Beschäftigte können an einem beitragsorientierten Pensionsplan teilnehmen. Die Beiträge werden in einen Versicherungsvertrag eingezahlt, aus dem bei Eintritt in die Rente oder im Todesfall Pauschalbeträge ausgezahlt werden.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein weiterer Plan für Mitglieder des Vorstands eröffnet. Dieser zweite deutsche leistungsorientierte Versorgungsplan resultiert aus einer Direktzusage auf ein jährliches Ruhegehalt an den Vorstand der NORMA Group, bei Eintritt vor dem Geschäftsjahr 2020. Das Ruhegehalt bemisst sich als Prozentsatz des pensionsfähigen Einkommens. Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht, wenn der Dienstvertrag beendet ist, aber nicht vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres, oder wenn Arbeitsunfähigkeit eintritt. Der Prozentsatz ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre als Vorstand. Der Prozentsatz beläuft sich auf 4 % des

letzten Jahresfestgehalts vor Ausscheiden für jedes vollendete Dienstjahr. Der Prozentsatz kann maximal auf 55 % steigen. Ferner ist eine Hinterbliebenenversorgung vorgesehen.

Die Verpflichtungen aus den zugesagten Leistungen unterliegen versicherungsmathematischen Risiken, wie zum Beispiel Rechnungszinsrisiken, Inflationsrisiken und Langlebigkeitsrisiken. Weitere Einzelheiten zu diesem Plan können dem Vergütungsbericht für den Vorstand und Aufsichtsrat entnommen werden. VERGÜTUNGSBERICHT

Neben den deutschen Plänen besteht ein leistungsorientierter Plan in der Schweiz, der sich aus dem Schweizer Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ergibt. Nach dem BVG hat jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeiter zu gewähren. Bei dem Plan handelt es sich um einen kapitalbasierten Plan, bei dem das Unternehmen Beiträge zu leisten hat, die mindestens den in den Planbedingungen vorgegebenen Arbeitnehmerbeiträgen entsprechen. Dieser Plan wird von einer Stiftung verwaltet, die rechtlich unabhängig vom Unternehmen ist und dem BVG unterliegt. Die Gruppe hat den Anlageprozess an die Stiftung ausgelagert, welche die strategische Asset-Allokation auf ihrem KollektivLeben-Portfolio festlegt. Alle reglementarischen Leistungen aus dem Plan sind über einen Versicherungsträger integral rückgedeckt. Die Rückdeckung umfasst dabei die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit. Des Weiteren besteht für die bei dem Versicherer angelegten Vorsorgekapitalien eine 100 %-Kapital- und -Zinsgarantie. Im Fall einer Unterdeckung können die Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge aufgrund einer Entscheidung des jeweiligen Stiftungsvorstands angehoben werden. Strategien des Stiftungsvorstands zum Ausgleich einer potenziellen Unterdeckung unterliegen der Zustimmung der Regulierungsbehörde.

Neben den beschriebenen Plänen in Deutschland und der Schweiz nimmt die NORMA Group an einem Standort in den USA an einem gemeinschaftlichen Altersversorgungsplan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan) teil. Die Verpflichtung der NORMA Group, sich an dem Fonds zu beteiligen, ergibt sich aus einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmerorganisation. Der Plan wird durch US-Bundesgesetze geregelt, unter denen der Plan treuhänderisch im Namen der beitragszahlenden Arbeitgeber und der begünstigten Arbeitnehmer verwaltet wird. Der Multi-Employer-Plan wäre nach derzeitiger Einschätzung grundsätzlich als leistungsorientierter Altersversorgungsplan zu behandeln, jedoch stellt die verwaltende Organisation den teilnehmenden Arbeitgebern keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um den Plan wie einen leistungsorientierten Plan zu bilanzieren. Aus diesem Grund wird dieser Plan entsprechend den Vorschriften für beitragsorientierte Altersversorgungspläne behandelt (IAS 19.34). Der auf die NORMA Group entfallende Anteil der Beiträge, der an die Versorgungseinrichtungen gezahlt wird, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 1,2 Mio. (2024: EUR 1,4 Mio.). Die Beiträge zum Plan werden direkt im Personalaufwand der Periode erfasst. Mögliche zukünftige Änderungen der Beiträge werden durch Verhandlungen mit der Arbeitnehmerorganisation festgelegt oder ergeben sich aus den von Zeit zu Zeit angepassten Verordnungen. Neben den vereinbarten Beiträgen gibt es seitens der NORMA Group keine feste Verpflichtung gegenüber diesem Plan. Im unwahrscheinlichen Falle eines Ausscheidens nach bestimmten Kriterien oder im Falle einer Haftung für die Verpflichtungen anderer Unternehmen gemäß den Regelungen der Bundesgesetze in den USA könnten zusätzliche zukünftige Beitragszahlungsverpflichtungen entstehen. Der Finanzierungsstatus des Multi-Employer-Plans wird einmal im Jahr vom „US Department of Labor“ gemeldet und wird von verschiedenen Faktoren, einschließlich Fondsvermögen, Anlageperformance, Inflation, Veränderungen in der Demografie und Veränderungen des Teilnehmerleistungsniveaus, beeinflusst. 

In den unmittelbar vorangegangenen Jahren war der Plan erheblich unterfinanziert und befand sich in einem „kritischen und rückläufigen“ Zustand. NORMA Group (und die anderen beitragszahlenden Arbeitgeber) trugen eine kombinierte potenziell künftige Zahlungsverpflichtung, die dieser Unterfinanzierung entsprach. Im Jahr 2023 erhielt der Plan von der US-Regierung im Rahmen des American Rescue Plan Act von 2021 („ARPA“) eine „besondere Finanzhilfe“ in Höhe von USD 994 Millionen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Plan bis 2051

vollständig finanziert ist. Gemäß den Bestimmungen des ARPA verringert sich die potenzielle künftige Zahlungsverpflichtung von NORMA und den anderen beitragenden Arbeitgebern nicht sofort entsprechend um USD 994 Millionen, sondern die USD 994 Millionen werden pro rata temporis über einen Zeitraum von zehn Jahren verwendet, um die nicht finanzierten unverfallbaren Ansprüche des Plans zu reduzieren. ARPA verlangt auch, dass der Plan für den Zeitraum, in dem die USD 994 Millionen schrittweise eingeführt werden, einen niedrigeren Zinssatz für die Bewertung seiner nicht kapitalgedeckten unverfallbaren Leistungen verwendet, was den direkten Nutzen des Zuschusses von USD 994 Millionen bei der Berechnung der potenziellen künftigen Zahlungsverpflichtung eines bestimmten Arbeitgebers ausgleichen kann.

Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungseinrichtungen für das Folgejahr 2026 betragen EUR 1,2 Mio.

Überleitung des Anwartschaftsbarwerts (DBO) und des Planvermögens

Aus den leistungsorientierten Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren folgende Beträge im Konzernabschluss enthalten:

Zusammensetzung der Pensionsrückstellung

31. Dez. 2025

31. Dez. 2024

14.890

16.485

6.077

6.615

215

0

8.598

9.870

Die Überleitung der Nettoschuld (Verbindlichkeit in der Bilanz) aus leistungsorientierten Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich wie folgt dar:

Überleitung Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

2025

2024

9.870

9.319

454

687

114

143

11

12

233

237

402

-285

-43

185

-768

-23

-631

185

-97

-110

-596

-593

-129

-49

104

-11

58

-215

0

8.598

9.870

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts detailliert dargestellt:

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts (DBO)

2025

2024

16.485

16.162

454

687

114

143

11

12

407

422

-43

185

-768

-23

-631

185

50

59

-1.073

-1.419

-129

-49

104

9

17

14.890

16.485

Der gesamte Anwartschaftsbarwert enthält zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres TEUR 4.338 für aktive Arbeitnehmer, TEUR 5.155 für ehemalige Arbeitnehmer mit unverfallbaren Leistungsansprüchen und TEUR 5.397 für Pensionäre und Hinterbliebene.

Die leichte Reduzierung der Pensionsverpflichtungen resultiert vor allem aus der gruppenweiten Anpassung des Abzinsungsfaktors der Verpflichtungen aufgrund des leicht gestiegenen Zinsniveaus. Diese Veränderung ist in den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus finanziellen Annahmen erkennbar.

Eine detaillierte Überleitung der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Veränderung beizulegender Zeitwert Planvermögen

2025

2024

6.615

6.843

174

185

-402

285

97

110

50

59

-477

-826

0

20

-41

6.077

6.615

Ab dem Geschäftsjahr 2022 erfolgte die teilweise Rückdeckung der Pensionsverpflichtungen aus dem Plan für Mitglieder des Vorstands durch den Abschluss entsprechender Rückdeckungsversicherungen. Die Auszahlungen für diese sind unter dem Posten „Arbeitgeberbeiträge“ berücksichtigt.

Aufgliederung des Planvermögens

Die Aufgliederung des Planvermögens der Versorgungspläne stellt sich wie folgt dar:

Aufgliederung des Planvermögens

2025

2024

6.057

6.570

1

31

19

14

6.077

6.615

Die Festgelder und Aktien hatten Preisnotierungen an einem aktiven Markt. Die Werte für Versicherungsverträge stellen deren beizulegende Zeitwerte dar, für die keine Preisnotierungen an einem aktiven Markt existieren.

Versicherungsmathematische Annahmen

Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Versicherungsmathematische Annahmen

2025

2024

3,57

3,00

1,86

1,84

1,38

1,41

1,45

1,44

Der versicherungsmathematischen Berechnung des Anwartschaftsbarwerts lagen die Richttafeln „Heubeck 2018 G“ für die deutschen Pläne sowie die Sterbetafeln des BVG 2020 G für den Schweizer Plan zugrunde. Die Tafeln sind Generationentafeln und unterscheiden sich daher nach Geschlecht, Status und Geburtsjahr.

Sensitivitätsanalyse

Würde der Abzinsungssatz um 0,25 %-Punkte nach oben oder 0,25 %-Punkte nach unten von dem zum Bilanzstichtag angesetzten Zinssatz abweichen, wäre der Buchwert der Pensionsverpflichtung um geschätzte TEUR 318 niedriger oder TEUR 341 höher. Würde der Rententrend um 0,25 % nach oben oder unten von den Schätzungen des Managements abweichen, wäre der Buchwert der Pensionsverpflichtung um geschätzte TEUR 226 höher oder TEUR 221 niedriger. Aus dem Rückgang/der Erhöhung der Sterblichkeitsraten um 10 % resultiert eine Erhöhung/Verringerung der Lebenserwartung abhängig vom individuellen Alter jedes Begünstigten. Das bedeutet beispielsweise, dass sich die Lebenserwartung eines 55-jährigen männlichen NORMA-Group-Mitarbeiters zum 31. Dezember 2025 um ungefähr ein Jahr erhöht/verringert. Um die Sensitivität der Langlebigkeit zu bestimmen, wurden die Sterblichkeitsraten für alle Begünstigten um 10 % reduziert/erhöht. Die DBO zum 31. Dezember 2025 würde sich infolge einer 10%igen Senkung/Erhöhung der Sterblichkeitsraten um TEUR 297 erhöhen bzw. um TEUR 311 verringern.

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt (Ermittlung des Barwerts nach der Methode der laufenden Einmalprämien) wie für die Berechnung der Verbindlichkeiten aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Konzernbilanz erfasst sind. Erhöhungen und Senkungen des Abzinsungssatzes oder des Rententrends wirken sich bei der Ermittlung der DBO auch aufgrund des Zinseszinseffekts bei der Berechnung des Barwerts der künftigen Leistung nicht im gleichen Maße positiv bzw. negativ aus. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf die DBO.

Künftige Zahlungsströme

Die für das Geschäftsjahr 2026 erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den leistungsorientierten Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betragen TEUR 230 (2024: TEUR 245).

Die erwarteten Zahlungen aus den Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verteilen sich für die nächsten zehn Geschäftsjahre wie folgt, wobei die letzten fünf Jahre als Summe dargestellt sind:

Künftige Zahlungsströme aus den Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2025

629

672

865

940

1.146

5.222

2024

790

819

797

938

984

5.485

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt 11,81 Jahre (2024: 12,30 Jahre).

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).