Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Der Konzern hat die nachfolgend aufgeführten Standards und Änderungen erstmals angewandt. Alle im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendeten Standards und Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Erstmalige Anwendung

Übernahme durch die EU-Kommission

IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am)

IAS 21 ‚‚Auswirkungen von Wechselkursänderungen" - Mangel an Umtauschbarkeit (15. August 2023)

1.1.2025

Ja

Standards, Änderungen und Interpretationen bestehender Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der Gruppe nicht vorzeitig angewendet wurden

Der IASB hat die folgenden Verlautbarungen, die noch nicht in Kraft getreten sind, veröffentlicht. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich mit Ausnahme des IFRS 18, aus diesen kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsverlautbarungen sowie aus Verlautbarungen, die noch nicht umgesetzt wurden, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NORMA Group ergeben werden.

Im laufenden Geschäftsjahr vom IASB veröffentlichte Verlautbarungen

Erstmalige Anwendung

Übernahme durch die EU-Kommission

IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am)

Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards — Band 11 (18. Juli 2024)

1.1.2026

Ja

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen — Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (18. Dezember 2024)

1.1.2026

Ja

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten — Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 (30. Mai 2024)

1.1.2026

Ja

IFRS 18 ‚‚Darstellung und Angaben im Abschluss" (09. April 2024)

1.1.2027

Ja

IFRS 19 ‚‚Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben" (09. Mai 2024)

1.1.2027

Nein

Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ – Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung (13. November 2025)

1.1.2027

Nein

Änderungen an IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“ (9. August 2025)

1.1.2027

Nein

IFRS 18 wird künftig im Wesentlichen die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche Anhangsangaben betreffen. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen die Erstanwendung von IFRS 18 auf den Konzernabschluss hat.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).