Gesetzliche Grundlage
Gemäß §§ 315b und 315c HGB ist die NORMA Group verpflichtet, für den NORMA Group Konzern eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im zusammengefassten Lagebericht zu erstellen. Die folgenden Inhalte stellen die nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2025 für den NORMA Group Konzern dar. In dem vorliegenden Kapitel beziehen sich alle Angaben auf den ESRS 2, soweit keine anderen Angaben gemacht wurden.
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.
Gemäß § 315c Abs. 3 in Verbindung mit § 289d HGB erfolgte die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung unter teilweiser Zugrundelegung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk.
Folgende Informationen, die nach dem Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berichtspflichtig wären, wurden aufgrund von eingeschränkten Datenverfügbarkeiten nicht in die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung aufgenommen:
Ressourcenzuflüsse – Produkte und Materialien (E5-4)
Angemessene Entlohnung (S1-10)
Vergütungsparameter - Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung (S1-16)
Die NORMA Group berichtet außerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung und des Lageberichts freiwillig über den aktuellen Stand der Datenerhebung für die Themen „Ressourcennutzung“ und „gehaltsrelevante Informationen“. Diese Angaben befinden sich im folgenden Abschnitt: WEITERFÜHRENDE, FREIWILLIGE NACHHALTIGKEITSANGABEN
Konsolidierungskreis
Grundlage für die Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist der Konsolidierungskreis der NORMA Group SE, d. h. alle in- und ausländischen Gesellschaften, sodass sowohl Produktionsstandorte als auch Distributions-, Vertriebs- und Kompetenzzentren sowie Verwaltungsgebäude in die Berichterstattung einbezogen sind. Sofern in einzelnen Kapiteln für bestimmte Sachverhalte und Daten davon abgewichen wird, wird dies in den Kapiteln explizit offengelegt.
Abweichend von den Angaben im finanziellen Bericht nach IFRS, ist nach Vorgaben der ESRS nicht gesondert über die Gesellschaften aus dem Wassermanagement zu berichten.
Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (BP-1)
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung der NORMA Group SE („NORMA Group“, „das Unternehmen“) für das Geschäftsjahr 2025 erfolgt für den gesamten Konsolidierungskreis. Basis für die nichtfinanzielle Konzernerklärung der NORMA Group ist der Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (siehe Kapitel ANHANGANGABE 4 – KONSOLIDIERUNGSKREIS). Die nichtfinanzielle Konzernerklärung beinhaltet darüber hinaus auch Informationen über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Wertschöpfungskette identifiziert. Dabei erstrecken sich die von der NORMA Group definierten Konzepte, Maßnahmen und Ziele auf verschiedene Bereiche:
Es wurden verschiedene Stakeholder berücksichtigt. Unter anderem werden in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Beschäftigte der Lieferanten der NORMA Group betrachtet. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden Kunden, Verbraucher und Endnutzer als Stakeholder betrachtet. Beschäftigte im Eigenbetrieb umfassen sowohl die Mitarbeitenden und Leiharbeitnehmenden der NORMA Group als auch Mitarbeitende der Dienstleister, die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände ausführen. Zudem werden betroffene Gemeinden und Kommunen, insbesondere jene in der Nähe der Produktionsstandorte, berücksichtigt. Durch diese Betrachtung möchte die NORMA Group gewährleisten, dass nachhaltige Prinzipien integriert und umgesetzt werden und alle relevanten Stakeholder analysiert werden. Bei der Offenlegung von Kennzahlen bezieht sich die NORMA Group für das Geschäftsjahr 2025 auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. [BP-1-5d] In der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurden keine Angaben zum geistigen Eigentum, zum Know-how oder zu den Ergebnissen von Innovationen gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 Abschnitt 7.7 ausgelassen. Die Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Offenlegung bevorstehender Entwicklungen oder im Verhandlungsprozess befindlicher Angelegenheiten nach Artikel 19a (3) und 29a (3) der Richtlinie 2013/34/EU wurde nicht in Anspruch genommen.
Angaben im Zusammenhang mit Schätzungs- und Ergebnisunsicherheiten sowie weitere Anforderungen (BP-2)
Einschätzung der Wertschöpfungskette: Die Beschreibungen zu den offengelegten Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der NORMA Group befinden sich bei der Berichterstattung zu Metriken in den themenspezifischen Kapiteln. Die für die Schätzung der einzelnen Daten der Wertschöpfungskette verwendeten Parameter werden ebenfalls bei der Berichterstattung zu Metriken in den themenspezifischen Kapiteln angegeben und im Detail beschrieben. Darüber hinaus wurden dort auch Informationen über die Schätzungsunsicherheit und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit in der Zukunft aufgenommen.
Die Quellen jeder verwendeten Schätzung sowie die Ergebnisunsicherheiten werden in den themenspezifischen Kapiteln offengelegt. Dadurch wird transparent gemacht, welche Faktoren zu den Unsicherheiten bei den quantitativen Kennzahlen und Geldbeträgen beitragen. Zudem sind die Annahmen und Beurteilungen definiert, die bei der Bewertung der Quellen der Schätzungen und der Ergebnisunsicherheit getroffen wurden. Informationen über die Quellen der Messunsicherheit für jede anwendbare quantitative Kennzahl und wesentlicher monetärer Beträge sind ebenfalls im jeweiligen themenspezifischen Kapitel offengelegt. Ebenso sind die Annahmen und Beurteilungen bei der Messung jeder quantitativen Kennzahl und jedes monetären Betrags dort dargestellt. Im Berichtsjahr 2025 wurden vor allem Schätzmethoden im Rahmen der Scope-3-Berechnung angewendet.
Da die NORMA Group ihre Datenerhebungsprozesse in Teilen weiterentwickelt und neue Kennzahlen eingeführt hat, ist die Vergleichbarkeit mit der vorherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in Anlehnung mit den §§ 315b und 315c in Verbindung mit § 289c HGB erfolgte, teilweise erschwert. Ein Überblick der betroffenen Kennzahlen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Weitere Informationen sind in den jeweiligen Themenkapiteln zu finden.
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Erschwerte Vergleichbarkeit der Datenerhebung im Vergleich zum Vorjahr
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Kennzahl
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Grund
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Scope 2 – marktbasiert (E1-6)
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Berechnungsmethodik wurde angepasst
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Scope 3 (E1-6)
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Datenerhebungsprozess wurde geändert
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Merkmale der Mitarbeitenden des Unternehmens (S1-6)
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Kennzahl wurde neu eingeführt
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Diversitätsparameter (S1-9)
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Kennzahl wurde neu eingeführt
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Absolvierungsquote des Trainings „Information Security“
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Trainingsprogramm wurde überarbeitet
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Die Erfüllung der Anforderungen aus den ESRS entspricht dem Selbstverständnis der NORMA Group, eine präzise und zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Sie bietet eine Chance zur Weiterentwicklung und sichert zukünftige Vergleichbarkeit.
Die NORMA Group hat keine Informationen aus zusätzlichen Berichtsstandards in die nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgenommen. Jedoch hat die NORMA Group weiterführende, freiwillige Nachhaltigkeitsangaben, die nicht Teil der nichtfinanziellen Konzernerklärung sind, aufgenommen. Im Einzelnen wurden die folgenden Standards verwendet: Sustainable Development Goals (SDG) und UN Global Compact (UNGC).
Die NORMA Group hat Informationen durch Verweise aufgenommen. Für eine Reihe von Themen wird die folgende Liste von Anforderungen der ESRS und die spezifischen Datenpunkte, die durch eine Offenlegungsanforderung vorgeschrieben sind, bereitgestellt, die durch Verweis aufgenommen wurden.
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Verweise auf den Lagebericht sowie Vergütungsbericht
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Pflicht zur Offenlegung
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Referenz
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VERGÜTUNGSBERICHT
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ESRS [GOV-3-29a-e]
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BELEGSCHAFT NACH REGIONEN
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ESRS [SBM-1-40aiii]
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GESCHÄFTSMODELL
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ESRS [SBM-1-42a] [SBM-1-42b]
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Neben der Prüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer werden die im Geschäftsjahr 2025 berichteten Kennzahlen nicht von einer anderen für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. Sollte in Einzelfällen eine Validierung erfolgen, so wird dies an entsprechender Stelle berichtet. Darüber hinaus nutzt die NORMA Group im zweiten freiwilligen Anwendungsjahr der CSRD sämtliche Phase-in-Optionen, mit Ausnahme der Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit gemäß ESRS S1-14.
Verweise auf weitere EU-Rechtsvorschriften (IRO-2)
Ein Index aller Angabepflichten, die die NORMA Group bei der Erstellung dieser Erklärung befolgt hat, ist auf VERWEISE AUF DEN LAGEBERICHT SOWIE VERGÜTUNGSBERICHT (BP-2) zu finden. Die Tabelle zu den DATENPUNKTEN IN BEZUG ZU EU-RECHTSVORSCHRIFTEN (IRO-2) im Anhang beinhaltet eine Auflistung aller Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, sowie die Angabe, wo sie in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung zu finden sind und ob sie durch die NORMA Group als wesentlich identifiziert wurden.
Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, wie nachfolgend beschrieben, erfolgte unter Berücksichtigung der geforderten Sorgfaltspflichten, Kontrollmechanismen und des Risikomanagements.
In diesem Bericht enthaltene Verlinkungen zu externen Webseiten sind nicht Bestandteil der nichtfinanziellen Erklärung.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).