Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

Das angepasste Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Mai 2025 gemäß § 113 Absatz 1 AktG mit 99,0 % gebilligt. Die Anpassungen umfassen eine Erhöhung von 10 % der festen Vergütung sowie der Vergütung für Ausschussvorsitz und -mitgliedschaften. Das Vergütungssystem soll einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der NORMA Group leisten. Die Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt sowohl nach ihrer Struktur als auch nach ihrer Höhe die Anforderungen an das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds der NORMA Group, insbesondere den damit verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die damit verbundene Verantwortung. So wird der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen, indem der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen mit einer erhöhten Vergütung berücksichtigt werden.

Ziel des Vergütungssystems ist eine in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der NORMA Group stehende Vergütung. Ebenso soll sie in ihrer Höhe mit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vergleichbarer börsennotierter Unternehmen komparativ sein. Die Vergütung ermöglicht es, geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied zu gewinnen. Dadurch trägt die Aufsichtsratsvergütung dazu bei, dass der Aufsichtsrat insgesamt seine Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstands sachgerecht und kompetent wahrnehmen kann. Auch die Beschränkung auf eine Festvergütung trägt diesen Aufgaben des Aufsichtsrats Rechnung. Die Beschränkung setzt für die Aufsichtsratsmitglieder einen Anreiz, bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben die Geschäftsführung durch den Vorstand angemessen zu hinterfragen, ohne sich dabei vorrangig an der Entwicklung operativer Kennziffern zu orientieren. Gemeinsam mit dem Vorstand fördert der Aufsichtsrat damit die Geschäftsstrategie sowie die langfristige Entwicklung der NORMA Group. Die Beschränkung auf eine Festvergütung entspricht zudem der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022.

Vergütungsbestandteile

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, eine Ausschussvergütung sowie ein Sitzungsgeld.

Feste Vergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht aus einer festen Vergütung; diese beträgt pro Geschäftsjahr EUR 55.000 für jedes Aufsichtsratsmitglied, EUR 82.500 für die stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und EUR 110.000 für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Die feste jährliche Vergütung wird zeitanteilig gekürzt, wenn

ein Mitglied dem Aufsichtsrat nicht während des vollen Geschäftsjahres angehört bzw. nicht während des vollen Geschäftsjahres einen Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz innehat.

Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss des Aufsichtsrats

Zusätzlich erhalten die Vorsitzenden des Prüfungs- sowie des Präsidial- und Nominierungsausschusses jeweils eine Vergütung in Höhe von EUR 27.500 pro Geschäftsjahr und die Vorsitzenden eines anderen Ausschusses in Höhe von EUR 16.500. Mitglieder eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhalten eine zusätzliche geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von EUR 11.000 pro Ausschuss. Die Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird zusätzlich zu etwaigen Vergütungen für den Vorsitz von Ausschüssen gewährt. Die feste jährliche Vergütung wird zeitanteilig gekürzt, wenn ein Mitglied einem Ausschuss nicht während des vollen Geschäftsjahres angehört bzw. nicht während des vollen Geschäftsjahres einen Vorsitz innehat.

Sitzungsgeld

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten darüber hinaus für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000. Ausschussmitglieder erhalten zudem für jede Teilnahme an einer Sitzung des jeweiligen Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000. Für mehrere Sitzungen desselben Gremiums (des Plenums oder des jeweiligen Ausschusses des Aufsichtsrats), die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine von der NORMA Group unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Führungskräfte („D&O-Versicherung“) einbezogen. Eine auf die Vergütung und auf Auslagen der Aufsichtsratsmitglieder ggf. entfallende Umsatzsteuer erstattet die NORMA Group.

Verfahren zur Festsetzung und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Die Hauptversammlung setzt die Aufsichtsratsvergütung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch Beschluss fest. Die Aufsichtsratsvergütung wurde durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 mit einer Zustimmung von 99,04 % festgelegt.

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung durch das ARUG II hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Aufsichtsratsvergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der NORMA Group liegt und angemessen ist. Dazu kann der Aufsichtsrat auch einen horizontalen Marktvergleich durchführen. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Vergütung vor. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss kann die Beratungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Aufsichtsratsvergütung vorbereiten.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit für das Geschäftsjahr 2025 wird am Tag nach der Hauptversammlung 2026 wie folgt gezahlt:

Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG

Mark Wilhelms1

Denise Koopmans

Dr. Markus Distelhoff

Rita Forst

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

38

84,4

145

88,4

110

75,3

60

82,2

79

70,5

60

85,7

90

74,4

85

85,0

7

15,6

19

11,6

36

24,7

13

17,8

33

29,5

10

14,3

31

25,6

15

15,0

45

100,0

164

100,0

146

100,0

73

100,0

112

100,0

70

100,0

121

100,0

100

100,0

Kerstin Müller-Kirchhofs                      (seit 9. September 2024)2

Dr. Erek Speckert

(seit 13. Mai 2025)

Erika Schulte

(bis 13. Mai 2025)3

Miguel Ángel López Borrego                (bis 16. Juni 2024)

2025

2024

2025

2024

2025

2024

2025

2024

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

in

TEUR

in %

132

85,2

25

86,2

42

80,8

35

74,5

95

86,4

39

86,7

23

14,8

4

13,8

10

19,2

12

25,5

15

13,6

6

13,3

155

100,0

29

100,0

52

100,0

47

100,0

110

100,0

45

100,0


Summe

2025

2024

in

TEUR

in

TEUR

526

509

152

82

678

591

Im Geschäftsjahr 2025 gab es keine Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder für persönlich erbrachte Leistungen (insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen). Darüber hinaus werden dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Dienstpflichten für die Gesellschaft entstehende Reisekosten erstattet.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).