Die folgenden Angaben enthalten eine Übersicht über die von der Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente.

Die Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien stellen sich wie folgt dar:

               

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 30. Juni 2025

T035

     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 30. Juni 2025

Fortgeführte Anschaf-fungskosten

Erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicher-ungszwecke eingesetzte Derivate

Bewertungs-basis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert zum 30. Juni 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

k. A.

2.087

   

2.087

 

2.087

k. A.

815

   

815

 

815

k. A.

12

   

12

 

12

Amortized Cost

161.205

161.205

     

161.205

FVTPL

22.228

 

22.228

   

22.228

Amortized Cost

8.068

8.068

     

8.068

Amortized Cost

110.499

110.499

     

110.499

 

 

 

     

 

FLAC

395.634

395.634

     

400.885

 

           

k. A.

378

   

378

 

378

FLAC

146.188

146.188

     

146.188

k. A.

37.950

 

   

37.950

k. A.

FLAC

11.149

11.149

     

11.149

 

           

 

279.772

279.772

 

 

 

279.772

 

22.228

 

22.228

 

 

22.228

 

552.971

552.971

 

 

 

558.222

               

Fortsetzung
Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 31. Dezember
2024

 
     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 31. Dez. 2024

Fortgeführte Anschaf-fungskosten

Erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicher-ungszwecke eingesetzte Derivate

Bewertungs-basis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert zum 31. Dez. 2024

             
             

k. A.

3.571

   

3.571

 

3.571

k. A.

1.415

   

1.415

 

1.415

Amortized Cost

141.007

141.007

     

141.007

FVTPL

18.427

 

18.427

   

18.427

Amortized Cost

7.190

7.190

     

7.190

Amortized Cost

127.130

127.130

     

127.130

           

 

FLAC

400.526

400.526

     

403.673

           

 

k. A.

671

   

671

 

671

k. A.

84

   

84

 

84

FLAC

142.836

142.836

     

142.836

k. A.

42.431

     

42.431

k. A.

FLAC

12.572

12.572

     

12.572

             
 

275.327

275.327

     

275.327

 

18.427

 

18.427

   

18.427

 

555.934

555.934

     

559.081

 

12. (a) Zur Übertragung vorgesehene und übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

i. Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tochtergesellschaften der NORMA Group in den Segmenten EMEA und Amerika übertragen im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an konzernexterne Erwerber. Die Einzelheiten sowie Auswirkungen der jeweiligen Programme werden im Folgenden dargestellt.

 

a) Factoring-Transaktionen

In der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell EUR 10 Mio. verkaufen Tochtergesellschaften der NORMA Group in Deutschland, Polen und Frankreich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die externen Erwerber. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 30. Juni 2025 Forderungen in Höhe von EUR 7,0 Mio. verkauft (31. Dez. 2024: EUR 4,3 Mio.), von denen EUR 0,6 Mio. (31. Dez. 2024: EUR 0,4 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Das Continuing Involvement in Höhe von TEUR 72 (31. Dez. 2024: TEUR 45) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst den aus dem Spätzahlungsrisiko resultierenden maximalen Verlust für die NORMA Group aus den zum Abschlussstichtag verkauften Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit TEUR 6 (31. Dez. 2024: TEUR 4) angesetzt.

2018 hat die NORMA Group ein weiteres Factoring-Programm mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell USD 27,5 Mio. etabliert. Im Zuge dieses Factoring-Programms verkauft eine Tochtergesellschaft der NORMA Group in den USA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 30. Juni 2025 Forderungen in Höhe von EUR 21,5 Mio. verkauft (31. Dez. 2024: EUR 17,3 Mio.), von denen EUR 4,3 Mio. (31. Dez. 2024: EUR 3,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

 

b) ABS-Programm

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2014 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2014 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses Asset-Backed-Securities-(ABS-)Programms mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. haben inländische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2025 Forderungen in Höhe von EUR 9,4 Mio. verkauft (31. Dez. 2024: EUR 8,6 Mio.), von denen EUR 0,4 Mio. (31. Dez. 2024: EUR 0,4 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 181 (31. Dez. 2024: TEUR 166) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 151 (31. Dez. 2024: TEUR 138) passiviert.

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2018 einen weiteren revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2018 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu USD 20 Mio. haben US-amerikanische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2025 Forderungen in Höhe von EUR 9,3 Mio. verkauft (31. Dez. 2024: EUR 11,7 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. als Kaufpreiseinbehalte (31. Dez. 2024: EUR 0,6 Mio.), die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 542 (31. Dez. 2024: TEUR 682) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 154 (31. Dez. 2024: TEUR 194) passiviert.

 

ii. Zur Übertragung vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in diesen Programmen enthalten, jedoch über das Abschlussdatum noch nicht abgegangen sind, können nach Ansicht des Konzerns weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden. Sie werden demnach in der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ (Fair Value Through Profit and Loss – FVTPL) erfasst.

 

12. (b) Finanzielle Verbindlichkeiten und Nettoverschuldung

 

i. Fremdkapitalaufnahmen

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und sonstiger Darlehen stellt sich zum 30. Juni 2025 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 30. Juni 2025

T036

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

7.000

195.095

 

 

27.000

79.500

55.500

26.500

34

128

637

 

34.034

274.723

56.137

26.500

Die Fristigkeit der syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und sonstiger Darlehen stellte sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 31. Dezember 2024

T037

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

 

208.432

 

 

27.000

79.500

55.500

26.500

 

157

642

 

27.000

288.089

56.142

26.500

Es erfolgte eine Sicherung von Teilen der syndizierten Darlehen gegen Zinsänderungen durch Derivate.

 

ii. Leasingverhältnisse

Die Fristigkeit der Nominalwerte sowie der Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich zum 30. Juni 2025 wie folgt dar:

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 30. Juni 2025

T038

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

12.403

22.352

7.991

11.021

19.821

7.108

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024

T039

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

12.840

24.933

10.166

11.387

22.019

9.025

 

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

     

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

T040

30. Juni 2025

31. Dez. 2024

   

20

 

 

20

 

 

 

10.893

12.320

236

252

11.129

12.572

11.149

12.572

 

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 795 (31. Dez. 2024: TEUR 892), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 312 (31. Dez. 2024: TEUR 336) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren-/Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 9.784 (31. Dez. 2024 TEUR 11.089).

 

iv. Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen

Die folgende Tabelle enthält weitere Informationen zu den Reverse-Factoring-Programmen. Programme mit gleichen Zahlungskonditionen sind entsprechend aggregiert dargestellt:

           

Überblick über Supply-Chain-Financing-(SCF-) Vereinbarungen zum 30. Juni 2025

T041

Buchwert zum 30. Juni 2025 (in TEUR)

davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits von der Bank Zahlungen erhalten haben

Währung

Zahlungsziele nach Rechnungsdatum

Zahlungsziele für ähnliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zinssätze

9.278

9.180

EUR

120-180

30-60

EURIBOR + NORMA Spread

1.138

1.119

USD

90-180

30-60

SOFR + NORMA Spread

10.416

10.299

       
           

Überblick über Supply-Chain-Financing-(SCF-)Vereinbarungen zum 31.12.2024

T042

Buchwert zum

31. Dez. 2024 (in TEUR)

davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits von der Bank Zahlungen erhalten haben

Währung

Zahlungsziele nach Rechnungsdatum

Zahlungsziele für ähnliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zinssätze

14.125

13.894

EUR

120–180

30–60

EURIBOR + NORMA Spread

1.276

1.222

USD

90–180

30–60

SOFR + NORMA Spread

15.401

15.116

   

 

 

Sowohl zum 30. Juni 2025 als auch zum 31. Dezember 2024 wurden keine Garantien oder Sicherheiten auf die Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen begeben. Es gab zum 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2024 keine zahlungswirksamen Übertragungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf Finanzverbindlichkeiten.

 

v. Nettoverschuldung

Die Nettofinanzschulden zum 30. Juni 2025 stellen sich wie folgt dar:

     

Nettofinanzschulden

T043

30. Juni 2025

31. Dez. 2024

395.634

400.526

378

755

37.950

42.431

11.149

12.572

445.111

456.284

110.499

127.130

334.612

329.154

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group lagen um 2,4 % unter dem Niveau vom 31. Dezember 2024.

Die Darlehensverbindlichkeiten verringerten sich zum 30. Juni 2025 im Vergleich zum 31. Dezember 2024 aufgrund von zahlungsmittelneutralen Währungseffekten auf die Fremdwährungsdarlehen sowie durch positive Zinsentwicklungen, die die Reduzierung der Darlehensverbindlichkeiten begünstigten.

Die Reduzierung der Leasingverbindlichkeiten resultiert sowohl aus zahlungsmittelneutralen Währungseffekten, als auch aus dem Abgang von Nutzungsrechten, die nicht durch den Zugang neuer Rechte kompensiert wurden.

Die Nettoverschuldung ist im Vergleich zum 31. Dezember 2024 um TEUR 5.458 und damit um 1,7 % gestiegen.

Eine Überleitung der Veränderung ist im Folgenden dargestellt:

   

Überleitung Veränderung Nettoverschuldung

T044

H1 2025

-29.285

18.675

-10.610

5.719

12.745

87

-1.421

9.934

-10.637

-359

5.458

ANHANGANGABE 17 „ANGABEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG“

 

12. (c) Derivative Finanzinstrumente

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Die derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

         

Derivative Finanzinstrumente

T045

 

30. Juni 2025

31. Dezember 2024

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

2.087

 

3.571

 

815

 

 

671

12

378

1.415

84

2.914

378

4.986

755

 

 

 

 

 

31

571

 

2.088

 

3.571

 

2.088

31

4.142

 

826

347

844

755

 

Fremdwährungsderivate

Zum 30. Juni 2025 wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 815 zur Absicherung von Zahlungsströmen gehalten. Es wurden keine Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert zur Absicherung von Zahlungsströmen gehalten. Zudem wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 12 sowie Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert von TEUR 378 zur Absicherung von Zeitwertänderungen gehalten.

Die Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zahlungsströmen werden gegen Schwankungen des Währungskurses aus dem operativen Geschäft eingesetzt. Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zeitwertänderungen dienen der Sicherung externer Finanzierungsverbindlichkeiten, Bankguthaben in Fremdwährungen sowie konzerninterner monetärer Posten gegen Schwankungen des Währungskurses.

 

Zinssicherungsinstrumente

Teile der externen Finanzierung der NORMA Group wurden mit Zinsswaps gegen Schwankungen des Zinssatzes gesichert. Zum 30. Juni 2025 wurden Zinssicherungsgeschäfte mit einem positiven Marktwert in Höhe von TEUR 2.087 gehalten. Die Zinssicherungsgeschäfte lauteten auf ein Nominal von TEUR 59.726 (31. Dez. 2024: TEUR 58.910). Zum 30. Juni 2025 betrug die aus den Sicherungen resultierende feste Zinsverpflichtung 1,41 %, der variable Zinssatz war der Drei-Monats-LIBOR. Das maximale Ausfallrisiko besteht zum Abschlussstichtag in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der in der Konzernbilanz ausgewiesenen derivativen Vermögenswerte.

In den ersten sechs Monaten 2025 und 2024 wurde kein Aufwand aus unwirksamen Teilen der Absicherung von Zahlungsströmen erfasst.

Der im sonstigen Ergebnis erfasste wirksame Teil aus der Absicherung von Zahlungsströmen sowie die Rücklage für Sicherungskosten entwickelten sich ohne Berücksichtigung von latenten Steuern wie folgt:

         

Veränderung der Hedging-Rücklage vor Steuern

T046

Rücklage für

Sicherungskosten

Kassakomponente von Fremdwäh-rungsderivaten

Zinsswaps

Summe

253

-924

3.571

2.900

 

 

1.016

1.016

-223

135

 

-88

323

1.234

-2.500

-943

353

445

2.087

2.885

Die zum Stichtag in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinsswaps werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Die in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsderivaten sind kurzfristig und werden innerhalb eines Jahres wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine Übersicht über die aus den Absicherungen von Zeitwertänderungen entstandenen Gewinne und Verluste, die innerhalb des Finanzergebnisses erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:

     

Gewinne und Verluste aus der Absicherung von Zeitwertänderungen

T047

H1 2025

H1 2024

1.957

-462

-2.018

108

 

-61

-354

 

12. (d) Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen stellen die Bewertungshierarchie gemäß IFRS 13 der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der NORMA Group zum 30. Juni 2025 bzw. zum 31. Dezember 2024 dar:

         

Finanzinstrumente – Fair-Value-Bewertungshierarchie

T048

Level 1 1

Level 2 2

Level 3 3

Gesamt zum

30. Juni 2025

       

 

 

 

 

 

2.087

 

2.087

 

815

 

815

 

12

 

12

 

22.228

 

22.228

0

25.142

0

25.142

       

 

 

 

0

 

378

 

378

0

378

0

378

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Level 1 1

Level 2 2

Level 3 3

Gesamt zum

31. Dez. 2024

       

 

 

 

 

 

3.571

 

3.571

 

1.415

 

1.415

 

18.427

 

18.427

0

23.413

0

23.413

       

 

671

 

671

 

84

 

84

0

755

0

755

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkte oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Wie im Vorjahr gab es in der aktuellen Periode keine Transfers zwischen den einzelnen Leveln der Bewertungshierarchien.

Es wurden keine Konditionen eines finanziellen Vermögenswerts, der ansonsten überfällig oder wertgemindert wäre, im Geschäftsjahr neu ausgehandelt.

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows berechnet. Der beizulegende Zeitwert der Forward-Devisentermingeschäfte wird mit dem Forward-Wechselkurs des Bilanzstichtags berechnet und das Ergebnis wird dann zum diskontierten Barwert dargestellt.

Zum 30. Juni 2025 sowie zum 31. Dezember 2024 wurden keine finanziellen Verbindlichkeiten Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet.

Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen der Schuldscheindarlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit-Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben – ebenso wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – kurzfristige Laufzeiten. Deren Buchwerte entsprechen zum Abschlussstichtag den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind.

Da Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurze Laufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).