In der Kapitalflussrechnung wird unterschieden zwischen Zahlungsströmen aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.

Ausgehend vom Periodenergebnis wird der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit indirekt abgeleitet. Dieser wird um die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen, um die im Cashflow aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordneten Aufwendungen und Auszahlungen sowie um sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge korrigiert. Im Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 29.285 (H1 2024: Mittelzufluss in Höhe von TEUR 47.011) werden die Veränderungen des Umlaufvermögens, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit) dargestellt.

Die Gesellschaft nimmt an einem Reverse-Factoring-Programm, an einem Factoring-Programm sowie an einem ABS-Programm teil. Die im Reverse-Factoring-Programm befindlichen Verbindlichkeiten werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden ausgewiesen. Zum 30. Juni 2025 sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.429 (31. Dez. 2024: TEUR 15.401) aus Reverse-Factoring-Programmen erfasst. Die Zahlungsströme aus dem Reverse-Factoring-, dem Factoring- und dem ABS-Programm sind unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht.

Der Mittelzufluss (H1 2024: Mittelzufluss) aus der betrieblichen Tätigkeit enthält im 1. Halbjahr 2025 Auszahlungen für aktienbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR 916 (H1 2024: TEUR 1.040), die aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive, STI) sowie aus dem ESG-LTI für Vorstandsmitglieder der NORMA Group resultierten.

Die im Mittelzufluss (H1 2024: Mittelzufluss) aus der betrieblichen Tätigkeit enthaltenen Korrekturen für Aufwendungen aus der Bewertung von Derivaten in Höhe von TEUR 1.636 (H1 2024: Erträge in Höhe von TEUR -107) beziehen sich auf die ergebniswirksam erfassten Zeitwertänderungen von Fremdwährungsderivaten, die der Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind. Die korrigierten sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge (–)/Aufwendungen (+) beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung externer Finanzierungsverbindlichkeiten sowie konzerninterner monetärer Posten in Höhe von TEUR -813 (H1 2024: TEUR 765).

Des Weiteren beinhalten die zahlungsunwirksamen Erträge (–)/Aufwendungen (+) im 1. Halbjahr 2025 zahlungsunwirksame Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode in Höhe von TEUR 77 (H1 2024: TEUR 392).

Die Cashflows aus gezahlten Zinsen werden unter den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Die Cashflows aus der Investitionstätigkeit beinhalten Nettozahlungsabflüsse aus der Beschaffung und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 18.675 (H1 2024: TEUR 23.478). Darin enthalten ist die Veränderung von Verbindlichkeiten für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von TEUR -2.639 (H1 2024: TEUR -3.206).

Im Vorjahreszeitraum waren zudem Nettoauszahlungen für Akquisitionen in Höhe von TEUR 9.046 enthalten.

Die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit enthalten im 1. Halbjahr 2025 Auszahlungen für Dividenden an die Aktionäre der NORMA Group SE in Höhe von TEUR 12.745 (H1 2024: TEUR 14.338), Auszahlungen für Zinsen (H1 2025: TEUR 7.343; H1 2024: TEUR 9.942), Nettoeinzahlungen aus Darlehen in Höhe von TEUR 7.000 (H1 2024: Nettoauszahlungen für Darlehen in Höhe von TEUR 147), Rückzahlungen von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring in Höhe von TEUR 418 (H1 2024: Einzahlungen aus TEUR 1.563) sowie Auszahlungen aus Derivaten in Höhe von TEUR 61 (H1 2024: Auszahlungen in Höhe von TEUR 384).

Des Weiteren werden Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von TEUR 6.560 (H1 2024: TEUR 6.132) unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen direkt im Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit dargestellt werden.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassten zum 30. Juni 2025 Barmittel und Sichteinlagen in Höhe von TEUR 104.731 (31. Dezember 2024: TEUR 114.185) sowie Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 5.768 (31. Dezember 2024: TEUR 12.946).

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).