Die folgenden Angaben enthalten eine Übersicht über die von der Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente.

Die Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien stellen sich wie folgt dar:

               

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 30. Juni 2024

T034

     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 30. Juni 2024

Fortge-führte Anschaf-fungs-kosten

Erfolgs-wirksam zum beizule-genden Zeitwert

Für Siche-rungs-zwecke einge-setzte Derivate

Bewer-tungs-basis

IFRS 16

Beizule-gender Zeitwert zum 30. Juni 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

k. A.

4.843

   

4.843

 

4.843

k. A.

484

   

484

 

484

Amortized Cost

164.441

164.441

     

164.441

FVTPL

31.944

 

31.944

   

31.944

Amortized Cost

7.743

7.743

     

7.743

Amortized Cost

151.606

151.606

     

151.606

 

 

 

     

 

FLAC

466.132

466.132

     

469.665

 

           

k. A.

48

   

48

 

48

k. A.

31

   

31

 

31

FLAC

158.317

158.317

     

158.317

k. A.

42.093

 

   

42.093

k. A.

FLAC

10.854

10.854

     

10.854

 

           

 

323.790

323.790

 

 

 

323.790

 

31.944

 

31.944

 

 

31.944

 

635.303

635.303

 

 

 

638.836

               

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 31. Dezember 2023

T035

     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 31. Dez. 2023

Fortge-führte Anschaf-fungs-kosten

Erfolgs-wirksam zum beizule-genden Zeitwert

Für Siche-rungs-zwecke einge-setzte Derivate

Bewer-tungs-basis

IFRS 16

Beizule-gender Zeitwert zum 31. Dez. 2023

             
             

k. A.

4.466

   

4.466

 

4.466

k. A.

507

   

507

 

507

Amortized Cost

151.825

151.825

     

151.825

FVTPL

32.682

 

32.682

   

32.682

Amortized Cost

3.223

3.223

     

3.223

Amortized Cost

165.207

165.207

     

165.207

           

 

FLAC

458.744

458.744

     

460.550

           

 

k. A.

544

   

544

 

544

FLAC

173.659

173.659

     

173.659

k. A.

42.616

     

42.616

k. A.

FLAC

8.724

8.724

     

8.724

             
 

320.255

320.255

     

320.255

 

32.682

 

32.682

   

32.682

 

641.127

641.127

     

642.933

 

12. (a) Zur Übertragung vorgesehene und übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

i. Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tochtergesellschaften der NORMA Group in den Segmenten EMEA und Amerika übertragen im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an konzernexterne Erwerber. Die Einzelheiten sowie Auswirkungen der jeweiligen Programme werden im Folgenden dargestellt.

 

a) Factoring-Transaktionen

In der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell EUR 10 Mio. verkaufen Tochtergesellschaften der NORMA Group in Deutschland, Polen und Frankreich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die externen Erwerber. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 30. Juni 2024 Forderungen in Höhe von EUR 4,8 Mio. verkauft (31. Dez. 2023: EUR 7,1 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2023: EUR 0,0 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Das Continuing Involvement in Höhe von TEUR 50 (31. Dez. 2023: TEUR 74) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst den aus dem Spätzahlungsrisiko resultierenden maximalen Verlust für die NORMA Group aus den zum Abschlussstichtag verkauften Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit TEUR 4 (31. Dez. 2023: TEUR 6) angesetzt.

2018 hat die NORMA Group ein weiteres Factoring-Programm mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell USD 27,5 Mio. etabliert. Im Zuge dieses Factoring-Programms verkauft eine Tochtergesellschaft der NORMA Group in den USA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 30. Juni 2024 Forderungen in Höhe von EUR 18,2 Mio. verkauft (31. Dez. 2023: EUR 12,3 Mio.), von denen EUR 3,6 Mio. (31. Dez. 2023: EUR 0,0 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

 

b) ABS-Programm

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2014 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2014 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses Asset-Backed-Securities-(ABS-)Programms mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. haben inländische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2024 Forderungen in Höhe von EUR 8,4 Mio. verkauft (31. Dez. 2023: EUR 9,5 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2023: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 166 (31. Dez. 2023: TEUR 188) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der

beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 134 (31. Dez. 2023: TEUR 152) passiviert.

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2018 einen weiteren revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2018 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu USD 20 Mio. haben US-amerikanische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2024 Forderungen in Höhe von EUR 11,6 Mio. verkauft (31. Dez. 2023: EUR 11,4 Mio.), von denen EUR 0,7 Mio. als Kaufpreiseinbehalte (31. Dez. 2023: EUR 0,7 Mio.), die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 768 (31. Dez. 2023: TEUR 750) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 195 (31. Dez. 2023: TEUR 190) passiviert.

 

ii. Zur Übertragung vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in diesen Programmen enthalten, jedoch über das Abschlussdatum noch nicht abgegangen sind, können nach Ansicht des Konzerns weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden. Sie werden demnach in der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ (Fair Value Through Profit and Loss – FVTPL) erfasst.

 

12. (b) Finanzielle Verbindlichkeiten und Nettoverschuldung

 

i. Fremdkapitalaufnahmen

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und des Commercial Papers stellt sich zum 30. Juni 2024 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 30. Juni 2024

T036

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

 

 

253.107

 

18.000

27.000

135.000

26.500

18.000

27.000

388.107

26.500

Die Fristigkeit der syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen stellte sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 31. Dezember 2023

T037

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

 

 

249.548

 

18.000

27.000

135.000

26.500

18.000

27.000

384.548

26.500

Es erfolgte eine Sicherung von Teilen der syndizierten Darlehen gegen Zinsänderungen durch Derivate.

 

ii. Leasingverhältnisse

Die Fristigkeit der Nominalwerte sowie der Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich zum 30. Juni 2024 wie folgt dar:

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 30. Juni 2024

T038

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

12.440

24.667

10.339

11.068

21.940

9.085

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023

T039

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

11.572

25.740

11.262

10.108

22.652

9.856

 

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

     

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

T040

30. Juni 2024

31. Dez. 2023

   

46

 

 

46

 

 

 

10.305

8.632

503

92

10.808

8.724

10.854

8.724

 

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 984 (31. Dez. 2023: TEUR 1.012), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 333 (31. Dez. 2023: TEUR 348) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren-/Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 8.987 (31. Dez. 2023 TEUR 7.272).

 

iv. Nettoverschuldung

Die Nettofinanzschulden zum 30. Juni 2024 stellen sich wie folgt dar:

     

Nettofinanzschulden

T041

30. Juni 2024

31. Dez. 2023

466.132

458.744

79

544

42.093

42.616

10.854

8.724

519.158

510.628

151.606

165.207

367.552

345.421

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group lagen um 1,7 % über dem Niveau vom 31. Dezember 2023.

Die Darlehensverbindlichkeiten erhöhten sich zum 30. Juni 2024 im Vergleich zum 31. Dez. 2023 aufgrund von zahlungsmittelneutralen Währungseffekten auf die Fremdwährungsdarlehen sowie durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten für Zinsabgrenzungen. Zudem erfolgte mit der Akquisition der Teco im ersten Quartal 2024 eine Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.483.

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring.

Die Nettoverschuldung ist im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um TEUR 22.131 und damit um 6,4 % gestiegen.

Eine Überleitung der Veränderung ist im Folgenden dargestellt:

   

Überleitung Veränderung Nettoverschuldung

T042

H1 2024

-47.011

32.524

-14.487

4.683

14.338

43

1.483

-82

12.477

3.552

124

22.131

ANHANGANGABE 17 „ANGABEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG“

 

12. (c) Derivative Finanzinstrumente

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Die derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

         

Derivative Finanzinstrumente

T043

 

30. Juni 2024

31. Dezember 2023

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

4.843

 

4.466

 

 

48

 

 

484

31

507

544

5.327

79

4.973

544

 

 

 

 

97

 

172

 

4.843

 

4.466

 

4.940

 

4.638

 

387

79

335

544

 

Fremdwährungsderivate

Zum 30. Juni 2024 wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 0 sowie Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert von TEUR 48 zur Absicherung von Zahlungsströmen gehalten. Zudem wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 484 sowie Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert von TEUR 31 zur Absicherung von Zeitwertänderungen gehalten.

Die Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zahlungsströmen werden gegen Schwankungen des Währungskurses aus dem operativen Geschäft eingesetzt. Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zeitwertänderungen dienen der Sicherung externer Finanzierungsverbindlichkeiten sowie konzerninterner monetärer Posten gegen Schwankungen des Währungskurses.

 

Zinssicherungsinstrumente

Teile der externen Finanzierung der NORMA Group wurden mit Zinsswaps gegen Schwankungen des Zinssatzes gesichert. Zum 30. Juni 2024 wurden Zinssicherungsgeschäfte mit einem positiven Marktwert in Höhe von TEUR 4.843 gehalten. Die Zinssicherungsgeschäfte lauteten auf ein Nominal von TEUR 60.586 (31. Dez. 2023: TEUR 58.910). Zum 30. Juni 2024 betrug die aus den Sicherungen resultierende feste Zinsverpflichtung 1,41 %, der variable Zinssatz war der Drei-Monats-LIBOR. Das maximale Ausfallrisiko besteht zum Abschlussstichtag in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der in der Konzernbilanz ausgewiesenen derivativen Vermögenswerte.

In den ersten sechs Monaten 2024 und 2023 wurde kein Aufwand aus unwirksamen Teilen der Absicherung von Zahlungsströmen erfasst.

Der im sonstigen Ergebnis erfasste wirksame Teil aus der Absicherung von Zahlungsströmen sowie die Rücklage für Sicherungskosten entwickelten sich ohne Berücksichtigung von latenten Steuern wie folgt:

         

Veränderung der Hedging-Rücklage vor Steuern

T044

Rücklage für

Sicherungskosten

Kassakomponente von Fremdwäh-rungsderivaten

Zinsswaps

Summe

0

0

4.466

4.466

 

 

-1.422

-1.422

 

-49

1.799

1.750

1

 

 

1

1

-49

4.843

4.795

Die zum Stichtag in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinsswaps werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Die in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsderivaten sind kurzfristig und werden innerhalb eines Jahres wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine Übersicht über die aus den Absicherungen von Zeitwertänderungen entstandenen Gewinne und Verluste, die innerhalb des Finanzergebnisses erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:

     

Gewinne und Verluste aus der Absicherung von Zeitwertänderungen

T045

H1 2024

H1 2023

-462

1.186

108

-1.452

 

-354

-266

 

12. (d) Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen stellen die Bewertungshierarchie gemäß IFRS 13 der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der NORMA Group zum 30. Juni 2024 bzw. zum 31. Dezember 2023 dar:

         

Finanzinstrumente – Fair-Value-Bewertungshierarchie

T046

Level 1 1

Level 2 2

Level 3 3

Gesamt zum

30. Juni 2024

       

 

 

 

 

 

4.843

 

4.843

 

484

 

484

 

31.944

 

31.944

0

37.271

0

37.271

       

 

48

 

48

 

31

 

31

0

79

0

79

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Level 1 1

Level 2 2

Level 3 3

Gesamt zum

31. Dez. 2023

       

 

 

 

 

 

4.466

 

4.466

 

507

 

507

 

32.682

 

32.682

0

37.655

0

37.655

       

 

544

 

544

0

544

0

544

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkte oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Wie im Vorjahr gab es in der aktuellen Periode keine Transfers zwischen den einzelnen Leveln der Bewertungshierarchien.

Es wurden keine Konditionen eines finanziellen Vermögenswerts, der ansonsten überfällig oder wertgemindert wäre, im Geschäftsjahr neu ausgehandelt.

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows berechnet. Der beizulegende Zeitwert der Forward-Devisentermingeschäfte wird mit dem Forward-Wechselkurs des Bilanzstichtags berechnet und das Ergebnis wird dann zum diskontierten Barwert dargestellt.

Zum 30. Juni 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 wurden keine finanziellen Verbindlichkeiten Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet.

Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen der Schuldscheindarlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit-Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben – ebenso wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – kurzfristige Laufzeiten. Deren Buchwerte entsprechen zum Abschlussstichtag den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind.

Da Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurze Laufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).