Das Management bereinigt das Ergebnis zur operativen Steuerung des Konzerns um bestimmte Aufwendungen. Die Bereinigungen erfolgen dabei nach dem Management-Approach in der Segmentberichterstattung. Die im Folgenden dargestellten bereinigten Ergebnisse entsprechen daher der Managementsicht.

Im 1. Quartal 2025 wurden innerhalb des EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) Bereinigungen in Höhe von insgesamt EUR 1,2 Mio. (Q1 2024: TEUR 48) vorgenommen. Diese umfassen Aufwendungen, die mit der Vorbereitung des geplanten Verkaufs des Water-Management-Geschäfts in Zusammenhang stehen (EUR 0,7 Mio.) sowie Sonderaufwendungen für die Initiierung der ab 2025 vorgesehenen Transformation der Organisation (EUR 0,4 Mio.). Innerhalb des EBITA erfolgten im 1. Quartal 2025 Abschreibungen auf Sachanlagen aus Kaufpreisallokationen in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Q1 2024: EUR 0,2 Mio.) Zudem wurden innerhalb des EBIT Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen in Höhe von EUR 3,6 Mio. (Q1 2024: EUR 5,1 Mio.) bereinigt. 

Sich aus den Bereinigungen ergebende fiktive Ertragsteuern werden mit den Steuersätzen der jeweiligen betroffenen lokalen Gesellschaften berechnet und im bereinigten Ergebnis nach Steuern berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt das um die hier genannten Effekte bereinigte Ergebnis:

       

Sondereffekte1

 

Q1 2025 berichtet

Bereinigungen

Q1 2025 bereinigt

284.213

0

284.213

-1.493

0

-1.493

1.371

0

1.371

-120.981

60

-120.921

163.110

60

163.170

-47.129

1.120

-46.009

-91.336

32

-91.304

24.645

1.212

25.857

-14.673

181

-14.492

9.972

1.393

11.365

-4.630

3.573

-1.057

5.342

4.966

10.308

-4.712

0

-4.712

630

4.966

5.596

-4.573

-1.285

-5.858

-3.943

3.681

-262

34

0

34

-3.977

3.681

-296

-0,12

0,11

-0,01

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).