Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Genehmigung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts
Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer erteilte der NORMA Group SE für den Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht und für den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Ferner wurde der Vergütungsbericht vom Abschlussprüfer ohne Beanstandungen geprüft. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts. Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die beiden Prüfberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit haben die Berichte eingehend geprüft und in Anwesenheit sowie unter Einbeziehung des Prüfers ausführlich diskutiert und hinterfragt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen ergaben sich nicht.
Daraufhin hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. März 2024 den Jahresabschluss 2023 der NORMA Group SE und den Konzernabschluss 2023 mit den dazugehörigen Lageberichten gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu. Der Jahresabschluss der NORMA Group SE ist damit nach § 172 AktG festgestellt.
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für die NORMA Group zum 31. Dezember 2023 auseinandergesetzt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat als Teil der Konzernabschlussprüfung eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit („limited assurance“), bezüglich CO2-Emissionen sogar mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“), durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Vorstand erläuterte die Unterlagen in den Sitzungen eingehend, die Vertreter des Prüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).