Menschenrechte
NORMA Group bekennt sich zu internationalen Menschenrechten
Die NORMA Group lehnt die Verletzung und Einschränkung von Menschenrechten in jeder Form kategorisch ab. Das Unternehmen bekennt sich zu der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ebenso wie zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). CR-POLICY
Die NORMA Group duldet keine Form der Zwangs-, Pflicht- oder ausbeuterischen Kinderarbeit. Dabei werden die ILO-Konventionen Nummer 138 und 182 als Mindeststandard zum Schutz vor Kinderarbeit anerkannt. Das Unternehmen bekennt sich dazu, Sklaverei und Menschenhandel im Hinblick auf alle Geschäftsaktivitäten zu verhindern.
Ebenso erkennt die NORMA Group das Recht ihrer Beschäftigten an, Gewerkschaften beizutreten und Arbeitnehmer:innenvertretungen zu gründen. Diskriminierung, etwa aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion, lehnt die NORMA Group strikt ab und unterstützt Maßnahmen, welche die Vielfalt im Unternehmen fördern. VIELFALT UND CHANCENGLEICHHEIT
Maßnahmen zu Monitoring und Awareness-Raising
Das Bekenntnis der NORMA Group zu Menschenrechten spiegelt sich auch im Code of Conduct wider. Im Zuge der Überarbeitung des CODE OF CONDUCT im Geschäftsjahr 2020 wurde ein eigener Abschnitt zum Thema Menschenrechte aufgenommen, um auch hier die Haltung der NORMA Group zu verdeutlichen.
Sollten Beschäftigte Menschenrechtsverletzungen beobachten, können sie dies jederzeit über die COMPLIANCE-MELDEWEGE berichten. Unter anderem steht ihnen dabei im Whistleblower-System der NORMA Group die Kategorie „Verstöße gegen Sozialstandards und Menschenrechte“ zur Verfügung. In den Bereichen Anti-Diskriminierung und Vereinigungsfreiheit überprüft die NORMA Group zudem durch ein regelmäßiges internes Reporting von Rechtsstreitigkeiten, ob sie ihrem Bekenntnis gerecht wird. Im Jahr 2023 gab es keine gerichtlich festgestellten Fälle von Diskriminierungen oder Verletzungen der Vereinigungsfreiheit durch die NORMA Group.
Auch entlang der Wertschöpfungskette möchte die NORMA Group ihre Verantwortung wahrnehmen. So verpflichtet sie ihre strategischen Lieferanten im SUPPLIER CODE OF CONDUCT, die Menschenrechte zu respektieren und einzuhalten. Aufgrund der Größe und Komplexität der Wertschöpfungskette sind Menschenrechtsverletzungen jedoch nicht restlos auszuschließen, denn über die direkten Geschäftspartner:innen hinaus hat die NORMA Group nur beschränkt Einfluss auf die Einhaltung der Mindeststandards. Wenn dem Unternehmen bekannt wird, dass Geschäftspartner:innen Menschenrechtsverletzungen begehen oder dulden, bewertet es die Geschäftsbeziehung neu und zieht eine Vertragsbeendigung in Betracht. Bei Verstößen von Beschäftigten ergreift die NORMA Group Maßnahmen, die bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).