Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

     

Ertragsteuern

T085

2023

2022

-27.925

-36.185

2.388

11.440

-25.537

-24.745

Für die inländischen Gesellschaften lag der kombinierte Ertragsteuersatz im Geschäftsjahr 2023 bei 30,1 % (2022: 30,1 %) und umfasste einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,2 %. Die Besteuerung der ausländischen Tochterunternehmen wird auf Grundlage der im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätze ermittelt. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen ermittelt, die in den einzelnen Ländern voraussichtlich zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.

Der tatsächlich ausgewiesene Ertragsteueraufwand des Konzerns weicht von dem erwarteten Ertragsteueraufwand auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt ab:

     

Steuerüberleitungsrechnung

T086

2023

2022

53.453

63.920

30,1 %

30,1 %

-16.089

-19.240

   

-9.504

-3.649

3.743

6.723

-282

-3.651

525

191

-2.021

-2.947

631

-1.382

-2.302

-910

 

 

-238

120

-25.537

-24.745

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

       

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ertragsteuern

T087

vor Steuern

Steuerbelastung/
Steuergutschrift

nach Steuern

-1.696

494

-1.202

-282

195

-87

-1.978

689

-1.289

       

vor Steuern

Steuerbelastung/
Steuergutschrift

nach Steuern

6.409

-1.865

4.544

4.699

-1.384

3.315

11.108

-3.249

7.859

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).