In der folgenden Tabelle sind die Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten, die saldiert wurden oder die Gegenstand einer durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlicher Vereinbarungen sind, aber nicht saldiert wurden, zum 31. Dezember 2023 und 2022 dargestellt:

           

Saldierung von Finanzinstrumenten

T130

Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / finanzieller Verbindlichkeiten

Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz saldiert werden

Nettobeträge finanzieller Vermögens-
werte / finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden

Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden

Nettobetrag

Finanz-instrumente

         
         

4.973

 

4.973

43

4.930

188.956

4.449

184.507

 

184.507

3.223

 

3.223

 

3.223

165.207

 

165.207

 

165.207

362.359

4.449

357.910

43

357.867

         

458.744

 

458.744

 

458.744

544

 

544

43

501

178.108

4.449

173.659

 

173.659

8.724

 

8.724

 

8.724

646.120

4.449

641.671

43

641.628

         
         

6.875

 

6.875

 

6.875

191.215

4.906

186.309

 

186.309

3.764

 

3.764

 

3.764

168.670

 

168.670

 

168.670

370.524

4.906

365.618

0

365.618

         

465.578

 

465.578

 

465.578

1.578

 

1.578

 

1.578

211.629

4.906

206.723

 

206.723

10.537

 

10.537

 

10.537

689.322

4.906

684.416

0

684.416

 

(a) Saldierungsvereinbarungen

Die NORMA Group gewährt ihren Kunden volumenabhängige Rabatte. Gemäß den Bedingungen der Liefervereinbarungen und den geltenden AGB werden diese Beträge mit den an die NORMA Group zu zahlenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesen Kunden saldiert und nur die jeweiligen Nettobeträge abgerechnet. Die entsprechenden Beträge werden in der Bilanz der NORMA Group somit als Nettobetrag ausgewiesen.

 

(b) Masternettingvereinbarungen – derzeit nicht durchsetzbar

Die NORMA Group schließt Derivategeschäfte gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und anderen dementsprechenden nationalen Rahmenvereinbarungen ab (zum Beispiel Deutscher Rahmenvertrag). Diese Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung, da sie das Recht zur Saldierung nur im Falle künftiger Ereignisse, wie des Ausfalls oder der Insolvenz des Konzerns oder der Kontrahenten, gewähren. Die TABELLE „SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN“ zeigt die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung gemäß den bestehenden Globalnettingvereinbarungen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).