6. Rechnungslegungsbezogene Schätzungen und Ermessensentscheidungen

Einschätzungen im Hinblick auf die Zukunft und Ermessensentscheidungen werden durch die Gruppe kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungswerten und Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen gelten.

Die dabei vorgenommenen rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen.

Der globale Klimawandel wird sich nach Erkenntnissen der Wissenschaft in vielfältiger Weise auf die Weltwirtschaft auswirken. Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile können vom Klimawandel nachhaltig beeinflusst werden. Aufgrund zunehmend enger vernetzter globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten ist die Industrie dabei in besonderem Maße von potenziellen Risiken und Schäden betroffen.

Um den damit einhergehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und Volatilitäten Rechnung zu tragen, führt die NORMA Group eine Analyse potenzieller Chancen und Risiken für ihre Unternehmensstruktur und zukünftigen Absatzmärkte durch und berücksichtigt diese Überlegungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses.

Risiken und Unsicherheiten, die sich aus dem Klimawandel ergeben, könnten sich insbesondere auf folgende Bereiche des Konzernabschlusses auswirken:

  • Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte: Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der Cashflow-Prognosen oder des Risikoniveaus führen, das mit dem Erreichen dieser Cashflows verbunden ist.
  • Nutzungsdauern von Vermögenswerten: Mit dem Klimawandel zusammenhängende Faktoren könnten dazu führen, dass Vermögenswerte früher als angenommen physisch nicht mehr nutzbar oder kommerzielle obsolet werden könnten.
  • Realisierung von latenten Steueransprüchen: Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der prognostizierten zukünftigen steuerpflichtigen Gewinne führen.

Im Hinblick auf die Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine, des Konflikts im Nahen Osten und der anderen makroökonomischen Risiken (zum Beispiel aus Inflation, Konjunktur, Zinspolitik, Lieferkettenprobleme) auf die NORMA Group sind vielschichtig und resultieren hauptsächlich aus der Steigerung der Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferengpässen. Die Ausweitung dieser Konflikte würde zusätzlich das Risiko eines globalen wirtschaftlichen Abschwungs erhöhen, was in Verbindung mit fortdauernder Inflation und steigenden Zinsen zu einem erheblichen Rückgang des Konsums führen könnte.

Um den damit einhergehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und Volatilitäten Rechnung zu tragen, führt die NORMA Group eine Analyse potenzieller Chancen und Risiken für ihre Unternehmensstruktur und zukünftigen Absatzmärkte durch und berücksichtigt diese Überlegungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses.

Die Risiken und Unsicherheiten aus dem Ukraine-Krieg und der anderen makroökonomischen Risiken können folgende Auswirkungen haben:

  • Volatilität an den Rohstoffmärkten
  • Margenreduzierungen, soweit Preissteigerungen nicht sofort an die Kunden weitergegeben werden können
  • Zinsänderungen in verschiedenen Ländern
  • wachsende Volatilität der Fremdwährungskurse
  • Rückläufige und volatile Aktienkurse
  • verschlechterte Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfälle oder verspätete Zahlungen

Diese Faktoren können Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert und Buchwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Cashflow-Prognosen, die Bewertung der Pensionsrückstellungen, den Abzinsungssatz für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests sowie die Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen haben.

 

Wesentlichen rechnungslegungsbezogene Schätzungen

Schätzungen und Annahmen, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind und aufgrund derer wesentliche Anpassungen an den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erforderlich werden können, wurden nicht identifiziert.

 

Wesentliche Ermessensentscheidungen

 

Ertragsteuern

Die Gruppe hat in verschiedenen Steuerrechtskreisen Ertragsteuern zu entrichten. Zur Bestimmung der weltweiten Ertragsteuerschulden sind wesentliche Ermessensentscheidungen erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die Ertragsteuerschulden TEUR 6.799 (31. Dez. 2022: TEUR 6.992) und die latenten Ertragsteuerschulden TEUR 40.132 (31. Dez. 2022: TEUR 52.851). Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn künftig ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit, die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen sowie mögliche Steuerstrategien, die die NORMA Group verfolgen würde, miteinbezogen. Auf Basis des erzielten steuerpflichtigen Einkommens zurückliegender Perioden sowie des geplanten künftigen steuerpflichtigen Einkommens beurteilt die NORMA Group zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern. Da künftige Geschäftsentwicklungen unsicher sind und sich teilweise der Steuerung durch die NORMA Group entziehen, sind Annahmen zur Schätzung von künftigen steuerpflichtigen Einkommen sowie des Zeitpunkts der Realisierung von aktiven latenten Steuern erforderlich. Schätzungen werden in der Periode angepasst, in der ausreichende Hinweise für eine Anpassung vorliegen.

 

Reverse-Factoring-Vereinbarungen - Darstellung der Beträge im Zusammenhang mit der Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung in der Bilanz und in der Kapitalflussrechnung

Der Konzern nimmt an einer Supply-Chain-Finanzierungsvereinbarung (SCF) teil, innerhalb derer die Lieferanten wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank – durch Verkauf der Forderungen gegen den Konzern – zu erhalten (Factoring). In dieser Vereinbarung stimmt die Bank zu, vom Konzern geschuldete Rechnungsbeträge an teilnehmende Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich dafür vom Konzern zu erhalten. Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und bereitwilligen Lieferanten zu ermöglichen, ihre Forderungen gegen den Konzern vor Fälligkeitsdatum an eine Bank zu verkaufen. Der Konzern hat die ursprünglichen Verbindlichkeiten, die dieser Vereinbarung unterliegen, nicht ausgebucht, da weder eine rechtliche Befreiung erlangt wurde, noch die Verbindlichkeit wesentlich durch den Eintritt in die Vereinbarung verändert wurde. Aus Konzernsicht verlängert die Vereinbarung die Zahlungsfrist nicht wesentlich gegenüber normalen Fristen mit anderen nicht teilnehmenden Lieferanten. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen. ANHANGANGABE 21. (e) i. — VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE SCHULDEN

Die Zahlungsströme aus den Reverse-Factoring-Programmen für die Begleichung der originären Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht. ANHANGANGABE 29 — ANGABEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).