Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Genehmigung der gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung
Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer erteilte der NORMA Group SE für den Jahresabschluss 2024 und für den Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Ferner wurde der Vergütungsbericht vom Abschlussprüfer ohne Beanstandungen geprüft. Der Vergütungsbericht ist Teil des zusammengefassten Lageberichts. Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die beiden Prüfberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit haben die Berichte eingehend geprüft und in Anwesenheit sowie unter Einbeziehung des Prüfers ausführlich diskutiert und hinterfragt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen ergaben sich nicht.
Daraufhin hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. März 2025 den Jahresabschluss 2024 der NORMA Group SE und den Konzernabschluss 2024 mit dem dazugehörigen zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu. Der Jahresabschluss der NORMA Group SE ist damit nach § 172 AktG festgestellt.
Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit der vom Vorstand erstellten gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung für die NORMA Group zum 31. Dezember 2024 auseinandergesetzt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit („limited assurance“) durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Angaben bezüglich der CO2-Emissionen wurden als Teil der Konzernabschlussprüfung sogar mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) durchgeführt. Der Vorstand erläuterte die Unterlagen in den Sitzungen eingehend, die Vertreter des Prüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).