Kennzahlen

Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE bestand im Jahr 2024 aus den folgenden Mitgliedern:

Mark Wilhelms (Aufsichtsratsvorsitzender)2

Erika Schulte (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende)

Dr. Markus Distelhoff

Rita Forst

Denise Koopmans

Kerstin Müller-Kirchhofs (seit 9. September 2024)3

Miguel Ángel López Borrego (bis 16. Juni 2024)

Auf der Hauptversammlung am 16. Mai 2024 wurde Mark Wilhelms wiedergewählt.

2 Vorsitzender des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 sowie bis zum Ablauf des 17. Februar 2025; Übernahme der Interim-CEO-Tätigkeit mit Wirkung zum 18. Februar 2025; das Aufsichtsratsmandat ruht während der Interim-CEO-Tätigkeit für den Übergangszeitraum von maximal einem Jahr bis zum 17. Februar 2026.

3 Gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 9. September 2024; Mitglied und Vorsitzende des Prüfungsausschusses seit dem 20. September 2024; Interim-Vorsitzende des Aufsichtsrats seit dem 18. Februar 2025.

Die NORMA Group SE ist nicht mitbestimmt, sodass keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt und sind entsprechend Vertreter der Anteilseigner.

Der Aufsichtsratsvorsitzende vertritt den Aufsichtsrat nach außen. Er organisiert die Arbeit des Aufsichtsrats und leitet seine Sitzungen. Beschlüsse des Aufsichtsrats können mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet.

Zu den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gehört, dass alle Mitglieder unabhängig sind, kein Mitglied für einen Wettbewerber der NORMA Group arbeitet, kein Mitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt und kein Mitglied des Aufsichtsrats wesentliche Interessenkonflikte hat. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat bei Vorschlägen für die Neuwahl von Mitgliedern auf internationale Tätigkeit und Diversität achten.

Die Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat liegt bei zwölf Jahren. Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 75 Jahren.

Diese Ziele wurden im Geschäftsjahr 2024 jeweils eingehalten. Denise Koopmans ist Niederländerin. Miguel Ángel López Borrego ist Spanier. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind Deutsche, mit typischerweise ausgeprägter internationaler Erfahrung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE gehören weniger als zwölf Jahre dem Aufsichtsrat an: Rita Forst und Mark Wilhelms seit 2018, Miguel Ángel López Borrego seit 2021 und bis 2024, Denise Koopmans und Dr. Markus Distelhoff seit 2023, Kerstin Müller-Kirchhofs seit 2024. Erika Schulte gehört dem Aufsichtsrat seit 2013 an. Sie ist bis zur Hauptversammlung 2025 gewählt und wird sich, auf Grund des Erreichens der Zugehörigkeitsgrenze von zwölf Jahren, nicht erneut zur Wahl stellen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind zudem jünger als 75 Jahre.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dies schließt den Aufsichtsratsvorsitzenden, der zugleich Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses ist, und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein. Kein

Aufsichtsratsmitglied und kein nahes Familienmitglied war bei seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats zuvor Vorstand der NORMA Group SE oder Mitglied der Geschäftsführung einer ihrer Vorgängergesellschaften. Auch unterhält oder unterhielt kein Mitglied des Aufsichtsrats in dem Jahr bis zum Zeitpunkt der Ernennung direkt oder indirekt als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der NORMA Group SE oder einem von ihr abhängigen Unternehmen oder ist ein nahes Familienmitglied eines Vorstandsmitglieds.

Die NORMA Group SE hat keinen kontrollierenden Aktionär, sodass auch diesbezüglich keine Abhängigkeiten bestehen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist entsprechend unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär. Das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium erfüllen die aktuellen Mitglieder als Gesamtheit.

             

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix

T008

 

4 Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix basiert auf der zum 31. Dezember 2024 bestehenden Zusammensetzung.

             

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix (Fortsetzung)

 

5 Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix basiert auf der zum 31. Dezember 2024 bestehenden Zusammensetzung.

             

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix (Fortsetzung)

 
 

6 Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix basiert auf der zum 31. Dezember 2024 bestehenden Zusammensetzung.

Kein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen. Kein Aufsichtsratsmitglied, das einem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als zwei Aufsichtsratsmandate oder nimmt vergleichbare Funktionen wahr.

Die im Geschäftsjahr 2024 ausgeübten Berufe und weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien der Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

   

Sonstige Mandate der Aufsichtsratsmitglieder                                                                                                                    T009

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Gesellschaften der NORMA Group und einem Mitglied des Aufsichtsrats bestehen nicht.

Der Aufsichtsrat evaluiert jährlich seine Arbeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Zuletzt fand eine solche Evaluierung im Dezember 2024 statt. Dabei verwendete der Aufsichtsrat einen Fragebogen, nachdem 2022 ein externer Berater eingebunden gewesen war.

Geschäften zwischen Gesellschaften der NORMA Group einerseits und einem Aufsichtsratsmitglied oder ihm nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits muss der Aufsichtsrat vorab zustimmen. Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2024 nicht abgeschlossen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, Interessenkonflikte zu melden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Im Geschäftsjahr 2024 traten keine Interessenkonflikte zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft auf.

Im Geschäftsjahr 2024 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen jeweils alle Mitglieder teilnahmen. Details zu den Sitzungen und Teilnahmequoten der Mitglieder stehen im BERICHT DES AUFSICHTSRATS.

Der Aufsichtsratsvorsitzende führt auch ohne den Vorstand regelmäßig Gespräche mit Investoren zu Themen, die speziell den Aufsichtsrat betreffen. 2024 erläuterte der Aufsichtsratsvorsitzende dabei insbesondere die Änderungen des Modells der Vorstandsvergütung.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).