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Aufsichtsrat und Vorstand der NORMA Group SE haben ausführlich geprüft, welchen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die NORMA Group SE folgen sollte, und erläutern, von welchen Empfehlungen abgewichen wird und welche Gründe dafür ausschlaggebend waren. Die Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2024 und ihre Aktualisierung vom 28. Februar 2025 sowie alle weiteren früheren Entsprechenserklärungen sind im Investor-Relations-Bereich auf der Website der NORMA Group SE veröffentlicht. WWW.NORMAGROUP.COM

Die Erklärung vom 13. Dezember 2024 lautet wie folgt:

Seit Abgabe der letzten Erklärung am 15. Dezember 2023 hat die NORMA Group SE mit der nachfolgenden Ausnahme den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger, entsprochen und entspricht ihnen:

 

G.10 Satz 2:

Nach Empfehlung G.10 Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex sollen die Vorstandsmitglieder über die langfristig variablen Gewährungsbeiträge erst nach vier Jahren verfügen können. Das Vorstandsvergütungssystem sieht einen Long-Term Incentive („LTI“) mit vierjähriger Aktienhaltepflicht vor. Durch das Ende der Dienstverträge von Herrn Dr. Schneider und Herrn Dr. Klein verkürzt sich die vierjährige Aktienhaltepflicht der zum Zeitpunkt des Endes des jeweiligen Dienstvertrags offenen Tranchen des LTI auf ein Jahr. Damit können diese ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands über die zum Zeitpunkt des Endes des Dienstvertrags noch laufenden Tranchen des LTI vor Ablauf von vier Jahren verfügen.

Keine Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex war aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen nicht anwendbar.

Die zuletzt am 13. Dezember 2024 durch Vorstand und Aufsichtsrat der NORMA Group SE abgegebene Entsprechenserklärung wurde am 28. Februar 2025 durch Aktualisierung wie folgt ergänzt:

 

Empfehlung D.3 Satz 5:

Entsprechend Empfehlung D.3 Satz 5 des Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Mit Wirkung ab dem 18. Februar 2025 hat der Aufsichtsrat der NORMA Group SE die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats, Frau Kerstin Müller-Kirchhofs, übergangsweise auch zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Hintergrund ist, dass nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Mark Wilhelms, mit Wirkung ab dem 18. Februar 2025 übergangsweise für maximal ein Jahr zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der NORMA Group SE bestellt wurde. Für den Zeitraum der Tätigkeit von Herrn Wilhelms im Vorstand ruht sein Amt als Aufsichtsratsmitglied. Es ist geplant, dass die Vorstandsämter von Herrn Wilhelms enden, sobald der Aufsichtsrat einen neuen Vorstandsvorsitzenden gefunden und bestellt hat. Dann soll Herr Wilhelms seine Tätigkeit im Aufsichtsrat wieder aufnehmen und erneut den Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen. In der Folge wird die NORMA Group SE der Empfehlung D.3 Satz 5 des Kodex wieder entsprechen.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2024 unverändert.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).