Kennzahlen

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern

T100

2024

2023

-27.519

-27.925

8.292

2.388

-19.227

-25.537

Für die inländischen Gesellschaften lag der kombinierte Ertragsteuersatz im Geschäftsjahr 2024 bei 30,1 % (2023: 30,1 %) und umfasste einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,2 %. Die Besteuerung der ausländischen Tochterunternehmen wird auf Grundlage der im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätze ermittelt. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen ermittelt, die in den einzelnen Ländern voraussichtlich zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.

Der tatsächlich ausgewiesene Ertragsteueraufwand des Konzerns weicht von dem erwarteten Ertragsteueraufwand auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt ab:

Steuerüberleitungsrechnung

T101

2024

2023

34.018

53.453

30,1 %

30,1 %

-10.239

-16.089

-9.759

-9.504

2.918

3.743

-2.154

-282

573

525

-2.088

-2.021

441

631

-1.530

-3.145

2.788

843

-174

-3

-238

-19.227

-25.537

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ertragsteuern

T102

vor Steuern

Steuerbelastung/

Steuergutschrift

nach Steuern

-1.566

420

-1.146

-62

-11

-73

-1.628

409

-1.219

vor Steuern

Steuerbelastung/

Steuergutschrift

nach Steuern

-1.696

494

-1.202

-282

195

-87

-1.978

689

-1.289


Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).