17. Latente Ertragsteuern
Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Entwicklung latenter Ertragsteueransprüche und -schulden | T103 | |
---|---|---|
in TEUR | 2024 | 2023 |
Latente Steuerschulden (netto) zum 1. Jan. | 28.664 | 33.033 |
Latenter Steuerertrag | -8.292 | -2.388 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern | -409 | -689 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 1.883 | -1.292 |
Erwerb von Tochterunternehmen | 1.323 | |
Latente Steuerschulden (netto) zum 31. Dez. | 23.169 | 28.664 |
Die in den sonstigen Rücklagen erfassten kumulierten Effekte aus der Erfassung latenter Steuerschulden aus der Absicherung von Zahlungsströmen betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 880 (31. Dez. 2023: TEUR 1.300). Die in den Gewinnrücklagen erfassten kumulierten Effekte aus der Erfassung latenter Steuerschulden aus Neubewertungen aus Pensionen belaufen sich auf TEUR 508 (31. Dez. 2023: TEUR 498).
Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden stellen sich (ohne Berücksichtigung von Saldierungen innerhalb einzelner Steuerrechtskreise) wie folgt dar:
Latente Ertragsteueransprüche | T104 | |
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in TEUR | 31. Dez. 2024 | 31. Dez. 2023 |
Immaterielle Vermögenswerte | 4.437 | 3.235 |
Sachanlagen | 1.395 | 1.135 |
Sonstige Vermögenswerte | 2.231 | 2.177 |
Vorräte | 5.735 | 4.581 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.955 | 3.595 |
Pensionsverpflichtungen | 1.289 | 1.309 |
Rückstellungen | 609 | 574 |
Fremdkapitalaufnahmen | 2.896 | 557 |
Sonstige Verbindlichkeiten einschließlich Derivaten | 13.043 | 13.321 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | 1.162 | 898 |
Steuerliche Verlustvorträge / Gutschriften | 8.238 | 9.892 |
Latente Steueransprüche (vor Saldierung) | 44.990 | 41.274 |
Auswirkungen der Verrechnung | -31.160 | -29.806 |
Latente Steueransprüche | 13.830 | 11.468 |
Latente Ertragsteuerschulden | T105 | |
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in TEUR | 31. Dez. 2024 | 31. Dez. 2023 |
Immaterielle Vermögenswerte | 33.203 | 36.229 |
Sachanlagen | 22.262 | 21.761 |
Sonstige Vermögenswerte | 5.630 | 4.395 |
Vorräte | 79 | 80 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 724 | 635 |
Pensionsverpflichtungen | 610 | 591 |
Fremdkapitalaufnahmen | 181 | 181 |
Rückstellungen | 427 | 366 |
Sonstige Verbindlichkeiten einschl. Derivaten | 2.514 | 3.057 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden | 67 | |
Unbesteuerte Rücklagen | 2.529 | 2.576 |
Latente Steuerschulden (vor Saldierung) | 68.159 | 69.938 |
Auswirkungen der Verrechnung | -31.160 | -29.806 |
Latente Steuerschulden | 36.999 | 40.132 |
Latente Steuerschulden (netto) | 23.169 | 28.664 |
Latente Ertragsteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz im Vergleich zu den steuerlichen Wertansätzen in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Im aktuellen Geschäftsjahr mussten wegen nicht in ausreichendem Umfang vorliegender zu versteuernder künftiger Ergebnisse abzugsfähige temporäre Differenzen, auf die in Vorjahren ein latenter Ertragsteueranspruch angesetzt wurde, in Teilen wertberichtigt werden.
Der Konzern hat in einigen Tochterunternehmen im Jahr 2024 bzw. in den Vorjahren steuerliche Verluste erwirtschaftet. Insgesamt belaufen sich die angesetzten latenten Ertragsteueransprüche auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge für Tochterunternehmen, die im laufenden bzw. im vorangegangenen Geschäftsjahr steuerliche Verluste erlitten haben, auf TEUR 3.398 (2023: TEUR 10.238). Im Wesentlichen handelt es sich um unbegrenzt vortragsfähige, unverfallbare Verlustvorträge.
Die Erhöhung der latenten Ertragsteueransprüche in der Position „Fremdkapitalaufnahmen“ im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wechselkursentwicklung von Fremdwährungsverbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Erhöhung der latenten Ertragsteuerschulden in der Position „Sonstige Vermögenswerte“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Wechselkursentwicklung von Fremdwährungsforderungen.
Auf steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktive latente Steuern angesetzt, als von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit auszugehen ist. Die zeitliche Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:
Zeitliche Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge | T106 | |
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in TEUR | 31. Dez. 2024 | 31. Dez. 2023 |
bis zu 1 Jahr | 1.271 | 1.396 |
> 1 Jahr bis zu 5 Jahren | 1.271 | 13.868 |
> 5 Jahre | 5.529 | 3.951 |
Unbegrenzter Verlustvortrag | 168.129 | 144.879 |
Gesamt | 176.200 | 164.094 |
Die steuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 176.200 (31. Dez. 2023: TEUR 164.094). Davon entfallen TEUR 74.699 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2023: TEUR 64.072) und TEUR 67.473 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2023: 59.027).
Die zeitliche Nutzbarkeit der davon nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:
Zeitliche Nutzbarkeit nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge | T107 | |
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in TEUR | 31. Dez. 2024 | 31. Dez. 2023 |
> 1 Jahr bis zu 5 Jahren | 4.198 | |
> 5 Jahre | 3.840 | |
Unbegrenzter Verlustvortrag | 132.281 | 97.554 |
Gesamt | 136.121 | 101.752 |
Die steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet wurden, betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 136.121 (31. Dez. 2023: TEUR 101.752). Davon entfallen TEUR 63.923 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2023: TEUR 49.968) und TEUR 56.696 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2023: TEUR 29.398).
Die steuerlichen Zinsvorträge betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 25.546 (31. Dez. 2023: TEUR 10.619). Diese sind auf eine konzerninterne Refinanzierung im Vorjahr zurückzuführen. Auf die steuerlichen Zinsvorträge wurden keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet, da von einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht ausgegangen wird.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen können Steuerschulden entstehen. Diese Steuerschulden wurden im Geschäftsjahr 2024 jedoch nicht angesetzt, da der Konzern die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmen kann. Der Konzern kann also die Auflösung temporärer Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass sich in absehbarer Zukunft keine Auflösungen ergeben werden.
Legende
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