Kennzahlen

Die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

               

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

T108

Zum

1. Jan. 2024

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Änderungen im Konsolidie-rungskreis

Währungs-effekte

Zum

31. Dez. 2024

             

430.096

 

 

 

3.189

14.165

447.450

279.792

97

-463

20

4.107

14.256

297.809

1.855

34

-66

 

10

15

1.848

42.843

241

-3.081

385

9

424

40.821

57.588

 

 

 

818

3.415

61.821

73.036

445

 

 

 

2.358

75.839

37.623

4.154

-3

-313

 

1.635

43.096

9.344

595

 

-92

7

-50

9.804

932.177

5.566

-3.613

0

8.140

36.218

978.488

             

35.346

 

 

 

 

1.701

37.047

171.259

24.279

-442

 

 

8.452

203.548

1.716

12

-66

 

 

12

1.674

41.429

840

-3.081

189

5

206

39.588

21.047

2.320

 

 

 

1.205

24.572

57.800

7.824

 

 

 

2.171

67.795

31.754

2.408

-3

-189

 

1.307

35.277

8.086

112

 

 

-1

-68

8.129

368.437

37.795

-3.592

0

4

14.986

417.630

 

                         

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortsetzung)

 

Zum

1. Jan. 2023

 

Zugänge

 

Abgänge

 

Umbuchungen

 

Währungs-effekte

 

Zum

31. Dez. 2023

                       
 

438.579

 

 

 

 

 

 

 

-8.483

 

430.096

 

288.333

 

 

 

 

 

 

 

-8.541

 

279.792

 

1.879

 

5

 

-23

 

10

 

-16

 

1.855

 

44.069

 

662

 

-1.332

 

2

 

-558

 

42.843

 

59.536

 

 

 

 

 

 

 

-1.948

 

57.588

 

74.627

 

445

 

-496

 

 

 

-1.540

 

73.036

 

38.103

 

2.286

 

-2.057

 

 

 

-709

 

37.623

 

9.107

 

213

 

-1

 

-12

 

37

 

9.344

 

954.233

 

3.611

 

-3.909

 

0

 

-21.758

 

932.177

                       
 

36.309

 

 

 

 

 

 

 

-963

 

35.346

 

160.089

 

15.535

 

 

 

 

 

-4.365

 

171.259

 

1.752

 

5

 

-23

 

 

 

-18

 

1.716

 

42.627

 

736

 

-1.332

 

 

 

-602

 

41.429

 

20.163

 

1.498

 

 

 

 

 

-614

 

21.047

 

55.538

 

3.977

 

-496

 

 

 

-1.219

 

57.800

 

32.122

 

2.218

 

-2.054

 

 

 

-532

 

31.754

 

7.419

 

613

 

-1

 

 

 

55

 

8.086

 

356.019

 

24.582

 

-3.906

 

0

 

-8.258

 

368.437

Die Buchwerte zum 31. Dezember 2024 und 2023 ergeben sich wie folgt:

     

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte – Buchwerte

T109

 

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

410.403

394.750

94.261

108.533

174

139

1.233

1.414

37.249

36.541

8.044

15.236

7.819

5.869

1.675

1.258

560.858

563.740

Die Position „Patente und Technologie“ setzt sich zum 31. Dezember 2024 in Höhe von TEUR 726 aus Patenten (31. Dez. 2023: TEUR 2.169) und in Höhe von TEUR 7.318 aus Technologie (31. Dez. 2023: TEUR 13.067) zusammen. Die unpatentierten Technologien enthalten im Rahmen von Unternehmenskäufen identifiziertes spezifisches Prozess-Know-how im Produktionsablauf.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte enthalten Entwicklungskosten für selbst erstellte Technologien in Höhe von TEUR 7.474 (31. Dez. 2023: TEUR 5.401) sowie für selbst erstellte Software in Höhe von TEUR 345 (31. Dez. 2023: TEUR 470).

In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen enthalten.

       

Wesentliche einzelne immaterielle Vermögenswerte

T110

 

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

Restnutzungs-dauer in Jahren

78.707

81.524

10

Die Veränderungen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte resultieren neben Zu- und Abgängen und planmäßigen Abschreibungen auch aus positiven Wechselkurseffekten, insbesondere aus dem US-Dollar-Raum.

Die erwarteten Nutzungsdauern der sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Patente: 5 bis 10 Jahre

Kundenbeziehungen: 4 bis 20 Jahre

Technologie: 10 bis 20 Jahre

Lizenzen, Rechte: 3 bis 5 Jahre

Marken: unbestimmbar bzw. 20 Jahre

Software: 3 bis 5 Jahre

Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

   

Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

T111

 

394.750

12.464

3.189

410.403

   

Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen im Bereich der Marken immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 30.706 (2023: TEUR 28.869), die aus der 2014 erfolgten Akquisition von NDS resultieren. Für die erworbenen Marken, die im Wesentlichen die Unternehmensmarke „NDS®“ umfassen, wird aus einer Marktperspektive heraus eine unbestimmbare Nutzungsdauer angenommen, da es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar und damit unbestimmbar ist. Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer sind in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Amerika zugeordnet.

Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einem jährlichen Wertminderungstest gemäß IAS 36 auf Basis des erzielbaren Betrags entsprechend der in ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – WERTMINDERUNG NICHTFINANZIELLER VERMÖGENSWERTE beschriebenen Vorgehensweise unterzogen. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzpreisanalogie wird der Zeitwert der Marken über eine fiktive Lizenzzahlung, bezogen auf den jeweiligen aus der Planung abgeleiteten markenrelevanten Umsatz, ermittelt. Die Annahme der zukünftigen Umsätze beruht auf den Erwartungen des lokalen Managements. Für die Marke NDS wurde im Detailplanungszeitraum von fünf Jahren ein Abzinsungssatz von 8,9 % (2023: 7,0 %) sowie eine Wachstumsrate von 1,0 % (2023: 1,0 %) berücksichtigt. Im Hinblick auf den Werthaltigkeitstest der Marke NDS lagen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor.

Die immateriellen Vermögenswerte waren zum 31. Dezember 2024 und 2023 unbesichert.

 

Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) der Gruppe in Übereinstimmung mit den geografischen Gebieten zugeordnet. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:

     

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment

T112

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

182.850

179.802

194.672

183.028

32.881

31.920

410.403

394.750

Die Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte resultiert aus Währungseffekten sowie aus der Akquisition von Teco.

Der erzielbare Betrag einer Geschäfts- oder Firmenwert tragenden ZGE basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der durch diskontierte Cashflows geschätzt wurde. Vor dem Hintergrund der Inputfaktoren, die für diese Bewertungstechnik zum Einsatz kommen, sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte als beizulegende Zeitwerte des Levels 3 einzustufen ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE. Die Bestimmung der künftigen Zahlungsströme basiert dabei auf der internen Unternehmensplanung, die unter Verwendung von bestimmten konzerneinheitlichen Annahmen „von unten nach oben“ (Bottom-up-Methode) aufgestellt wird und einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Festlegung der zugrunde liegenden Parameter, wie Umsatzwachstum und Margen, erfolgt auf der Grundlage von in der Vergangenheit erlangten Sachkenntnissen, den aktuellen wirtschaftlichen Ergebnissen sowie unter Berücksichtigung von Prognosen externer Branchenexperten wie zum Beispiel vom Branchenverband VDMA, Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und dem LMC Automotive (LMCA). Die durchschnittlichen Wachstumsraten der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum betragen für die ZGE EMEA 5,7 % (2023: 6,7 %), für die ZGE Amerika 10,2 % (2023: 8,1 %) und für die ZGE Asien-Pazifik 10,3 % (2023: 13,6 %). In Bezug auf die durchschnittliche EBIT-Marge im gleichen Planungszeitraum ergibt sich eine Quote von 9,6 % (2023: 10,3 %) für die ZGE EMEA, 10,4 % (2023: 11,4 %) für die ZGE Amerika und 9,6 % (2023: 11,6 %) für die ZGE Asien-Pazifik.

Zur Extrapolation von Cashflows jenseits dieses Fünfjahreszeitraums werden die nachstehend angegebenen geschätzten Wachstumsraten herangezogen. Diese Wachstumsraten übersteigen nach Einschätzung der NORMA Group nicht die langfristige Durchschnittswachstumsrate für das geografische Gebiet der jeweiligen ZGE.

Die angewandten Diskontierungssätze sind Nach-Steuer-Zinssätze und spiegeln das spezifische Risiko der jeweiligen ZGE wider. Die entsprechenden Vor-Steuer-Zinssätze betragen für die ZGE EMEA 12,9 % (2023: 13,6 %) für die ZGE Amerika 11,7 % (2023: 11,6 %) und für die ZGE Asien-Pazifik 13,3 % (2023: 14,0 %).

Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC).

Die weiteren wesentlichen Annahmen, nach denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bestimmt wurde, lauten wie folgt:

       

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment – weitere wesentliche Annahmen

T113

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,0 %

1,0 %

1,0 %

10,1 %

9,1 %

10,2 %

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,0 %

1,0 %

1,0 %

10,9 %

9,2 %

10,9 %

Die zuvor genannten Annahmen beziehen sich auf die im Rahmen der jährlichen, regelmäßig zum 30. September durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die einzelnen ZGE werden für möglich gehaltene Änderungen der Schlüsselannahmen berücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse wurde für alle wesentlichen Einflussfaktoren isoliert vorgenommen, d. h., eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur durch die Reduktion oder Erhöhung des jeweiligen Einflussfaktors hervorgerufen. In keinen der ermittelten Sensitivitäten ergab sich ein Wertminderungsbedarf.

Für die ZGE Kimplas Piping Systems Ltd. (legale Gesellschaft) wurde aufgrund der anhaltenden negativen Geschäftsentwicklung eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt.

Im Rahmen dieser Überprüfung wurde der erzielbare Betrag anhand des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der künftigen Zahlungsströme (Discounted Cashflow), die durch die fortlaufende Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

   

Wertminderungsaufwand

T114

2024

8.744

806

4.034

13.584

Die Wertminderungen wurden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten „Abschreibungen“ erfolgswirksam erfasst.

Der erzielbare Betrag der ZGE zum 31. Dezember 2024 lag bei TEUR 7.377, basierend auf einem Abzinsungssatz nach Steuern von 11,2 %.

 

Wertberichtigungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine weiteren wesentlichen Wertminderungen und Wertaufholungen bei den immateriellen Vermögenswerten erfasst.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).