21. (d) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
T127 |
|
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2024 |
31. Dez. 2023 |
Forderungen aus dem ABS-Programm |
989 |
1.214 |
Forderungen aus Factoring |
3.882 |
|
Kautionen und sonstige Sicherheiten |
1.515 |
804 |
Sonstige Vermögenswerte |
804 |
1.205 |
7.190 |
3.223 |
Bei den Forderungen aus dem ABS-Programm und denen aus dem Factoring handelt es sich jeweils um Kaufpreiseinbehalte für die veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. ANHANGANGABE 21. (B) ZUR ÜBERTRAGUNG VORGESEHENE UND ÜBERTRAGENE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN. Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Zum 31. Dezember 2024 sowie 2023 enthielten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte insbesondere Kautionen für Gebäudeleasing und Garantien.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).