Kennzahlen

i. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

T128

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

Leistungen und ähnliche Schulden

107.396

136.182

15.401

18.620

20.039

18.857

142.836

173.659

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten fällig werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie als langfristige Schulden eingestuft. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert und im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen

Die folgende Tabelle enthält weitere Informationen zu den Reverse-Factoring-Programmen. Programme mit gleichen Zahlungskonditionen sind entsprechend aggregiert dargestellt:

Überblick über Supply-Chain-Financing-Vereinbarungen (SCF) zum 31.12.2024

T129

davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits von der Bank Zahlungen erhalten haben

Währung

Zahlungsziele nach Rechnungsdatum

Zahlungsziele für ähnliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zinssätze

14.125

13.894

EUR

120 - 180

30 - 60

EURIBOR + NORMA Spread

1.276

1.222

USD

90-180

30 - 60

SOFR + NORMA Spread

15.401

15.116

Sowohl zum 31. Dezember 2024 als auch zum 31.12.2023 wurden keine Garantien oder Sicherheiten auf die Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring Programmen begeben. Es gab zum 31. Dezember 2024 und 2023 keine zahlungswirksamen Übertragungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf Finanzverbindlichkeiten.

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Somit haben diese Verbindlichkeiten kurzfristige Laufzeiten, wodurch die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

Rückerstattungsverbindlichkeiten

Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für Volumenrabatte und ähnliche Bonusvereinbarungen, die an Kunden zu zahlen sind, ausgewiesen. Sie entstehen aus retrospektiv wirkenden vereinbarten Volumenrabatten oder ähnlichen Vereinbarungen, die auf dem Gesamtumsatz oder auf einem bestimmten Produktumsatz eines Zwölfmonats- oder eines kürzeren Zeitraums basieren. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für an den Kunden voraussichtlich zu zahlende Rabatte für bis zum Ende der Berichtsperiode erfolgte Verkäufe erfasst. Weitere Einzelheiten können der ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN entnommen werden. Alle Rückerstattungsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Die Buchwerte zum Abschlussstichtag entsprechen somit ihren beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

ii. Fremdkapitalaufnahmen

Die Darlehensverbindlichkeiten der NORMA Group stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Darlehensverbindlichkeiten

T130

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

370.283

437.313

370.283

437.313

30.243

21.431

30.243

21.431

400.526

458.744

Fremdkapitalaufnahmen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Bei der Folgebewertung werden Fremdkapitalaufnahmen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Etwaige Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über den Zeitraum der Fremdkapitalaufnahmen mittels der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

Die bei der Einrichtung von Kreditlinien gezahlten Gebühren werden als Transaktionskosten des Kredits erfasst, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass ein Teil oder die gesamte Kreditlinie in Anspruch genommen wird. In diesem Falle wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme der Kreditlinie abgegrenzt. Liegt kein Hinweis dafür vor, dass die Kreditlinie wahrscheinlich ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Aktivierung der Gebühr als Vorauszahlung für die Bereitstellung von Liquidität sowie deren Abschreibung über die Laufzeit der zugehörigen Kreditlinie.

Fremdkapitalaufnahmen werden als kurzfristige Schulden eingestuft, es sei denn, die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben.

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und sonstiger Darlehen stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeit Darlehen 2024

T131

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr

bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre

bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

208.432

27.000

79.500

55.500

26.500

157

642

27.000

288.089

56.142

26.500

Fristigkeit Darlehen 2023

T132

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr

bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre

bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

249.548

18.000

27.000

135.000

26.500

18.000

27.000

384.548

26.500

Die zum 31. Dez. 2024 und 2023 bestehenden Darlehensverpflichtungen weisen die folgenden Konditionen auf:

Darlehenskonditionen zum 31. Dez. 2024

T133


Währung

Nominalbetrag

Nominalzinssatz

Buchwert in TEUR

TEUR

91.000

variabel

91.000

TUSD

122.000

variabel

117.431

TEUR

188.500

2 % - 5,96 %

188.500

TEUR

800

2 % - 5,87 %

800

Darlehenskonditionen zum 31. Dez. 2023

T134

Währung

Nominalbetrag

Nominalzinssatz

Buchwert in TEUR

TEUR

139.141

variabel

139.141

TUSD

122.000

variabel

110.407

TEUR

129.000

2 % - 5,46 %

129.000

TEUR

77.500

variabel

77.500

a) Beizulegender Zeitwert der Fremdkapitalaufnahmen

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

T135

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

12.320

8.632

252

92

12.572

8.724

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 892 (31. Dez. 2023: TEUR 1.012), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 336 (31. Dez. 2023: TEUR 348) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren-/Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 11.089 (31. Dez. 2023: TEUR 7.272).

iv. Fristigkeiten finanzieller Verbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group haben zum Bilanzstichtag folgende Fristigkeiten:

Fristigkeiten Finanzverbindlichkeiten

T136

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr

bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre

bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

30.243

287.641

56.142

26.500

und Leistungen und ähnliche Schulden

142.836

Verbindlichkeiten

12.572

185.651

287.641

56.142

26.500

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr
bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre
bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

21.431

26.544

384.301

26.468

Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

173.659

Verbindlichkeiten

8.724

203.814

26.544

384.301

26.468

v. Nettoverschuldung

Die Nettofinanzschulden der NORMA Group stellen sich wie folgt dar:

Nettofinanzschulden

T137

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

400.526

458.744

755

544

42.431

42.616

12.572

8.724

456.284

510.628

127.130

165.207

329.154

345.421

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group liegen um 10,6 % unter dem Niveau vom 31. Dezember 2023. Der Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten resultiert primär aus der Nettotilgung im Geschäftsjahr 2024.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 wurden Tilgungen in Höhe von TEUR 66.796 getätigt. Diese betreffen primär die planmäßige Tilgung von Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 18.000 sowie die außerplanmäßige Tilgung der syndizierten Darlehen um TEUR 48.100. Positive Währungseffekte hatten einen gegenläufigen Effekt.

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Jahresende 2023 leicht reduziert, die Veränderungen durch Tilgungen (Zahlung der Leasingraten), die Aufnahme durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte, Neueinschätzungen von Verlängerungsoptionen und Vertragsänderungen sowie Zinseffekte führten zu einer Nettoreduzierung; Wechselkurseffekte vor allem auf die Verbindlichkeiten in US-Dollar – von Tochterunternehmen in den USA – hatten einen erhöhenden Effekt.

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring.

Die Nettoverschuldung ist zum 31. Dezember 2024 um TEUR 16.267 und damit um 4,7 % gesunken.

Die laufenden Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr, Zugänge zu den Leasingverbindlichkeiten im Rahmen neu abgeschlossener Leasingverträge hatten dabei einen erhöhenden Effekt auf die Nettoverschuldung.

Dieser Entwicklung wirkten die Nettomittelzuflüsse aus der Summe der Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 136.985 sowie Nettozahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 63.450 und aus der Zahlung der Dividende in Höhe von TEUR 14.338 entgegen.

Zahlungsneutrale Nettowährungseffekte aus Fremdwährungsdarlehen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den Leasingverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten hatten einen erhöhenden Einfluss auf die Nettoverschuldung.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).