Kennzahlen

In der folgenden Tabelle sind die Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten, die saldiert wurden oder die Gegenstand einer durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlicher Vereinbarungen sind, aber nicht saldiert wurden, zum 31. Dezember 2024 und 2023 dargestellt:

Saldierung von Finanzinstrumenten

T148

Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / finanzieller Verbindlichkeiten

Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte / finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz saldiert werden

Nettobeträge finanzieller Vermögens-
werte / finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden

Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden

Nettobetrag

Finanz-

instrumente

4.986

4.986

-746

5.732

161.240

1.806

159.434

159.434

7.190

7.190

7.190

127.130

127.130

127.130

300.546

1.806

298.740

-746

299.486

400.526

400.526

400.526

755

755

-746

1.501

144.642

1.806

142.836

142.836

12.572

12.572

12.572

558.495

1.806

556.689

-746

557.435

4.973

4.973

43

4.930

188.956

4.449

184.507

184.507

3.223

3.223

3.223

165.207

165.207

165.207

362.359

4.449

357.910

43

357.867

458.744

458.744

458.744

544

544

43

501

178.108

4.449

173.659

173.659

8.724

8.724

8.724

646.120

4.449

641.671

43

641.628

(a) Saldierungsvereinbarungen

Die NORMA Group gewährt ihren Kunden volumenabhängige Rabatte. Gemäß den Bedingungen der Liefervereinbarungen und den geltenden AGB werden diese Beträge mit den an die NORMA Group zu zahlenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesen Kunden saldiert und nur die jeweiligen Nettobeträge abgerechnet. Die entsprechenden Beträge werden in der Bilanz der NORMA Group somit als Nettobetrag ausgewiesen.

(b) Masternettingvereinbarungen – derzeit nicht durchsetzbar

Die NORMA Group schließt Derivategeschäfte gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und anderen entsprechenden nationalen Rahmenvereinbarungen ab (zum Beispiel Deutscher Rahmenvertrag). Diese Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung, da sie das Recht zur Saldierung nur im Falle künftiger Ereignisse, wie des Ausfalls oder der Insolvenz des Konzerns oder der Kontrahenten, gewähren. Die TABELLE „SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN“ zeigt die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung gemäß den bestehenden Globalnettingvereinbarungen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).