Kennzahlen

Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:

                 

Entwicklung der Rückstellungen

T166

Zum

1. Jan. 2024

Zuführ-ungen

Verbrauch im laufenden Jahr

Auflösung nicht verbrau-chter Rückstell-ungen

Aufzinsung

Umgliede-rungen

Fremd-währungs-umrech-nung

Zum 31. Dez. 2024

6.581

1.301

-1.970

-465

 

 

251

5.698

178

147

-139

 

 

 

7

193

2.845

916

-570

 

99

 

-2

3.288

3.472

1.802

-1.035

-110

 

 

28

4.157

1.467

757

-1.449

 

 

 

-10

765

4.413

568

-906

-2.865

25

 

117

1.352

18.956

5.491

-6.069

-3.440

124

0

391

15.453

                 

Zum

1. Jan. 2023

Zuführ-ungen

Verbrauch im laufenden Jahr

Auflösung nicht verbrau-chter Rückstell-ungen

Aufzinsung

Umgliede-rungen

Fremd-währungs-umrech-nung

Zum 31. Dez. 2023

7.498

2.286

-2.604

-448

 

 

-151

6.581

420

128

-389

 

 

19

 

178

2.203

2.201

-1.636

 

77

 

 

2.845

3.552

2.011

-911

-1.127

 

-19

-34

3.472

1.560

1.399

-1.484

-2

 

 

-6

1.467

3.985

1.055

-253

-242

 

 

-132

4.413

19.218

9.080

-7.277

-1.819

77

0

-323

18.956

             

Rückstellungen – Unterteilung lang-/kurzfristig

T167

Summe

davon

kurzfristig

davon

langfristig

Summe

davon

kurzfristig

davon langfristig

5.698

5.009

689

6.581

6.224

357

193

193

 

178

178

0

3.288

1.434

1.854

2.845

1.251

1.594

4.157

1.200

2.957

3.472

1.566

1.906

765

765

 

1.467

1.467

0

1.352

546

806

4.413

3.903

510

15.453

9.147

6.306

18.956

14.589

4.367

 

Rückstellungen für Garantien

Die Garantierückstellungen enthalten Rückstellungen zum einen aufgrund konkreter Sachverhalte, bei denen eine endgültige Einigung noch nicht erzielt wurde, zum anderen aufgrund von Erfahrungswerten (Reklamationsquote, Schadenshöhe etc.). Zukünftige Preissteigerungen werden, sofern wesentlich, bei der Ermittlung berücksichtigt.

 

Rückstellungen für Restrukturierungen

Rückstellungen für Restrukturierungen werden mit den zukünftigen Mittelabflüssen angesetzt. Die Rückstellungsbildung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan, der vom Management beschlossen und öffentlich angekündigt oder den Mitarbeitern oder deren Vertretern kommuniziert wurde, vorliegt. Für die Bemessung der Rückstellungshöhe werden nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen herangezogen. Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen, die mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen.

Die Restrukturierungen resultierten in den Vorjahren aus den Maßnahmen im Rahmen des „Get-on-track“-Programms. Zum 31. Dezember 2024 waren keine Rückstellungen für Restrukturierungen erfasst.

Die Rückstellungen für Abfindungen enthalten erwartete Abfindungszahlungen für Mitarbeiter der NORMA Group aus Einzelsachverhalten, bei denen eine endgültige Einigung noch nicht erzielt wurde. Die Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb des folgenden Geschäftsjahres zur Auszahlung kommen und sind unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.

 

Rückstellungen für Altersteilzeit

Beschäftigte der NORMA Group in Deutschland haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen. Diese Beschäftigten arbeiten während der ersten Phase ihrer Altersteilzeit (Arbeitsphase) zu 100 % und sind während der zweiten Phase von der Arbeitsleistung freigestellt (Freistellungsphase) – sogenanntes Blockmodell. Diese Beschäftigten erhalten während der gesamten Altersteilzeitphase die Hälfte ihres bisherigen Entgelts sowie zusätzliche Aufstockungsbeträge (inkl. Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung). Die Dauer der Altersteilzeit beträgt dabei höchstens sechs Jahre.

Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 2,76 % p. a. (2023: 3,41 % p. a.) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Vereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsrückstände der Gesellschaft. Die für das Geschäftsjahr 2025 erwarteten Zahlungen aus den Rückstellungen für Altersteilzeit betragen TEUR 1.434.

 

Sonstige personalbezogene Rückstellungen

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:

               

Rückstellungen – sonstige personalbezogene Rückstellungen

T168

Anhang

31. Dez. 2024

Summe

davon

kurzfristig

davon

langfristig

Summe

davon

kurzfristig

davon langfristig

(25)

704

704

 

795

795

 

(25)

1.981

 

1.981

1.018

 

1.018

 

741

 

741

724

 

724

 

731

496

235

935

771

164

 

4.157

1.200

2.957

3.472

1.566

1.906

Der STI für Vorstandsmitglieder ist eine aktienkursbasierte variable Vergütung und wird unter ANHANGANGABE 25 – AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG näher erläutert.

Die LTI-Führungskräfte-Rückstellung besteht aus einer aktienkursbasierten variablen Vergütung und ist unter ANHANGANGABE 25 – AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG näher erläutert.

Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgte unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,26 % p. a. (2023: 3,22 % p. a.) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen zu entrichtende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge im Ausland.

 

Sonstige nicht personalbezogene Rückstellungen

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beinhalten erwartete Verpflichtungen für die Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Es bestehen Unsicherheiten bezüglich der Höhe und des Zeitpunkts der Abflüsse. Es wird erwartet, dass diese innerhalb von einem Jahr zu Auszahlungen führen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Verpflichtungen aus sonstigen Steuern.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).