Kennzahlen

Die der Aufstellung dieses Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 zugrunde gelegten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend erläutert. Sofern nicht anders angegeben, wurden diese Methoden auf alle dargestellten Geschäftsjahre einheitlich angewendet.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die vom Konzern zur Fremdwährungsumrechnung verwendeten Wechselkurse stellen sich wie folgt dar:

Wechselkurse

T079

31. Dez. 2024

31. Dez. 2023

2024

2023

1,6772

1,6263

1,6399

1,6288

6,4253

5,3618

5,8274

5,4018

7,5833

7,8509

7,7861

7,6587

0,9412

0,9260

0,9527

0,9716

25,1850

24,7240

25,1193

24,0044

0,8292

0,8691

0,8466

0,8698

88,9335

91,9045

90,5401

89,3040

163,0600

156,3300

163,8529

151,9021

1.532,1500

1.433,6600

1.475,4529

1.413,2366

4,6454

5,0775

4,9496

4,9310

21,5504

18,7231

19,8091

19,1894

4,2750

4,3395

4,3053

4,5418

116,4004

116,8120

116,6771

116,8522

114,9650

99,9080

100,3838

92,3323

11,4590

11,0960

11,4350

11,4736

1,4164

1,4591

1,4457

1,4522

35,6760

37,9730

38,1682

37,6218

36,7372

32,6531

35,5724

25,7628

1,0389

1,1050

1,0821

1,0815

Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von 1 TEUR ergeben.

Der Konzernabschluss der NORMA Group wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzenden Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde am 18. März 2025 durch den Vorstand aufgestellt, zur Veröffentlichung freigegeben und zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Der Konzernabschluss der NORMA Group wird im Unternehmensregister eingestellt und veröffentlicht.

Die Aufstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS (EU) erfordert die Verwendung bestimmter rechnungslegungsbezogener Schätzungen. Darüber hinaus hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe Ermessensentscheidungen zu treffen. Die Angaben zu den Bereichen mit einem höheren Maß an Ermessensentscheidungen oder Komplexität sowie Bereichen, in denen Annahmen und Schätzungen eine wesentliche Rolle für den Konzernabschluss spielen, sind in ANHANGANGABE 6 – RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN zu finden.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).