Kennzahlen

Gemäß §§ 315b und 315c HGB ist die NORMA Group verpflichtet, für den NORMA Group Konzern eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im zusammengefassten Lagebericht zu erstellen. Die folgenden Inhalte stellen die nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2024 für den NORMA Group Konzern dar. In dem vorliegenden Kapitel beziehen sich alle Angaben auf den ESRS 2, soweit keine anderen Angaben gemacht wurden. In dem vorliegenden Kapitel beziehen sich alle Angaben auf den ESRS 2, soweit keine anderen Angaben gemacht wurden.

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.

Gemäß § 289d HGB erfolgte die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung unter teilweiser Zugrundelegung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk.

Folgende Informationen, die nach dem Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berichtspflichtig wären, wurden nicht in die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung aufgenommen:

S1-6 Merkmale der Belegschaft des Unternehmens

S1-9 Diversitätsparameter

S1-10 Angemessene Entlohnung

S1-16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).