Kennzahlen

 

Eigene Belegschaft

NORMA berichtet Informationen und Daten für Bereiche der eigenen Belegschaft in Anlehnung an die ESRS. Dies ist zum einen auf die eingeschränkte Datenverfügbarkeit zurückzuführen, insbesondere auf die fehlende Granularität der Daten, wie sie von den ESRS gefordert wird. Zum anderen bestehen Systeme, die nicht den Berichterstattungsanforderungen der ESRS entsprechen, da ihre Einführung in der Vergangenheit nicht auf die Berichterstattung abzielte. NORMA arbeitet konsequent daran, die Datenqualität und -verfügbarkeit im Geschäftsjahr 2025 so zu verbessern, dass in Zukunft in Übereinstimmung mit den ESRS berichtet werden kann. Dies tun wir nicht nur, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern insbesondere auch deshalb, da es uns als Konzern ein Anliegen ist, unsere internen sowie externen Interessengruppen vollumfänglich und korrekt zu informieren.
Gleichwohl ist NORMA bereits in der Lage, einzelne Informationen und Daten zu berichten, sodass die nachstehenden, verfügbaren Informationen in Übereinstimmung mit den ESRS offengelegt werden. Dabei werden die Informationen immer in Mitarbeitendenanzahl (Headcount) angegeben. Sollte von dieser Definition abgewichen werden oder die Information anders angegeben werden, wird dies offengelegt.

 

S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

[S1-8-60a] Die NORMA Group erkennt die bedeutende Rolle von Tarifverträgen bei der Gestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Mitarbeitenden an. 43,0 % der befristeten und unbefristeten Mitarbeitenden sind durch Tarifverträge abgedeckt, was weltweit 3.284 Mitarbeitenden entspricht. Die Tarifverträge werden lokal ausgehandelt und variieren daher je nach landesspezifischen Anforderungen.

[S1-8-60b] Im Europäischen Wirtschaftsraum wurden für 713 Mitarbeitende Tarifverträge verhandelt, was 9,0 % entspricht. Da diese Angabe nur für Länder zu berichten ist, in denen die NORMA Group in erheblichem Umfang tätig ist, definiert als Standorte mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft abdecken, können in diesem Zusammenhang nur die Tarifverträge für Deutschland ausgewiesen werden.

[S1-8-63a] Im Hinblick auf den sozialen Dialog werden weltweit 9,0 % der Mitarbeitenden der NORMA Group von Arbeitnehmervertretern repräsentiert. Diese Zahl wird für die Länder im Europäischen Wirtschaftsraum angegeben, in denen die NORMA Group mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigt, die mindestens 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen.

[S1-8-63b] Die NORMA Group verfügt über eine Vereinbarung mit ihren Mitarbeitenden bezüglich der Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat der Societas Europaea oder einen Betriebsrat der Societas Cooperativa Europaea.

       

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

T051

 

Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog

Polen

n.a.

Polen

 

n.a.

 

 

n.a.

 

 

n.a.

 

Deutschland

n.a.

Deutschland

 

S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

[S1-14-88a + MDR-M 77] Die NORMA Group verpflichtet sich, ein robustes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem aufrechtzuerhalten, um das Wohlergehen der Belegschaft zu gewährleisten. Zum Ende des Geschäftsjahres waren 87,3 % der Beschäftigten durch das Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem nach ISO 45001 abgedeckt, basierend auf der Gesamtzahl der Mitarbeitenden zu diesem Zeitpunkt.

Darüber hinaus sind 98,6 % der Beschäftigten in den Fertigungsbetrieben durch das Managementsystem ISO 45001 abgesichert.

[S1-14-88b] Im vergangenen Jahr verzeichnete die NORMA Group keine Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen.

Diese Angabe umfasst alle gemeldeten Todesfälle an allen NORMA-Standorten weltweit. Neben den Mitarbeitenden sind auch externe Arbeitskräfte wie einzelne Auftragnehmer oder andere Personen, die unter der Aufsicht des Unternehmens auf dem Firmengelände tätig sind, eingeschlossen.

Innerhalb der NORMA Group werden die Fälle durch eine einheitliche lokale Datenerfassung erhoben. Diese Erhebung ermöglicht es, alle Todesfälle standortübergreifend zu erfassen und auf Gruppenebene zu konsolidieren. Zusätzlich ist die Abteilung Environment, Health and Safety verpflichtet, tödliche Unfälle den lokalen Behörden zu melden.

[S1-14-88c+d] Darüber hinaus wurden insgesamt 77 meldepflichtige Arbeitsunfälle im letzten Geschäftsjahr verzeichnet, was einer Quote von 4,97 entspricht.

Die NORMA Group berücksichtigt bei der Erfassung meldepflichtiger Arbeitsunfälle sowohl Verletzungen als auch Erkrankungen, da Vorfälle, die zu einer Verletzung oder Erkrankung führen, als Unfälle definiert werden. Die Berichterstattung erfolgt getrennt für die Quoten meldepflichtiger Verletzungen und meldepflichtiger Erkrankungen.

 

Die Quote der meldepflichtigen Verletzungen im letzten Geschäftsjahr liegt bei 4,97, während die Quote der meldepflichtigen Erkrankungen 0 beträgt.

Dieser Indikator umfasst alle Standorte der juristischen Einheiten (Tochtergesellschaften) der NORMA Group. Die Zahl der meldepflichtigen Vorfälle bezieht sich auf arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die zu Tod, Arbeitsunfähigkeitstagen, eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, medizinischer Behandlung über Erste Hilfe hinaus oder Bewusstlosigkeit führen können. Dazu zählen auch erhebliche Verletzungen oder Erkrankungen, die von einem Arzt oder einem anderen zugelassenen Gesundheitsfachmann diagnostiziert werden, selbst wenn sie nicht zu den genannten Folgen führen.

Die Quote der meldepflichtigen Verletzungen und Erkrankungen wird berechnet, indem die Gesamtzahl der erfassten Fälle durch die Gesamtarbeitsstunden geteilt und anschließend mit einer Million multipliziert wird.

[S1-14-88e] Die NORMA Group berichtet ebenfalls über die Anzahl der Ausfalltage ihrer Mitarbeitenden aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen sowie die Anzahl der Ausfalltage der Todesfälle infolge solcher Vorfälle. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 1.730 Ausfalltage gezählt.

Die Berechnung der Ausfalltage erfolgt auf Basis des ersten und letzten vollen Tages des Arbeitsausfalls und schließt Kalendertage ein. Das bedeutet, dass auch Tage, an denen die betroffene Person nicht zur Arbeit eingeteilt ist, sowie Wochenenden und Feiertage als Ausfalltage gelten. Die lokale Arbeitsschutzbehörde überwacht und meldet die Ausfalltage unter Berücksichtigung des ersten wie auch letzten vollen Abwesenheitstages.

Die Überwachung und Erfassung dieser Kennzahl erfolgt durch die lokalen Gesundheits- und Sozialdienste, die die Ausfalltage für jeden meldepflichtigen Vorfall genau dokumentieren. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die genaue Zahl der Ausfalltage bei bestimmten Vorfällen nicht sofort feststeht. Eine vorläufige Schätzung erfolgt durch die Gesundheits- und Sozialabteilung.

 

S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

[S1-17-103a] Während des Berichtszeitraums registrierte die NORMA Group über ihr Hinweisgebersystem keine bestätigten Vorfälle von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder aus anderen Gründen, einschließlich Belästigung.

[S1-17-103b] Darüber hinaus hat die NORMA Group keine Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten über interne Beschwerdemechanismen erhalten, die unabhängig von den oben genannten Vorfällen sind. Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten beziehen sich auf Beschwerden hinsichtlich Arbeitsrechten, Recht auf Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit.

[S1-17-104a] Die NORMA Group identifizierte keine bestätigten Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, bei denen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation oder die OECD-Leitsätze verstoßen wurde.

[MDR-77] In Bezug auf die Anzahl der Vorfälle werden alle Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt, die durch interne oder externe Quellen über das Hinweisgebersystem der NORMA Group gemeldet und vom Human Rights Committee als tatsächliche oder schwere Menschenrechtsverletzungen bewertet wurden. Das Human Rights Committee kategorisiert und bewertet den Schweregrad der einzelnen Beschwerden anhand von Leitfragen. Seit 2024 wird zusätzlich eine Vollständigkeitsbestätigung von relevanten Fachbereichen durch NORMA Group Integrity eingeholt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beschwerden ins Whistleblower-System eingebracht wurden. Die eingegangenen Hinweise werden innerhalb der NORMA Group bearbeitet und können fallspezifisch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durch externe Stellen geprüft werden.

[MDR-77] Die Legal Counsels der NORMA Group sammeln Informationen von den CFOs der Regionen, die über Geldstrafen und Verurteilungen jeder Gesellschaft Bericht erstatten. Diese Informationen werden anschließend von der Rechtsabteilung für die gesamte Gruppe konsolidiert. Geldstrafen werden dem Berichtsjahr zugeordnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wurde, wobei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass meldende Personen Geldstrafen verschweigen könnten. Die eingegangenen Hinweise werden ausschließlich innerhalb der NORMA Group verarbeitet und nicht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus von externen Stellen geprüft.

[S1-17-103c] Im Zusammenhang mit den gemeldeten Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung beliefen sich die Geldbußen, Sanktionen und Entschädigungen für diese Vorfälle und Beschwerden auf insgesamt auf null Euro.

[S1-17-104b] Im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen beliefen sich die Geldbußen, Strafen und Entschädigungen insgesamt auf null Euro.

 

S1-1 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

[S1-1-19] Die NORMA Group hat Richtlinien und Statements verabschiedet, um die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit ihren eigenen Arbeitskräften effektiv zu steuern. Im Zentrum dieser Bemühungen stehen der Code of Conduct, das Human Rights Commitment Statement sowie die Richtlinien zu Human Rights, Diversity und Inclusion. Diese Richtlinien sind speziell auf die Bedürfnisse und Rechte der Mitarbeitenden des Unternehmens zugeschnitten und gelten für alle Arbeitskräfte. Die NORMA Group hat keine wesentlichen Risiken und negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit ihren eigenen Arbeitskräften identifiziert. Dennoch bleibt es eine zentrale Aufgabe im Bereich Human Rights, potenzielle Risiken zu erkennen, zu bewerten und aktiv zu steuern.

[MDR-P 65a-f] Human Rights Commitment Statement

Die NORMA Group ist sich der Verantwortung, die sich aus ihren globalen Geschäftsaktivitäten ergibt, bewusst und verpflichtet sich, ihre Geschäfte auf ethisch und sozial verantwortliche Weise zu führen sowie Verantwortung für die eigenen Arbeitskräfte zu übernehmen.

Im Human Rights Commitment Statement weist die NORMA Group darauf hin, dass jede Form der Verletzung der Menschenrechte kategorisch abgelehnt wird. Die NORMA Group verpflichtet sich zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der eigenen Unternehmenstätigkeiten und verlangt von allen Geschäftspartnern, dass sie keine Verletzung der Menschenrechte begehen und auch in ihrer eigenen Wertschöpfungskette darauf hinwirken. Wenn Verstöße bekannt werden, gewährt die NORMA Group ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit, sie schnellstmöglich zu beheben. Anschließend wird die Geschäftsbeziehung neu bewertet und eine Vertragsbeendigung in Betracht gezogen.

Die Verantwortung für die Umsetzung der im Statement genannten Anforderungen liegt in den relevanten Fachbereichen bzw. bei allen Mitgliedern der NORMA Group.

Mit diesem Statement verpflichtet sich die NORMA Group zur Einhaltung des „Modern Slavery Act 2015 (Transparency in Supply Chains) Regulations 2015“, der Universal Declaration of Human Rights und der „International Labour Organization’s Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“.

Durch die Veröffentlichung des Statements soll sichergestellt werden, dass die NORMA Group alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert.

[MDR-P 65a-f] Human Rights

Mit einem klaren Fokus auf die Mitarbeitenden hat die NORMA Group im Geschäftsjahr 2024 eine Menschenrechtsrichtlinie eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und externen Partner im Einklang mit globalen Standards und ethischen Praktiken die Menschenrechte respektieren und fördern. Sie soll sicherstellen, dass potenzielle Menschenrechtsrisiken innerhalb der Geschäftstätigkeit des Unternehmens erkannt und gemindert werden, und ein positives Arbeitsumfeld fördern, was zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit, Bindung und fairer Behandlung aller Beteiligten führt.

Der Vorstand und das lokale Management tragen die Gesamtverantwortung für das Thema Menschenrechte und unterstützen die Umsetzung der Richtlinie und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Durch die Veröffentlichung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.

[MDR-P 65a-f] Diversity & Inclusion

Die Richtlinie zu Diversity & Inclusion unterstreicht die Überzeugung, dass vielfältige Teams unterschiedliche Perspektiven und Ideen einbringen und so Kreativität und Innovation fördern. Die NORMA Group strebt aktive integrative Umgebungen an, um unterschiedliche Standpunkte zu fördern und effektive Entscheidungen treffen zu können.

Der Vorstand und das lokale Management tragen die Gesamtverantwortung für das Thema Diversity & Inclusion und unterstützen die Umsetzung der Richtlinie und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Durch die Veröffentlichung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie diejenigen, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.

[MDR-P 65a-d] Der Code of Conduct wird im folgenden Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG detailliert erläutert:

[S1-1-20a-c] Die durch die NORMA Group im Geschäftsjahr eingeführten Richtlinien zu Human Rights, Diversity & Inclusion fokussieren sich auf die Einhaltung und den Schutz von Menschenrechten, die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sowie die Arbeitsrechte aller Mitarbeitenden. Im Code of Conduct, dem Human Rights Commitment Statement sowie den Richtlinien zu Human Rights und Diversity & Inclusion wird die Haltung der NORMA Group zu diesen Themen, insbesondere in Bezug auf die eigenen Mitarbeitenden, dargestellt.

Die NORMA Group unterstreicht ihr Engagement, indem sie jede Form von Menschenrechtsverletzungen entschieden ablehnt und keinerlei Verstöße toleriert. Ziel ist es, Menschenrechte zu wahren und potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen, um die Rechte aller Mitarbeitenden, einschließlich ihrer Arbeitsrechte, zu schützen.

 

Über den direkten Kontakt oder die jeweiligen Führungskräfte steht die NORMA Group im kontinuierlichen Dialog mit ihren eigenen Arbeitskräften. Dieser Austausch wird ebenfalls über die Befragung der Mitarbeitenden sowie die enge Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften gefördert. Ihre Richtlinien definieren klare Maßnahmen und arbeitsrechtliche Sanktionen, um potenzielle Menschenrechtsverletzungen möglichst auszuschließen, zu minimieren bzw. vollständig zu beseitigen.

[S1-1-21] Die Werte der NORMA Group stehen im Einklang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Dies äußert sich unter anderem durch die Bemühungen zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen, zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Korruptionsbekämpfung. Die NORMA Group lehnt Menschenrechtsverletzungen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation beschrieben sind, strikt ab.

[S1-1-22] Die NORMA Group betont in ihren Richtlinien, dass Menschenhandel, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit unter keinen Umständen innerhalb der eigenen Belegschaft toleriert werden.

[S1-1-24a-c] Die NORMA Group entwickelt derzeit eine Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung sowie zur Förderung der Chancengleichheit, Vielfalt und Integration. Diese Bestrebungen sind im Code of Conduct, dem Human Rights Commitment Statement sowie den Richtlinien zu Human Rights und Diversity & Inclusion fest verankert. Die Inhalte dieser Richtlinien behandeln sowohl Aspekte der Diskriminierung, einschließlich Belästigung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe und Geschlecht, als auch die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt. Sie sollen es ermöglichen, jegliche Formen politischer Meinungen, nationaler Zugehörigkeiten oder sozialer Herkunft zu äußern.

Die NORMA Group respektiert die jeweiligen nationalen Gesetze, es bestehen gruppenweit jedoch keine spezifischen Verpflichtungen in Bezug auf die Inklusion oder positive Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Gruppen.

[S1-1-24d] Durch die Einhaltung der Anforderungen, die in den Richtlinien Human Rights und Diversity & Inclusion festgelegt sind, und die Durchführung freiwilliger Schulungen für Mitarbeitende wirkt die NORMA Group darauf hin, dass Diskriminierungen verhindert und reduziert werden und bei Vorkommnissen angemessen gehandelt wird. Darüber hinaus soll zukünftig die Förderung von Vielfalt und Integration aktiv unterstützt werden, um ein inklusives, respektvolles und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld nachhaltig zu etablieren. So werden beispielsweise im Geschäftsjahr 2025 auf Basis der neu eingeführten Richtlinie verpflichtende Diversity- und Inclusion-Trainings für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte durchgeführt, um die gesamte Organisation zu sensibilisieren.

 

S1-1 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gesundheits- und Sicherheitspolitik

[S1-1-23 + MDR 65a+e] Die NORMA Group verfolgt einen konzernweiten Ansatz zur Gesundheits- und Sicherheitspolitik. Alle Produktionsstandorte müssen über ein nach ISO 45001: 2018 zertifiziertes lokales Arbeitsschutzmanagementsystem verfügen. Zusätzlich hat die NORMA Group eine Richtlinie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz implementiert. Diese Richtlinie verpflichtet Führungskräfte, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden sowie alle anderen Betroffenen zu schaffen.

[MDR-P 65c] Die Verantwortung für die Implementierung der Richtlinie obliegt dem Chief Operations Officer der NORMA Group sowie dem Vice President Quality und Environment, Health and Safety.

[MDR-P 65b] In der Richtlinie werden alle Mitarbeitenden berücksichtigt.

[MDR-P 65f] Durch die Veröffentlichung der Richtlinie möchte die NORMA Group gewährleisten, dass alle potenziell betroffenen Interessengruppen sowie jene, die an der Umsetzung beteiligt sind, transparent informiert werden.

 

S1-2 Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

[S1-2-27a+b] Die NORMA Group berücksichtigt die Perspektiven ihrer Mitarbeitenden, indem deren Erkenntnisse und Meinungen aktiv in die Entscheidungsfindung einfließen. Im Rahmen der globalen Befragung der Mitarbeitenden wird das Engagement alle zwei Jahre gemessen. Das Mitarbeiterengagement spiegelt die Beteiligung und Begeisterung der Mitarbeitenden an ihrer Arbeit und an ihrem Arbeitsplatz wider. Einige der wichtigsten Kennzahlen, die überwacht werden, sind die Beteiligungsquote, der Gesamtdurchschnitt, das prozentuale Engagement und die prozentuale Zustimmung. Neben dem Mitarbeiterengagement will die NORMA Group auch die Anforderungen der Mitarbeiter verstehen, Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken und das Feedback in realisierbaren Aktionsplänen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene umsetzen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse sind in den Bereichen, die unter dem Durchschnitt liegen oder unter dem zu Erwartbaren, Verbesserungsmaßnahmen erforderlich, die von den Managern auf Abteilungs- und Unternehmensebene in einem Workshop festgelegt werden. Workshops und Schulungen werden von Anbietern und Mitarbeitenden der Personalabteilung durchgeführt.

Die definierten Aktionspunkte werden überwacht, analysiert und bewertet. Ab dem Jahr 2024 wird die Mitarbeiterbefragung alle zwei Jahre durchgeführt; bisher fand sie alle drei Jahre statt.

[S1-2-27c] Die operative Verantwortung dafür, dass eine Einbeziehung der Mitarbeitenden durch die Befragung stattfindet und die Ergebnisse aktiv in die Vorgehensweise der NORMA Group einfließen, liegt bei Human Resources.

Die genutzten Ressourcen für die globale Umfrage umfassen EUR 90.000 Kosten im Geschäftsjahr 2024 sowie die Arbeitskraft einer Vollzeitangestellten. Die Maßnahmen, die sich aus der Umfrage ergeben, werden auf Standortebene festgelegt, gesteuert und überprüft.

Auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt sich die NORMA Group aktiv ein, unter anderem durch Sicherheitsausschüsse, an denen lokale Führungskräfte, nichtleitende Angestellte und stundenweise beschäftigte Produktionsmitarbeitende teilnehmen. Dieser Austausch soll gewährleisten, dass die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Arbeitsweise der NORMA Group integriert werden. Zudem werden innerhalb des Geschäftsjahres regelmäßig Sicherheitsschulungen und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um das Bewusstsein für Sicherheitsfragen weiter zu schärfen.

 

S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

[S1-3-32a] Während des Berichtszeitraums hat die NORMA Group über ihr Hinweisgebersystem keine bestätigten negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit oder anderen arbeitsbezogenen Rechten innerhalb der eigenen Belegschaft festgestellt.

Dennoch fokussiert sich die NORMA Group unter anderem im Hinblick auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz darauf, potenziell tödliche Ereignisse und risikoreiche Vorfälle zu minimieren, bei denen Mitarbeitende und Fremdarbeitskräfte involviert sind. Im Falle solcher Vorfälle werden vor Ort detaillierte Ursachenanalysen durchgeführt sowie sofortige Abhilfemaßnahmen eingeleitet und nachverfolgt, um die zugrunde liegenden Risikofaktoren langfristig zu beseitigen. Dank dieser Sicherheitsvorkehrungen konnte die Häufigkeit solcher Vorfälle bereits reduziert werden. Dennoch konzentriert sich die NORMA Group weiterhin verstärkt auf Hochrisikostandorte und setzt das Safety Top Focus Program ein, um potenzielle negative Auswirkungen auf die Belegschaft weiter zu minimieren.

 

[S1-3-32b] Zusätzlich hat jeder Produktionsstandort der NORMA Group ein Programm zur wertorientierten Beobachtung implementiert, das die Arbeitskräfte aktiv in die Identifizierung und Lösung potenzieller Sicherheitsprobleme einbezieht, die zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnten. Sobald Risiken erkannt werden, werden umgehend Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um die identifizierten Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und externe Arbeitskräfte zu minimieren.

[S1-3-32b] Die NORMA Group hat zudem Prozesse und Verfahren implementiert, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Anliegen, Bedenken oder Bedürfnisse zu melden. Dazu gehört auch die Möglichkeit diese direkt anzusprechen oder Beschwerden über das Hinweisgebersystem anonym einzureichen. Weiterführende Informationen zum Hinweisgebersystem werden im Kapitel G1 - UNTERNEHMENSFÜHRUNG bereitgestellt. Eine weitere Möglichkeit der direkten Adressierung von Themen besteht für Mitarbeitende im Rahmen des Employee Engagement Surveys, das in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt wird.

[S1-3-32b] Diese Kanäle werden von der NORMA Group selbst und durch die Teilnahme an Mechanismen Dritter eingerichtet.

[S1-3-32c+e+33] Im Rahmen ihres Hinweisgebersystems hat die NORMA Group ein Verfahren etabliert, das sicherstellen soll, dass Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen sorgfältig bearbeitet und angesprochene Probleme verfolgt und überwacht werden. Für NORMA ist die Nutzung der Kanäle und Strukturen ein Indikator dafür, dass diese bekannt sind und diesen vertraut wird. Jedoch führt NORMA keine systematische Abfrage bei entsprechenden Stakeholdern zur Wirksamkeit und Bekanntheit durch. Die NORMA Group hält sich an strikte Richtlinien, die jegliche Form von Vergeltung gegen Personen, einschließlich Arbeitnehmervertretern, die das Hinweisgebersystem nutzen, verhindern sollen. Weitere ausführlichere Informationen zu den Verfahren und zur Überwachung können im Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG nachgelesen werden.

[S1-3-32d] Durch interne Schulungen und verschiedene Kommunikationsmaßnahmen wie das Intranet, Poster oder weiterführende Informationsmaterialien ist sichergestellt, dass diese Kanäle am Arbeitsplatz bekannt und zugänglich sind.

 

S1-5 Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen

[MDR-T 81] Im aktuellen Geschäftsjahr sind noch keine messbaren ergebnisorientierten Ziele im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit oder den Arbeits- und Gesundheitsschutz implementiert. Die NORMA Group befindet sich aktuell im Aufbau entsprechender Prozesse, um Ziele im Hinblick auf die Auswirkungen und Chancen bezogen auf ihre Arbeitskräfte zu entwickeln und umzusetzen.

 

S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

[S1-4-38a+b] Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt. Da im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen negativen Auswirkungen in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz festgestellt wurden, zielen diese Maßnahmen darauf ab, die positiven Effekte und Chancen zu stärken.

[S1-4-38c + 40 + 43] Die NORMA Group hat unterschiedliche Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz implementiert. Sicherheitsausschüsse, die aus lokalen Führungskräften, Nicht-Führungskräften und stundenweise beschäftigten Produktionsmitarbeitenden bestehen, koordinieren innerhalb des Geschäftsjahres regelmäßig Sicherheitsschulungen, Sensibilisierungskampagnen sowie Sicherheits-Toolbox-Themen. Im Rahmen von Arbeitsplatzsicherheitsanalysen (Job Safety Analysis) durch die Verantwortlichen für Environment, Health and Safety der jeweiligen lokalen Standorte werden zudem Risiken identifiziert, bewertet und bei Bedarf Maßnahmen entsprechend der Risikostufe des Arbeitsplatzes implementiert und überwacht. Zusätzlich betreiben die Verantwortlichen ein wertorientiertes Beobachtungsprogramm (Value-Based Safety), das die Arbeitskräfte aktiv in die Identifizierung und Meldung von Sicherheitsproblemen einbindet, die potenziell zu Verletzungen oder Erkrankungen führen könnten. Sobald Risiken erkannt werden, werden umgehend Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um die identifizierten Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und externe Arbeitskräfte zu minimieren. Diese Präventivmaßnahmen ermöglichen es, gezielt in neue Sicherheitstechnologien zu investieren, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Der Geltungsbereich der beschriebenen Maßnahmen umfasst juristische Einheiten, bei denen ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle besteht.

[S1-4-38d] Die NORMA Group führt kontinuierlich Analysen und Bewertungen durch, um die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten. Dies erfolgt durch die kontinuierliche Überprüfung interner Sicherheitskennzahlen, die sowohl Früh- als auch Spätindikatoren umfassen. Zu den Beispielen für Spätindikatoren zählen meldepflichtige Unfälle und Beinaheunfälle, während Frühindikatoren beispielsweise die Ergebnisse von VBS-Audits und Sicherheitsschulungen umfassen. Ein zentraler Bestandteil ist die Erlangung und Aufrechterhaltung der laufenden ISO-45001-Zertifizierung sowie die Durchführung interner und externer ISO-45001-Audits, um die Einhaltung und Effektivität der Sicherheitsstandards sicherzustellen. Nach jedem meldepflichtigen Vorfall prüft die NORMA Group die Abhilfemaßnahmen durch Analysen und wendet die gewonnenen Erkenntnisse an. Diese Prozesse ermöglichen es der NORMA Group, gezielte Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, um positive Auswirkungen auf die Belegschaft zu fördern.

[S1-4-39] [S1-4-41][MDR-A-62] Abgesehen von den oben genannten Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die NORMA Group weitere Maßnahmen geplant, die auf Gruppenebene gesteuert und kontrolliert werden. Zur Förderung der positiven Auswirkungen befindet sich die NORMA Group im Aufbau entsprechender Prozesse, um fundierte Maßnahmen weiterhin zu entwickeln und zu implementieren. Im Geschäftsjahr 2025 werden Maßnahmen zur Umsetzung der verabschiedeten Richtlinien im Bereich „Human Rights“ sowie „Diversity and Inclusion“ initiiert, wie zum Beispiel verpflichtende Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte. Darüber hinaus wird der bestehende Prozess zur leistungsbedingten Gehaltsfindung weiterentwickelt. Ferner möchte die NORMA Group durch die Maßnahmen, die auf die Einhaltung lokaler Gesetze sowie entsprechender arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften und lokaler Bestimmungen abzielen, sicherstellen, dass die eigenen Geschäftsprozesse keine negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben.

[S1-4/40] Im Bereich der Menschenrechte und Diskriminierung bezogen auf die eigenen Arbeitskräfte wurde im Geschäftsjahr 2024 ein „Human Rights Committee“ eingerichtet. Weitere Informationen hierzu sind im Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG zu finden.

 

Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette

 

S2-6 Anteil der bevorzugten Lieferanten, die den Verhaltenskodex für Lieferanten unterzeichnet haben

[2-MDR-M-77a][2-MDR-M-77b][2-MDR-M-77c][2-MDR-M-77d] Um die möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu adressieren, hat die NORMA Group eine unternehmensspezifische Metrik definiert. Diese zeigt den Anteil der bevorzugten Lieferanten auf, die den Supplier Code of Conduct unterzeichnet haben. Im Geschäftsjahr 2024 liegt dieser Anteil bei 100 %.

Für die Bestimmung eines bevorzugten Lieferanten hat die NORMA Group einen Kriterienkatalog entwickelt, der Aspekte wie beispielsweise Wettbewerbsfähigkeit, transparente Kostenstrukturen und Lieferbedingungen umfasst. Die grundsätzliche Bestrebung der NORMA Group ist es, dass ihre Lieferanten den Supplier Code of Conduct verstehen und durch die Unterzeichnung die Einhaltung des Supplier Code of Conducts bestätigen, um langfristige Vertragsbeziehungen einzugehen. Die Messung dieser Kennzahl wird nicht extern validiert.

 

S2-9 Interessen, Ansichten und Rechte der Arbeitnehmer in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die durch das Unternehmen wesentlich beeinflusst werden könnten

 

S2-1 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette

[S2-1-16][S2-1-AR10][S2-1-AR11][MDR-P-65] Die NORMA Group möchte entlang der gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen und ist sich der tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bewusst. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen beziehen sich ausschließlich auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die NORMA Group hat keine Risiken und Chancen identifiziert. Dennoch bleibt es eine zentrale Aufgabe in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, potenzielle Risiken zu erkennen, zu bewerten und aktiv zu steuern.

Weitere Einzelheiten zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse sind im Kapitel IRO-2 ANGABEPFLICHTEN zu finden. Um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie Menschenrechte zu adressieren, hat die NORMA Group den Supplier Code of Conduct eingeführt. Lieferanten, die den Supplier Code of Conduct unterschreiben, d. h. insbesondere die bevorzugten Lieferanten, verpflichten sich, die Menschenrechte zu respektieren und einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex soll sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der NORMA Group sowohl Gesetze als auch ethische Standards eingehalten werden. Der weltweit gültige Supplier Code of Conduct legt die Erwartungen der NORMA Group an das nachhaltige Wirtschaften ihrer Lieferanten in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umwelt und geschäftliche Integrität fest. In Bezug auf die Menschenrechte orientiert sich der Kodex an den Regelwerken der Internationalen Arbeitsorganisation, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem UN Global Compact und dem Standard SA8000. Im Geschäftsjahr 2014 wurde der Supplier Code of Conduct eingeführt. Zuletzt wurde er im Geschäftsjahr 2023 aktualisiert, um die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Des Weiteren erfolgt die Anwendung des Code of Conduct, wie im Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG beschrieben. Auch die Einhaltung des Human Rights Commitment Statements wird entsprechend berücksichtigt, wobei weitere Informationen dazu im Kapitel S1 EIGENE BELEGSCHAFT zu finden sind. Die genannten Regelwerke werden bedarfsgerecht überprüft und aktualisiert. In den Regel werden auch, soweit anwendbar, Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt. [MDR-P-65a] Die übergeordnete Verantwortung liegt beim Vorstand, die Überwachung erfolgt durch die Fachabteilungen Human Resources, Corporate Responsibility, Integrity, Legal und Purchasing.

[S2-1-17a][S2-1-17b][S2-1-17c] Aufgrund der Größe und Komplexität der Wertschöpfungskette sind Menschenrechtsverletzungen nicht vollständig auszuschließen. Die NORMA Group hat nur begrenzten Einfluss auf die Einhaltung der Mindeststandards über ihre direkten Geschäftspartner hinaus. Sollte das Unternehmen erfahren, dass Geschäftspartner Menschenrechtsverletzungen begehen oder dulden, gewährt die NORMA Group ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit, dies schnellstmöglich zu beheben. Anschließend wird die Geschäftsbeziehung neu bewertet und eine Vertragsbeendigung in Betracht gezogen. Hinweisen auf potenzielle Menschenrechtsverstöße wird nachgegangen. Dazu sind im Rahmen eins definierten Meldeprozesses potenzielle Verstöße an NORMA Group Compliance zu melden. Diese werden in das Human Rights Committee zur weiteren Analyse und Bewertung eingebracht. Weitere Informationen zu diesem Prozess finden sich im Kapitel G1UNTERNEHMENSFÜHRUNG. Die NORMA Group erwartet von ihren Lieferanten, dass sie ihre Geschäfte unter Einhaltung der geltenden Gesetze, ethischen Grundsätze sowie der Menschenrechte und Standards für Arbeitssicherheit und Umweltschutz führen. Daher hat die Einkaufsabteilung soziale und ökologische Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Prozesse und ihre Organisation integriert, unter anderem im Einkaufshandbuch, das die wesentlichen Prozesse und Verfahren beschreibt, die als Rahmen für die globale Organisation dienen. Der Supplier Code of Conduct bringt dieses Selbstverständnis zum Ausdruck und orientiert sich in Bezug auf die Menschenrechte an den Regelwerken der Internationalen Arbeitsorganisation, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem UN Global Compact und dem Standard SA8000. Die Zustimmung zum Supplier Code of Conduct ist ein verbindliches Kriterium im Anforderungskatalog für die Auswahl neuer Lieferanten und wird von der Abteilung Purchasing überwacht. Weitere Informationen zur Zustimmung finden sich im Kapitel S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER VORGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE. [S2-1-18] Der Supplier Code of Conduct, der Code of Conduct und das Human Rights Commitment Statement sind Verpflichtungen der NORMA Group, die unter anderem Erklärungen zum Thema Menschenrechte enthalten und die Haltung des Unternehmens dazu verdeutlichen. Die NORMA Group positioniert sich unter anderem gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit sowie Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette.

[S2-1-19][S2-1-AR14] Die Verpflichtungen der NORMA Group in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette stimmen mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Business and Human Rights sowie der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei Werken der Internationalen Arbeitsorganisation überein. Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der vorgelagerten Wertschöpfungskette keine Vorfälle gemeldet, bei denen es zu Nichteinhaltungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen kam, die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette betreffen.

 

S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

[S2-2-22][S2-2-23] [S2-2-24] Im Geschäftsjahr 2024 hat die NORMA Group kein umfassendes Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette implementiert.

 

S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

[S2-3-27][S2-3-28][S2-3-29] Die NORMA Group ist sich ihrer tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bewusst. Durch unzureichende Umsetzung von Richtlinien und Kontrollen in der Lieferkette werden die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern sowie die Menschenrechte in der Wertschöpfungskette möglicherweise beeinträchtigt. Lieferanten, die den Supplier Code of Conduct unterschreiben, verpflichten sich zur Einhaltung der im Supplier Code of Conduct verankerten Anforderungen. Die NORMA Group verfügt über ein Hinweisgebersystem, das als Meldemechanismus dient und den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette die Möglichkeit bietet, konkrete Vorfälle und Verstöße zu melden. Für die NORMA Group ist die Nutzung der Kanäle und Strukturen ein Indikator dafür, dass diese bekannt sind und diesen vertraut wird. Jedoch führt NORMA keine systematische Abfrage bei entsprechenden Stakeholdern zur Wirksamkeit und Bekanntheit durch. Diese Meldungen werden nachverfolgt und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem finden sich im Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG.

S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

[S2-5-41][S2-5-42][MDR-T-72][MDR-T-81a][MDR-T-81b] Darüber hinaus hat die NORMA Group bisher keine messbaren, ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette definiert.

 

S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

[S2-4-32][S2-4-33][S2-4-34] [S2-4-35] [S2-4-36][S2-4-37][S2-4-38] [MDR-A-62] Aktuell hat die NORMA Group keine spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette implementiert und es sind auch keine künftigen Maßnahmen definiert oder geplant. Grund hierfür ist, dass die NORMA Group im Rahmen der Einführung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Jahr 2023 proaktiv eine externe Risikoanalyse initial durchgeführt hatte, die sowohl Länder- als auch Industrierisiken mit Blick auf Menschenrechte berücksichtigte. Das Resultat zeigte kein erhöhtes Risiko für die Lieferantenbasis der NORMA Group.

 

Betroffene Gemeinschaften

 

S3-1 Verpflichtungen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Die Achtung der Menschenrechte bildet für die NORMA Group das verbindliche Fundament für sämtliche Unternehmensaktivitäten. Im Rahmen verantwortungsvoller Unternehmensführung bekennt sich die NORMA Group dazu, Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schützen. Der Schutz lokaler Gemeinschaften, die durch die Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten an verschiedenen Standorten insbesondere in der Nähe der Produktionsstandorte betroffen sein könnten, hat für die NORMA Group daher einen hohen Stellenwert.

[MDR-P][S3-1-16a][S3-1-AR9][S3-1-16b][S3-1-16c] Die NORMA Group lehnt die Verletzung und Einschränkung von Menschenrechten in jeder Form kategorisch ab. Das Unternehmen bekennt sich zu der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ebenso wie zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO).

Das Bekenntnis der NORMA Group zu Menschenrechten spiegelt sich auch im Code of Conduct wider. Im Zuge der Überarbeitung des Verhaltenskodex im Geschäftsjahr 2020 wurde ein eigener Abschnitt zum Thema Menschenrechte aufgenommen, um auch hier die Haltung der NORMA Group zu unterstreichen. Detaillierte Informationen zum Code of Conduct befinden sich im Kapitel G1 GOVERNANCE. Der Code of Conduct umfasst den Ansatz, die Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette zu respektieren. Unter anderem übt die NORMA Group Einfluss auf lokale Gemeinden und Menschen in den standortnahen Regionen aus und ist sich ihrer wesentlichen Auswirkungen bewusst.

Die Geschäftstätigkeit der NORMA Group hat einen positiven gesellschaftlichen Einfluss, unter anderem durch wirtschaftliche Beiträge wie Steuern, das Schaffen und Sichern von Arbeitsplätzen, das Tätigen von Spenden, das Sponsoring von gemeinnützigen Vereinen und Projekten sowie die Einhaltung lokaler Vorschriften. Mit verschiedenen Projekten und Investitionen leistet die NORMA Group so einen Beitrag zu den Gemeinden. Hierzu zählt beispielsweise der NORMA Help Day, der 2014 am Standort Maintal eingeführt wurde und seit 2015 an allen internationalen Standorten angeboten wird. Die Teilnahme ist freiwillig, dennoch beteiligen sich jährlich mehr als 700 Mitarbeitende der NORMA Group. Zahlreiche NGOs profitieren von den weltweit geleisteten Beiträgen und Projekten, die regional organisiert werden. Im Geschäftsjahr 2024 gab es zahlreiche unterschiedliche Projekte an den Standorten. Zum Beispiel besuchten die Mitarbeitenden in Brasilien eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, um diesen vor Ort einen besonderen Tag zu ermöglichen, während in Serbien ein Kindergarten für einen Tag besucht wurde. In Tschechien wurde bei der Renovierung eines lokalen Schwimmbads unterstützt und in Malaysia Aufräumarbeiten auf einer öffentlichen Straße durchgeführt.

Darüber hinaus engagiert sich die NORMA Group mit ihrem Sozialprojekt NORMA Clean Water, um eine Lösung aufzuzeigen, wie den Herausforderungen im Bereich Wasser, Sanitäreinrichtungen und Hygiene begegnet werden kann. Inzwischen kann das NORMA-Clean-Water-Projekt auf eine mehrjährige Partnerschaft zurückblicken. Partnerin ist dabei die Kinderhilfsorganisation Plan International Deutschland, welche die Projekte vor Ort umsetzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Gesundheit und Ernährung von Kindern und ihren Familien in den Zielregionen weiter verbessert. Außerdem wurde die Wasserversorgung weiter ausgebaut und in den Gemeinden über Gesundheit und Hygienepraktiken informiert. In dieser Projektphase lag ein noch stärkerer Fokus auf der Ernährungssicherung und der Bekämpfung von Mangelernährung. Daher wurden die Gemeinden beim Anlegen von Gemüsegärten unterstützt und in Workshops über ausgewogene Ernährung informiert.

Die NORMA Group steht punktuell im Austausch mit betroffenen Stakeholdern, wie zum Beispiel mit Vertretern von Gemeinden und Städten in Standortnähe. Darüber hinaus können Betroffene jederzeit Vorfälle über das Hinweisgebersystem der NORMA Group melden, denen dann nachgegangen wird. Detaillierte Informationen zum Hinweisgebersystem befinden sich im Kapitel G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG.

[S3-1-17] [S3-1-AR10] Die Werte der NORMA Group stimmen mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) sowie mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Business and Human Rights (UNGP) und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei Werken der International Labour Organisation (ILO) überein. Falls Mitarbeitende der NORMA Group gegen diese Werte verstoßen und dadurch negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften entstehen, können nach einer Einzelfallprüfung gezielte Schulungen, Änderungen in den Organisationsabläufen, disziplinarische Maßnahmen oder sogar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden der NORMA Group keine Verstöße gegen die in diesem Abschnitt genannten Prinzipien gemeldet.

 

S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

[S3-2-24] Im Geschäftsjahr 2024 hat die NORMA Group kein umfassendes Verfahren zur Einbindung der betroffenen Gemeinden eingeführt. Jedoch steht die NORMA Group punktuell im Austausch mit betroffenen Stakeholdern, wie zum Beispiel den Vertretern von Gemeinden und Städten in Standortnähe. Über die Wesentlichkeitsanalyse kam ein indirekter Austausch mit einigen Bürgermeistern, wie am Standort in Serbien, über die wesentlichen Themen zustande. Außerdem tauscht sich die Geschäftsführung am Standort Maintal mindestens einmal im Jahr mit den Bürgermeistern zu übergreifenden Themen aus.

 

S3-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

[S3-3-29] Die NORMA Group verfügt über ein Hinweisgebersystem als Meldemechanismus, um unter anderem betroffenen Gemeinschaften die Möglichkeit zu bieten, konkrete Vorfälle und Verstöße zu melden. Diese Meldungen werden nachverfolgt und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen implementiert. Für NORMA ist die Nutzung der Kanäle und Strukturen ein Indikator dafür, dass diese bekannt sind und diesen vertraut wird. Jedoch führt NORMA keine systematische Abfrage bei entsprechenden Stakeholdern zur Wirksamkeit und Bekanntheit durch. Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem befinden sich im Abschnitt G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG. Weitere Kanäle gibt es derzeit nicht. Gleichwohl wurden an vielen NORMA-Standorten neben den elektronischen Systemen ebenso persönliche Ansprechpartner benannt.

 

S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

[MDR-T 81a] [MDR-T 81b] Die NORMA Group hat keine messbaren ergebnisorientierten Ziele für das Thema „betroffene Gemeinschaften“ festgelegt und plant auch nicht, solche Ziele in naher Zukunft zu definieren. Dies liegt daran, dass die NORMA Group die Ansicht vertritt, dass die bestehenden Konzepte ausreichen, um die relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Bereich zu managen.

 

S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

[MDR-A-62] Die NORMA Group hat aktuell keine konkreten Maßnahmen mit direktem Bezug zu betroffenen Gemeinschaften implementiert. Aktuell sind hierzu keine künftigen Maßnahmen definiert oder geplant. Dies liegt daran, dass die NORMA Group die Reduzierung des THG-Ausstoßes an den Produktionsstandorten innerhalb des wesentlichen Themas im Kapitel E1 KLIMAWANDEL verfolgt und somit zeitgleich die negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften reduziert.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).