Prüferische Durchsicht
Der Zwischenbericht wurde weder gemäß § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.
Der Zwischenbericht wurde weder gemäß § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.