Die folgenden Angaben enthalten eine Übersicht über die von der Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente.

Die Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien stellen sich wie folgt dar:

               

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 30. Juni 2026

T035

     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 30. Juni 2026

Fortgeführte Anschaf-fungskosten

Erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicher-ungszwecke eingesetzte Derivate

Bewertungs-basis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert zum 30. Juni 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

k. A.

738

   

738

 

738

k. A.

190

   

190

 

190

Amortized Cost

127.055

127.055

     

127.055

FVTPL

26.361

 

26.361

   

26.361

Amortized Cost

59.977

59.977

     

59.977

Amortized Cost

412.387

412.387

     

412.387

 

 

 

     

 

FLAC

67.481

67.481

     

72.396

 

           

k. A.

902

   

902

 

902

FLAC

114.782

114.782

     

114.782

k. A.

29.013

 

   

29.013

k. A.

FLAC

11.054

11.054

     

11.054

 

           

 

599.419

599.419

 

 

 

599.419

 

26.361

 

26.361

 

 

26.361

 

193.317

193.317

 

 

 

198.232

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Fortsetzung

             

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien zum 31. Dezember 2025

 
     

Bewertungsbasis IFRS 9

   

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert zum 31. Dez. 2025

Fortgeführte Anschaf-fungskosten

Erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicher-ungszwecke eingesetzte Derivate

Bewertungs-basis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert zum 31. Dez. 2025

             
             

FVTPL

1.312

 

1.312

   

1.312

             

k. A.

430

   

430

 

430

k. A.

510

   

510

 

510

Amortized Cost

108.952

108.952

     

108.952

FVTPL

18.485

 

18.485

   

18.485

Amortized Cost

2.984

2.984

     

2.984

Amortized Cost

85.294

85.294

     

85.294

           

 

FLAC

358.799

358.799

     

360.937

             

FVTPL

1.385

 

1.385

   

1.385

           

 

k. A.

763

   

763

 

763

FLAC

105.014

105.014

     

105.014

k. A.

22.173

     

22.173

k. A.

FLAC

9.065

9.065

     

9.065

             
 

197.230

197.230

     

197.230

 

19.797

 

19.797

   

19.797

 

472.878

472.878

     

475.016

 

1.385

 

1.385

   

1.385

 

12. (a) Zur Übertragung vorgesehene und übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

i. Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tochtergesellschaften der NORMA Group in den Segmenten EMEA und Amerika übertragen im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an konzernexterne Erwerber. Die Einzelheiten sowie Auswirkungen der jeweiligen Programme werden im Folgenden dargestellt.

 

a) Factoring-Transaktionen

In der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell EUR 10 Mio. verkaufen Tochtergesellschaften der NORMA Group in Deutschland, Polen und Frankreich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die externen Erwerber. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 30. Juni 2026 Forderungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. verkauft (31. Dez. 2025: EUR 4,6 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2025: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Das Continuing Involvement in Höhe von TEUR 49 (31. Dez. 2025: TEUR 48) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst den aus dem Spätzahlungsrisiko resultierenden maximalen Verlust für die NORMA Group aus den zum Abschlussstichtag verkauften Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit TEUR 4 (31. Dez. 2025: TEUR 4) angesetzt.

2018 etablierte die NORMA Group ein weiteres Factoring-Programm mit einem maximalen Forderungsvolumen von aktuell USD 27,5 Mio. Im Zuge dieses Factoring-Programms verkaufte eine Tochtergesellschaft der NORMA Group in den USA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an konzernexterne Erwerber. Dieses Factoring-Programm war ausschließlich dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zum 31. Dezember 2025 Forderungen in Höhe von EUR 19,2 Mio. verkauft, von denen EUR 3,8 Mio. als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs Water Management besteht dieses Factoring-Programm innerhalb der NORMA Group zum 30. Juni 2026 nicht mehr.

 

b) ABS-Programm

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2014 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2014 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses Asset-Backed-Securities-(ABS-)Programms mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. haben inländische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2026 Forderungen in Höhe von EUR 8,4 Mio. verkauft (31. Dez. 2025: EUR 7,9 Mio.), von denen EUR 0,4 Mio. (31. Dez. 2025: EUR 0,4 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 159 (31. Dez. 2025: TEUR 149) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 130 (31. Dez. 2025: TEUR 121) passiviert.

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2018 einen weiteren revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2018 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft.

Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu USD 20 Mio. haben US-amerikanische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 30. Juni 2026 Forderungen in Höhe von EUR 11,5 Mio. verkauft (31. Dez. 2025: EUR 10,5 Mio.), von denen EUR 0,6 Mio. als Kaufpreiseinbehalte (31. Dez. 2025: EUR 0,5 Mio.), die als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 605 (31. Dez. 2025: TEUR 552) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 199 (31. Dez. 2025: TEUR 182) passiviert.

 

ii. Zur Übertragung vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in diesen Programmen enthalten, jedoch über das Abschlussdatum noch nicht abgegangen sind, können nach Ansicht des Konzerns weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden. Sie werden demnach in der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ (Fair Value Through Profit and Loss – FVTPL) erfasst.

 

12. (b) Finanzielle Verbindlichkeiten und Nettoverschuldung

 

i. Fremdkapitalaufnahmen

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und sonstiger Darlehen stellt sich zum 30. Juni 2026 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 30. Juni 2026

T036

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

 

 

 

 

38.500

 

27.000

 

 

 

 

 

38.500

27.000

Die Fristigkeit der syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und sonstiger Darlehen stellte sich zum 31. Dezember 2025 wie folgt dar:

         

Fristigkeit Darlehen 31. Dezember 2025

T037

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

2 Jahren

> 2 Jahre bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

194.830

 

 

 

134.500

27.000

 

 

 

 

329.330

27.000

Es erfolgte eine Sicherung von Teilen der syndizierten Darlehen gegen Zinsänderungen durch Derivate.

 

ii. Leasingverhältnisse

Die Fristigkeit der Nominalwerte sowie der Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich zum 30. Juni 2026 wie folgt dar:

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 30. Juni 2026

T038

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

8.772

14.861

6.538

8.508

14.079

6.426

       

Fristigkeiten Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2025

T039

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu

5 Jahren

> 5 Jahre

7.914

14.159

2.031

7.200

13.055

1.918

 

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

     

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

T040

30. Juni 2026

31. Dez. 2025

 

 

10.771

8.866

283

199

   

11.054

9.065

 

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 813 (31. Dez. 2025: TEUR 750), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 333 (31. Dez. 2025: TEUR 307) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren-/Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 9.624 (31. Dez. 2025: TEUR 4.246).

 

iv. Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen

Die folgende Tabelle enthält weitere Informationen zu den Reverse-Factoring-Programmen. Programme mit gleichen Zahlungskonditionen sind entsprechend aggregiert dargestellt:

           

Überblick über Supply-Chain-Financing-(SCF-)Vereinbarungen zum 30. Juni 2026

T041

Buchwert zum

30. Juni 2026 (in TEUR)

davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits von der Bank Zahlungen erhalten haben

Währung

Zahlungsziele nach Rechnungsdatum

Zahlungsziele für ähnliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zinssätze

9.668

9.559

EUR

120-180

30-60

EURIBOR + NORMA Spread

800

787

USD

90-180

30-60

SOFR + NORMA Spread

10.468

10.346

       
           

Überblick über Supply-Chain-Financing-(SCF-)Vereinbarungen zum 31. Dez. 2025

T042

Buchwert zum

31. Dez. 2025 (in TEUR)

davon Verbindlichkeiten, für die Lieferanten bereits von der Bank Zahlungen erhalten haben

Währung

Zahlungsziele nach Rechnungsdatum

Zahlungsziele für ähnliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zinssätze

9.361

9.272

EUR

120–180

30–60

EURIBOR + NORMA Spread

751

736

USD

90–180

30–60

SOFR + NORMA Spread

10.112

10.008

   

 

 

Sowohl zum 30. Juni 2026 als auch zum 31. Dezember 2025 wurden keine Garantien oder Sicherheiten auf die Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen begeben. Es gab zum 30. Juni 2026 und 31. Dezember 2025 keine zahlungswirksamen Übertragungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf Finanzverbindlichkeiten.

 

v. Nettoliquidität/Nettoverschuldung

Die nachfolgenden Informationen zu

Nettoliquidität/Nettoverschuldung

beziehen sich für die Vergleichsperiode sowohl auf den fortzuführenden als auch auf den aufgegebenen Geschäftsbereich und werden aggregiert dargestellt.

Die

Nettoliquidität/Nettoverschuldung

zum 30. Juni 2026 stellt sich wie folgt dar:

     

Nettoliquidität/Nettoverschuldung

T043

30. Juni 2026

31. Dez. 2025

67.481

359.334

902

2.148

29.013

39.534

11.054

9.637

108.450

410.653

412.387

94.555

-303.937

316.098

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group lagen um 73,6 % unter dem Niveau vom 31. Dezember 2025.

Die Darlehensverbindlichkeiten verringerten sich zum 30. Juni 2026 im Vergleich zum 31. Dezember 2025 primär durch die im 1. Quartal 2026 erfolgten Tilgungen. Die Nettoauszahlung für Darlehen beläuft sich in den ersten sechs Monaten auf TEUR 289.573.

Die Reduzierung der Leasingverbindlichkeiten hängt im Wesentlichen mit der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs im 1. Quartal 2026 zusammen.

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus der Abnahme von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring.

Die Nettoliquidität lag zum 30. Juni 2026 bei TEUR 303.937 nach einer Nettoverschuldung von TEUR 316.098 zum Jahresende 2025, was einem Rückgang um 196,2 % bzw. TEUR -620.035 entspricht. Grund dafür waren die Nettomittelzuflüsse aus der Summe der Mittelabflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR -85.960 und den Nettozahlungsmittelzuflüssen aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 749.850, die die Nettoeinzahlung aus der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs beinhalten.

Eine Überleitung der Veränderung ist im Folgenden dargestellt:

   

Überleitung Veränderung Nettoverschuldung

T044

H1 2026

85.960

-749.850

-663.890

15.152

52.846

-17.229

84

-2.062

4.967

-5.620

-4.283

-620.035

ANHANGANGABE 17 „ANGABEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG“

 

12. (c) Derivative Finanzinstrumente

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Die derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

         

Derivative Finanzinstrumente

T045

 

30. Juni 2026

31. Dezember 2025

in TEUR

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

 

 

 

 

Zinsswaps – zu Handelszwecken gehalten

 

 

1.312

 

Fremdwährungsderivate – zu Handelszwecken gehalten

 

 

 

1.385

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen

738

 

430

 

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

190

902

510

763

928

902

2.252

2.148

Abzüglich langfristiger Anteil

 

 

 

 

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen

 

 

14

 

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

 

 

 

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

 

 

 

 

14

 

928

902

2.238

2.148

 

Fremdwährungsderivate

Zum 30. Juni 2026 wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 738 zur Absicherung von Zahlungsströmen gehalten. Es wurden keine Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert zur Absicherung von Zahlungsströmen gehalten. Zudem wurden Fremdwährungsderivate mit einem positiven Marktwert von TEUR 190 sowie Fremdwährungsderivate mit einem negativen Marktwert von TEUR 902 zur Absicherung von Zeitwertänderungen gehalten.

Die Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zahlungsströmen werden gegen Schwankungen des Währungskurses aus dem operativen Geschäft eingesetzt. Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Zeitwertänderungen dienen der Sicherung externer Finanzierungsverbindlichkeiten, Bankguthaben in Fremdwährungen sowie konzerninterner monetärer Posten gegen Schwankungen des Währungskurses.

In den ersten sechs Monaten 2026 und 2025 wurde kein Aufwand aus unwirksamen Teilen der Absicherung von Zahlungsströmen erfasst.

Der im sonstigen Ergebnis erfasste wirksame Teil aus der Absicherung von Zahlungsströmen sowie die Rücklage für Sicherungskosten entwickelten sich ohne Berücksichtigung von latenten Steuern wie folgt:

       

Veränderung der Hedging-Rücklage vor Steuern

T046

Rücklage für

Sicherungskosten

Kassakomponente von Fremdwäh-rungsderivaten

Summe

353

53

406

 

 

0

-467

-85

-552

591

240

831

477

208

685

Die in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsderivaten sind kurzfristig und werden innerhalb eines Jahres wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine Übersicht über die aus den Absicherungen von Zeitwertänderungen entstandenen Gewinne und Verluste, die innerhalb des Finanzergebnisses erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:

     

Gewinne und Verluste aus der Absicherung von Zeitwertänderungen

T047

H1 2026

H1 2025

252

1.957

-345

-2.018

 

-93

-61

 

12. (d) Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen stellen die Bewertungshierarchie gemäß IFRS 13 der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der NORMA Group zum 30. Juni 2026 bzw. zum 31. Dezember 2025 dar:

         

Finanzinstrumente – Fair-Value-Bewertungshierarchie

T048

Level 11

Level 22

Level 33

Gesamt zum

30. Juni 2026

       

 

 

 

 

 

 

 

0

 

738

 

738

 

190

 

190

 

2.311

 

2.311

0

3.239

0

3.239

       

 

 

 

0

 

902

 

902

0

902

0

902

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Level 11

Level 22

Level 33

Gesamt zum

31. Dez. 2025

       

 

 

 

 

 

 

 

 

1.312

 

1.312

 

430

 

430

 

510

 

510

       

 

21.960

 

21.960

0

24.212

0

24.212

       

 

 

 

 

 

 

0

 

1.385

 

1.385

 

763

 

763

0

2.148

0

2.148

1_Die Marktwertermittlung erfolgt auf Basis notierter (nicht berichtigter) Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte oder Schulden.

2_Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte oder Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkte oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

3_Die Marktwertermittlung erfolgt für diese Vermögenswerte oder Schulden auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Wie im Vorjahr gab es in der aktuellen Periode keine Transfers zwischen den einzelnen Leveln der Bewertungshierarchien.

Es wurden keine Konditionen eines finanziellen Vermögenswerts, der ansonsten überfällig oder wertgemindert wäre, im Geschäftsjahr neu ausgehandelt.

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows berechnet. Der beizulegende Zeitwert der Forward-Devisentermingeschäfte wird mit dem Forward-Wechselkurs des Bilanzstichtags berechnet und das Ergebnis wird dann zum diskontierten Barwert dargestellt.

Zum 30. Juni 2026 sowie zum 31. Dezember 2025 wurden keine finanziellen Verbindlichkeiten Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet.

Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet.

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen der Schuldscheindarlehen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben – ebenso wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – kurzfristige Laufzeiten. Deren Buchwerte entsprechen zum Abschlussstichtag den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen der Abzinsung nicht wesentlich sind.

Da Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten kurze Laufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte annähernd ihren beizulegenden Zeitwerten.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).