In der Kapitalflussrechnung wird unterschieden zwischen Zahlungsströmen aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.
Ausgehend vom Periodenergebnis wird der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit indirekt abgeleitet. Dieser wird um die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen, um die im Cashflow aus der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordneten Aufwendungen und Auszahlungen sowie um sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge korrigiert. Im Mittelabfluss aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 85.960 (H1 2025: Mittelzufluss in Höhe von TEUR 29.285) werden die Veränderungen des Umlaufvermögens, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit) dargestellt.
Die Gesellschaft nimmt an einem Reverse-Factoring-Programm, an einem Factoring-Programm sowie an einem ABS-Programm teil. Die im Reverse-Factoring-Programm befindlichen Verbindlichkeiten werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden ausgewiesen. Zum 30. Juni 2026 sind Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.468 (31. Dez. 2025: TEUR 10.112) aus Reverse-Factoring-Programmen erfasst. Die Zahlungsströme aus dem Reverse-Factoring-, dem Factoring- und dem ABS-Programm sind unter dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit dargestellt, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht.
In den im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit enthaltenen Ertragsteuerauszahlungen in Höhe von TEUR 76.635 (H1 2025: TEUR 12.207) sind im 1. Halbjahr 2026 auch Steuereffekte im Zusammenhang mit der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs Water Management enthalten. Da die entsprechenden Steuerzahlungen nicht eindeutig und verlässlich der Veräußerungstransaktion zugeordnet werden können, werden sie gemäß IAS 7 als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
Der Mittelabfluss (H1 2025: Mittelzufluss) aus der betrieblichen Tätigkeit enthält im 1. Halbjahr 2026 Auszahlungen für aktienbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR 164 (H1 2025: TEUR 916), die aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive, STI) sowie aus dem ESG-LTI für Vorstandsmitglieder der NORMA Group resultierten.
Die im Mittelabfluss (H1 2025: Mittelzufluss) aus der betrieblichen Tätigkeit enthaltenen Korrekturen für Erträge aus der Bewertung von Derivaten in Höhe von TEUR -1.069 (H1 2025: Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.636) beziehen sich auf die ergebniswirksam erfassten Zeitwertänderungen von Derivaten, die der Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind. Die korrigierten sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge (–)/Aufwendungen (+) beinhalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung externer Finanzierungsverbindlichkeiten sowie konzerninterner monetärer Posten in Höhe von TEUR 1.011 (H1 2025: TEUR -813).
Des Weiteren beinhalten die zahlungsunwirksamen Erträge (–)/Aufwendungen (+) im 1. Halbjahr 2026 zahlungsunwirksame Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode in Höhe von TEUR 158 (H1 2025: TEUR 77).
Die Cashflows aus gezahlten Zinsen werden unter den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die Cashflows aus der Investitionstätigkeit beinhalten im 1. Halbjahr 2026 eine Nettoeinzahlung aus der Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von EUR 821,5 Mio. (H1 2025: EUR 0,0 Mio.). Des Weiteren sind Zahlungsmittelabflüsse aus Erwerb von Finanzinstrumenten in Höhe von EUR 57,0 Mio. (H1 2025: EUR 0,0 Mio.) enthalten.
Zudem enthalten sind Nettozahlungsabflüsse aus der Beschaffung und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 13.097 (H1 2025: TEUR 18.675). Darin enthalten ist die Veränderung von Verbindlichkeiten für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen in Höhe von TEUR -1.153 (H1 2025: TEUR -2.639).
Die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit enthalten im 1. Halbjahr 2026 Nettoauszahlungen für Darlehen in Höhe von TEUR 289.573 (H1 2025: Nettoeinzahlungen aus Darlehen in Höhe von TEUR 7.000), Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile in Höhe von TEUR 52.847 (H1 2025: TEUR 0), Auszahlungen für Zinsen (H1 2026: TEUR 5.462; H1 2025: TEUR 7.343), Einzahlungen aus Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring in Höhe von TEUR 1.320 (H1 2025: Rückzahlungen von TEUR 418) und Einzahlungen aus Derivaten in Höhe von TEUR 1.361 (H1 2025: Einzahlungen in Höhe von TEUR 61).
Des Weiteren werden Auszahlungen für Leasingverhältnisse in Höhe von TEUR 5.237 (H1 2025: TEUR 6.560) unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen direkt im Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit dargestellt werden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassten zum 30. Juni 2026 Barmittel und Sichteinlagen in Höhe von TEUR 224.172 (31. Dezember 2025: TEUR 90.065) sowie Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 188.215 (31. Dezember 2025: TEUR 4.489).
Legende
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