NORMA Group bekennt sich zu internationalen Menschenrechten

Die NORMA Group lehnt die Verletzung und Einschränkung von Menschenrechten in jeder Form kategorisch ab. Das Unternehmen bekennt sich zu der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ebenso wie zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). CR-POLICYMenschenrechtliche Grundsatzerklärung

Die NORMA Group duldet keine Form der Zwangs-, Pflicht- oder ausbeuterischen Kinderarbeit. Dabei werden die ILO-Konventionen Nummer 138 und 182 als Mindeststandard zum Schutz vor Kinderarbeit anerkannt. Das Unternehmen bekennt sich dazu, Sklaverei und Menschenhandel im Hinblick auf alle Geschäftsaktivitäten zu verhindern.

Ebenso erkennt die NORMA Group das Recht ihrer Beschäftigten an, Gewerkschaften beizutreten und Arbeitnehmervertretungen zu gründen. Diskriminierung, etwa aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion, lehnt die NORMA Group strikt ab und unterstützt Maßnahmen, welche die Vielfalt im Unternehmen fördern. VIELFALT UND CHANCENGLEICHHEIT

Maßnahmen zu Monitoring und Awareness-Raising

Das Bekenntnis der NORMA Group zu Menschenrechten spiegelt sich auch im Code of Conduct wider. Im Zuge der Überarbeitung des Code of Conduct im Geschäftsjahr 2020 wurde ein eigener Abschnitt zum Thema Menschenrechte aufgenommen, um auch hier die Haltung der NORMA Group zu verdeutlichen.

Sollten Beschäftigte Menschenrechtsverletzungen beobachten, können sie dies jederzeit über die COMPLIANCE-MELDEWEGE berichten. Unter anderem steht ihnen dabei im Whistleblower-System der NORMA Group die Kategorie „Verstöße gegen Sozialstandards und Menschenrechte“ zur Verfügung. In den Bereichen Anti-Diskriminierung und Vereinigungsfreiheit überprüft die NORMA Group zudem durch ein regelmäßiges internes Reporting von Rechtsstreitigkeiten, ob sie ihrem Bekenntnis gerecht wird. Im Jahr 2021 gab es keine gerichtlich festgestellten Fälle von Diskriminierungen oder Verletzungen der Vereinigungsfreiheit durch die NORMA Group.

Auch entlang der Wertschöpfungskette nimmt die NORMA Group ihre Verantwortung wahr. So verpflichtet sie ihre Lieferanten im SUPPLIER CODE OF CONDUCT, die Menschenrechte zu respektieren und einzuhalten. Aufgrund der Größe und Komplexität der Wertschöpfungskette sind Menschenrechtsverletzungen jedoch nicht restlos auszuschließen, denn über die direkten Geschäftspartner hinaus hat die NORMA Group nur beschränkt Einfluss auf die Einhaltung der Mindeststandards. Wenn dem Unternehmen bekannt wird, dass Geschäftspartner Menschenrechtsverletzungen begehen oder dulden, bewertet es die Geschäftsbeziehung neu und zieht eine Vertragsbeendigung in Betracht. Bei Verstößen von Beschäftigten ergreift die NORMA Group Maßnahmen, die bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).