Die folgenden Angaben enthalten eine Übersicht über die von der Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente, detaillierte Informationen zu jeder Art von gehaltenen Finanzinstrumenten sowie Angaben über die angewendeten Rechnungslegungsmethoden. Die Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien stellen sich wie folgt dar:

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien

Bewertungsbasis IFRS 9

in TEUR

Anhang

Kategorie

IFRS 7.8

gemäß IFRS 9

Buchwert

zum

31. Dez. 2021

Fortgeführte Anschaffungskosten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicherungs zwecke eingesetzte Derivate

Bewertungsbasis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert

zum 31. Dez. 2021

Finanzielle Vermögenswerte

Derivative Finanzinstrumente – zu Handelszwecken gehalten

Fremdwährungsderivate

FVTPL

148

148

148

Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

21. (f)

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

k. A.

305

305

305

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

21. (a)

Amortized Cost

142.283

142.283

142.283

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ABS-/Factoring-Programm (verpflichtende Bewertung zum FVTPL)

21. (b)

FVTPL

19.726

19.726

19.726

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

21. (d)

Amortized Cost

4.663

4.663

4.663

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

21. (c)

Amortized Cost

185.719

185.719

185.719

Finanzielle Verbindlichkeiten

Darlehen

21. (e)

FLAC

463.237

463.237

472.053

Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

21. (f)

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

k. A.

247

247

247

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

k. A.

1.498

1.498

1.498

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

21. (e)

FLAC

180.534

180.534

180.534

Leasingverbindlichkeiten

20

k. A.

30.815

30.815

k. A.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

21. (e)

FLAC

8.407

8.407

8.407

Summe je Kategorie

Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortized Cost)

332.665

332.665

332.665

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL)

19.874

19.874

19.874

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC)

652.178

652.178

660.994

Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien

Bewertungsbasis IFRS 16

in TEUR

Anhang

Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9

Buchwert

zum 31. Dez. 2020

Fortgeführte Anschaffungskosten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

Für Sicherungs zwecke eingesetzte Derivate

Bewertungsbasis IFRS 16

Beizulegender Zeitwert

zum 31. Dez. 2020

Finanzielle Vermögenswerte

Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

21. (f)

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen

k. A.

33

33

33

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

k. A.

396

396

396

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

21. (a)

Amortized Cost

135.183

135.183

135.183

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ABS-/Factoring-Programm (verpflichtende Bewertung zum FVTPL)

21. (b)

FVTPL

22.129

22.129

22.129

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

21. (d)

Amortized Cost

2.470

2.470

2.470

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

21. (c )

Amortized Cost

185.109

185.109

185.109

Finanzielle Verbindlichkeiten

Darlehen

21. (e)

FLAC

477.991

477.991

490.254

Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

21. (f)

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

k. A.

1.354

1.354

1.354

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

k. A.

65

65

65

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

21. (e)

FLAC

148.726

148.726

148.726

Leasingverbindlichkeiten

20

k. A.

33.845

33.845

k. A.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

21. (e)

FLAC

10.212

10.212

10.212

Summe je Kategorie

Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortized Cost)

322.762

322.762

322.762

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL)

22.129

22.129

22.129

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC)

636.929

636.929

649.192

21. (a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen stellen sich wie folgt dar:

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

155.710

150.908

Sonstige Forderungen

6.299

6.404

162.009

157.312

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen durch Banken garantierte Wechsel (sog. banker’s acceptance bills) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Kunden aus China enthalten. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert.

Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

157.537

152.907

abzgl. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

-1.827

-1.999

155.710

150.908

i. Klassifizierung als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden zu zahlende Beträge für im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Wird der Ausgleich der Forderungen innerhalb von zwölf Monaten erwartet, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte eingestuft. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IFRS 9 klassifiziert. Sie werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen und werden im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine signifikante Finanzierungskomponente, werden sie beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

ii. Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise auf die über die jeweiligen Laufzeiten erwarteten Kreditverluste abgestellt. Es werden dabei kundenspezifische Verlustraten zugrunde gelegt, die der Branche bzw. dem Sektor des jeweiligen Kunden sowie dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region Rechnung tragen. Dafür berücksichtigt die NORMA Group insbesondere die Credit Default Swaps der Herkunftsländer des jeweiligen Kunden sowie aus externen Quellen abgeleitete branchenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zudem werden, falls diese Daten vorhanden sind, Verlustraten aus kundenspezifischen Credit Default Swaps (CDS) herangezogen.

Auf dieser Grundlage wurden die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021 wie folgt ermittelt:

KREDITRISIKO FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

zum 31. Dez. 2021

in TEUR

Kreditausfallraten < 1%

Kreditausfallraten > 1% bis 2,5%

Kreditausfallraten > 2,5%

Gesamt

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ohne Wertberichtigungen

55.725

79.420

2.666

137.811

Gesamtlaufzeit - ECL

324

1.311

192

1.827

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - nach Wertberichtigungen

55.401

78.109

2.474

135.984

zum 31. Dez. 2020

in TEUR

Kreditausfallraten < 1%

Kreditausfallraten > 1% bis 2,5%

Kreditausfallraten > 2,5%

Gesamt

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ohne Wertberichtigungen

37.395

88.781

4.602

130.778

Gesamtlaufzeit - ECL

502

1.351

146

1.999

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - nach Wertberichtigungen

36.893

87.430

4.456

128.779

Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich vom Eröffnungsbilanzwert zum 1. Januar 2021 auf den Schlussbilanzwert zum 31. Dezember 2021 wie folgt:

ÜBERLEITUNG WERTBERICHTIGUNGEN

in TEUR

Wertberichtigungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung zum 1. Jan. 2021

1.999

Zuführung

1.780

Auflösung

-1.999

Verbrauch

-39

Währungseffekte

86

Wertberichtigung zum 31. Dez. 2021

1.827

Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zusammen mit solchen auf Vertragsvermögenswerte im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Die im Geschäftsjahr 2021 erfassten Nettoerträge aus diesen Wertberichtigungen beliefen sich auf TEUR 219 (2020: Nettoaufwendungen in Höhe von TEUR 577).

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass diese realisierbar sind, erfolgt eine Abschreibung des Bruttobuchwerts. Im Geschäftsjahr ergaben sich die folgenden Verluste aus der Abschreibung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Abgangsgewinne/Verluste IFRS 7.20A

in TEUR

2021

2020

Gründe für den Abgang

Verluste aus dem Abgang

289

3.991

Abschreibung (IFRS 9.5.4.4)

Verluste aus dem Abgang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Abschreibung werden im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.

Die im Vorjahr erhöhten Aufwendungen für Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste sowie für Verluste aus dem Abgang stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten einiger Kunden und der allgemeinen Entwicklung der Risikoprämien für die Bemessung der Ausfallrisiken von Krediten.

iii. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristige Laufzeiten, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

21. (b) Zur Übertragung vorgesehene und übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

i. Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tochtergesellschaften der NORMA Group in den Segmenten EMEA und Amerika übertragen im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an konzernexterne Erwerber. Die Einzelheiten sowie Auswirkungen der jeweiligen Programme werden im Folgenden dargestellt.

A) Factoring-Transaktionen

In der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von EUR 10 Mio. (2020: EUR 18 Mio.) verkaufen Tochtergesellschaften der NORMA Group in Deutschland, Polen und Frankreich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieses Factoring-Programms wurden zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 7,0 Mio.). Aufgrund einer temporären Vereinbarung erfolgten die Auszahlungen im Rahmen dieser Veräußerungen zum 31. Dezember 2021 in voller Höhe. Zum 31. Dezember 2020 wurden Kaufpreiseinbehalte in Höhe von EUR 0,7 Mio., welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen. Die NORMA Group führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement (Servicing) durch. Obwohl die NORMA Group nicht berechtigt ist, über die verkauften Forderungen in anderer Weise zu verfügen als im Rahmen des Debitoren- /Forderungsmanagements, behält die NORMA Group die Verfügungsmacht über die verkauften Forderungen, da die Käufer nicht über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der erworbenen Forderungen verfügen. Die NORMA Group bilanziert die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin in Höhe ihres Continuing Involvements, d. h. in Höhe des Maximalbetrags, mit dem sie weiterhin für das den verkauften Forderungen innewohnende Spätzahlungsrisiko haftet, und passiviert eine korrespondierende sonstige finanzielle Verbindlichkeit. Das Continuing Involvement in Höhe von TEUR 43 (31. Dez. 2020: TEUR 64) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst den aus dem Spätzahlungsrisiko resultierenden maximalen Verlust für die NORMA Group aus den zum Abschlussstichtag verkauften Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit TEUR 4 (31. Dez. 2020: TEUR 5) angesetzt.

Im Jahr 2018 hat die NORMA Group ein weiteres Factoring-Programm etabliert. In der im Dezember 2018 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von USD 24 Mio. (2020: USD 16 Mio.) verkauft eine Tochtergesellschaft der NORMA Group in den USA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieses Factoring-Programms wurden zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 19,0 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 7,9 Mio.). Aufgrund einer temporären Vereinbarung erfolgten die Auszahlungen im Rahmen dieser Veräußerungen zum 31. Dezember 2021 sowie zum 31. Dezember 2020 in voller Höhe. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen worden sind. Die NORMA Group führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement (Servicing) durch. Obwohl die NORMA Group nicht berechtigt ist, über die verkauften Forderungen in anderer Weise zu verfügen als im Rahmen des Debitoren- /Forderungsmanagements, behält die NORMA Group die Verfügungsmacht über die verkauften Forderungen, da die Käufer nicht über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der erworbenen Forderungen verfügen.

b) ABS-Programm

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2014 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) abgeschossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2014 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft. Im Rahmen dieses Asset-Backed-Securities-(ABS-)Programms mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. haben inländische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 11,4 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 12,2 Mio., von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2020: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Grundlage für die Transaktion ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzelner NORMA-Group-Unternehmen im Rahmen einer stillen Zession an eine Programmzweckgesellschaft. Diese Programmzweckgesellschaft ist nach IFRS 10 nicht zu konsolidieren, da der NORMA Group weder die Entscheidungsmacht zuzurechnen ist noch ein wesentliches Eigeninteresse und keine Verbindung zwischen Entscheidungsmacht und Variabilität der Rückflüsse aus der Programmzweckgesellschaft besteht. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 205 (31. Dez. 2020: TEUR 219) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 164 (31. Dez. 2020: TEUR 183) passiviert.

Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2018 einen weiteren revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2018 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft. Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu USD 20 Mio. haben US-amerikanische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 9,9 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 11,3 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2020: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Grundlage für die Transaktion ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzelner NORMA-Group-Unternehmen im Rahmen einer stillen Zession an eine Programmzweckgesellschaft. Diese Programmzweckgesellschaft ist nach IFRS 10 nicht zu konsolidieren, da der NORMA Group weder die Entscheidungsmacht zuzurechnen ist noch ein wesentliches Eigeninteresse und keine Verbindung zwischen Entscheidungsmacht und Variabilität der Rückflüsse aus der Programmzweckgesellschaft besteht.

Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen.

Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 199 (31. Dez. 2020: TEUR 253) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 144 (31. Dez. 2020: TEUR 175) passiviert.

ii. Zur Übertragung vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in diesen Programmen enthalten, jedoch über das Abschlussdatum noch nicht abgegangen sind, können nach Ansicht des Konzerns weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden. Sie werden demnach in der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ (Fair Value Through Profit and Loss – FVTPL) erfasst.

21. (c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit dem jeweiligen Nennwert bewertet und umfassen Barmittel, Sichteinlagen und sonstige kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Kontokorrentkredite werden als Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in den kurzfristigen Schulden der Konzernbilanz ausgewiesen.

21. (d) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Forderungen aus dem ABS-Programm

1.031

1.010

Forderungen aus Factoring

0

704

Sonstige Vermögenswerte

2.497

756

3.528

2.470

Bei den Forderungen aus dem ABS-Programm und dem Factoring handelt es sich jeweils um Kaufpreiseinbehalte für die veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. ANHANGANGABE 21 (B) „ZUR ÜBERTRAGUNG vORGESEHENE UND ÜBERTRAGENE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN“. Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Zum 31. Dezember enthalten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte insbesondere eine Bietungsgarantie ein abgegebenes Angebot für den Erwerb eines Grundstückes in China.

21. (e) Finanzielle Verbindlichkeiten und Nettoverschuldung

i. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden stellen sich wie folgt dar:

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE SCHULDEN

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

141.055

118.525

Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen

18.307

15.713

Rückerstattungsverbindlichkeiten

21.172

14.488

180.534

148.726

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten fällig werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie als langfristige Schulden eingestuft. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert und im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die NORMA Group nimmt an einem Reverse-Factoring-Programm teil. Die in diesem Programm befindlichen Verbindlichkeiten werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden ausgewiesen, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Somit haben diese kurzfristige Laufzeiten, wodurch die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

Rückerstattungsverbindlichkeiten

Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für Volumenrabatte und ähnliche Bonusvereinbarungen, die an Kunden zu zahlen sind, ausgewiesen. Diese entstehen aus retrospektiv wirkenden vereinbarten Volumenrabatten oder ähnlichen Vereinbarungen, die auf dem Gesamtumsatz oder auf einem bestimmten Produktumsatz eines Zwölfmonats-; oder eines kürzeren Zeitraums basieren. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für an den Kunden voraussichtlich zu zahlende Rabatte für bis zum Ende der Berichtsperiode erfolgte Verkäufe erfasst. Weitere Einzelheiten können der ANHANGANGABE 3 „ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN“ entnommen werden. Alle Rückerstattungsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Die Buchwerte zum Abschlussstichtag entsprechen somit ihren beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.

ii. Fremdkapitalaufnahmen

Die Darlehensverbindlichkeiten der NORMA Group stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Darlehensverbindlichkeiten

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Langfristig

Darlehen

393.747

387.814

393.747

387.814

Kurzfristig

Darlehen

69.490

90.177

69.490

90.177

Summe Fremdkapitalaufnahmen

463.237

477.991

Fremdkapitalaufnahmen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Bei der Folgebewertung werden Fremdkapitalaufnahmen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Etwaige Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über den Zeitraum der Fremdkapitalaufnahmen mittels der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

Die bei der Einrichtung von Kreditlinien gezahlten Gebühren werden als Transaktionskosten des Kredits erfasst, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass ein Teil oder die gesamte Kreditlinie in Anspruch genommen wird. In diesem Falle wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme der Kreditlinie abgegrenzt. Liegt kein Hinweis dafür vor, dass die Kreditlinie wahrscheinlich ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Aktivierung der Gebühr als Vorauszahlung für die Bereitstellung von Liquidität sowie deren Abschreibung über die Laufzeit der zugehörigen Kreditlinie.

Fremdkapitalaufnahmen werden als kurzfristige Schulden eingestuft, es sei denn, die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben.

Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und des Commercial Paper stellt sich wie folgt dar:

FRISTIGKEIT DARLEHEN 2021

in TEUR

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

Syndizierte Darlehen, netto

246.858

Schuldscheindarlehen, netto

3.500

55.978

91.500

Commercial Paper

65.000

Gesamt

68.500

55.978

338.358

0

FRISTIGKEIT DARLEHEN 2020

in TEUR

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

Syndizierte Darlehen, netto

238.563

Schuldscheindarlehen, netto

68.949

3.500

105.094

41.500

Commercial Paper

20.000

Gesamt

88.949

3.500

343.657

41.500

a) Beizulegender Zeitwert der Fremdkapitalaufnahmen

Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

b) Einhaltung von Kreditauflagen

Die Gruppe ist zur Einhaltung der Finanzkennziffer (Financial Covenant) Total Net Debt Cover („Verschuldung“ im Verhältnis zum bereinigten Konzern-EBITDA) verpflichtet, was kontinuierlich überwacht wird. Diesem Financial Covenant liegen der Konzernabschluss der Gruppe sowie spezielle Definitionen in den Kreditverträgen zugrunde. Bei Nichteinhaltung einer Finanzkennziffer sieht der Kreditvertrag mehrere Möglichkeiten zur Heilung in Form von Befreiungsregelungen oder Gesellschaftermaßnahmen vor. Liegt ein Verstoß gegen eine Auflage vor, der nicht geheilt wird, kann der Konsortialkredit möglicherweise fällig gestellt werden.

Die NORMA Group hat in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 die vorgegebenen Financial Covenants eingehalten.

iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Kurzfristig

Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

7.737

7.930

Sonstige Schulden

670

2.282

8.407

10.212

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

8.407

10.212

a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring

Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 447 (31. Dez. 2020: TEUR 536), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 314 (31. Dez. 2020: TEUR 366) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren- /Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 6.976 (31. Dez. 2020: TEUR 7.029).

iv. Fristigkeiten finanzieller Verbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group haben zum Bilanzstichtag folgende Fristigkeiten:

FRISTIGKEITEN FINANZVERBINDLICHEKTEIN

31. Dez. 2021

in TEUR

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

Darlehen

69.490

55.587

338.160

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

180.534

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

8.407

258.431

55.587

338.160

0

31. Dez. 2020

in TEUR

bis zu 1 Jahr

> 1 Jahr bis zu 2 Jahren

> 2 Jahre bis zu 5 Jahren

> 5 Jahre

Darlehen

90.177

3.056

343.268

41.490

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden

148.726

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

10.212

249.115

3.056

343.268

41.490

v. Nettoverschuldung

Die Nettofinanzschulden der NORMA Group stellen sich wie folgt dar:

NETTOFINANZSCHULDEN

in TEUR

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

Darlehen

463.237

477.991

Derivative Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten

1.745

1.419

Leasingverbindlichkeiten

30.815

33.845

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

8.407

10.212

Finanzverbindlichkeiten

504.204

523.467

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

185.719

185.109

Nettoverschuldung

318.485

338.358

Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group liegen um 3,7% unter dem Niveau vom 31. Dezember 2020. Der Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten resultiert dabei im Wesentlichen aus der Nettotilgung von Darlehen im Geschäftsjahr 2021. Neben der planmäßigen Tilgung im Bereich der Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 70.281 erfolgte die Aufnahme von Verbindlichkeiten aus dem Commercial-Paper-Programm in Höhe von TEUR 45.000. Währungseffekte im Zusammenhang mit dem US-Dollar hatten einen erhöhenden Effekt auf die Darlehensverbindlichkeiten.

Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Jahresende 2020 reduziert, die Veränderungen durch Tilgungen (Zahlung der Leasingraten), die Aufnahme durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte sowie Zinseffekte führten zu einer Nettoreduzierung; Wechselkurseffekte vor allem auf die Verbindlichkeiten in US-Dollar, von Tochterunternehmen in den USA, hatten einen erhöhenden Effekt. Gegenläufig reduzierten sich die Leasingverbindlichkeiten aufgrund von Neueinschätzungen von Verlängerungsoptionen und Vertragsänderungen.

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring sowie aus der Rückzahlung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den im Geschäftsjahr 2020 erworbenen Anteilen anderer Gesellschafter von Fengfan.

Die Nettoverschuldung ist zum 31. Dezember 2021 um TEUR 19.873 und damit um 5,9% gesunken. Grund dafür waren im Wesentlichen die Nettomittelzuflüsse aus der Summe der Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 108.386, der Nettozahlungsmittelabflüsse aus der Beschaffung und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 45.157, sowie aus der Zahlung der Dividende in Höhe von TEUR 22.304.

Dieser positiven Entwicklung wirkten die laufenden Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr, die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte sowie der bewertungsbedingte Anstieg der Verbindlichkeiten aus Derivaten entgegen.

Zahlungsneutrale negative Nettowährungseffekte aus Fremdwährungsdarlehen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den Leasingverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten hatten einen negativen Einfluss auf die Nettoverschuldung.

21. (f) Derivative Finanzinstrumente

Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.

Die derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

31. Dez. 2021

31. Dez. 2020

in TEUR

Derivative finanzielle Vermögenswerte

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Derivative finanzielle Vermögenswerte

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

247

1.354

Fremdwährungsderivate - zu Handelszwecken gehalten

148

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen

33

Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen

305

1.498

396

65

Summe

453

1.745

429

1.419

Abzüglich langfristiger Anteil

Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen

247

Langfristiger Anteil

0

247

0

0

Kurzfristiger Anteil

453

1.498

429

1.419

Weitere Einzelheiten zur Verwendung von Sicherungsinstrumenten können der ANHANGANGABE 5 „FINANZRISIKOMANAGEMENT“ entnommen werden.

i. Auswirkungen der Bilanzierung von Cashflow-Hedges auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Auswirkungen von fremdwährungs- und zinssatzbezogenen Sicherungsinstrumenten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON CASHFLOW-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ UND ERTRAGSLAGE

in TEUR

Buchwerte zum

31. Dez. 2021

(Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-])

Nominal-volumen

Durchschn. Sicherungskurs in %

Sicherungs-quote*

Fälligkeit

Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender Sicherungsinstru-mente seit 1. Jan.

Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird

Buchwert des besicherten Grundgeschäfts zum 31. Dez. 2021

Absicherung des Zinsrisikos - CFH

0

61.805

-247

247

61.805

Zinsswap USD

-247

61.805

1,41

1:1

2026

-247

247

Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Transaktionen, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1.

in TEUR

Buchwerte zum

31. Dez. 2020

(Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-])

Nominal-volumen

Durchschn. Sicherungskurs in %

Sicherungs-quote*

Fälligkeit

Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender Sicherungsinstru-mente seit 1. Jan.

Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird

Buchwert des besicherten Grundgeschäfts zum 31. Dez. 2020

Absicherung des Zinsrisikos - CFH

81.444

-1.633

-1.633

81.444

Zinsswap USD

-1.354

81.444

2,11

1:1

2021

-1.633

1.633

Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Transaktionen, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1.

Der im sonstigen Ergebnis erfasste wirksame Teil aus der Absicherung von Zahlungsströmen sowie die Rücklage für Sicherungskosten entwickelten sich ohne Berücksichtigung von latenten Steuern wie folgt:

Veränderung der Hedging-Rücklage vor Steuern

in TEUR

Rücklage für Sicherungskosten

Kassakomponente von Fremdwährungsderivaten

Zinsswaps

Zins-/Währungsswaps

Summe

Stand zum 1. Jan. 2020

0

0

-476

0

-476

Umgliederung in den Gewinn oder Verlust

756

756

Nettowertänderung des Sicherungsinstruments

-1.633

-1.633

Abgegrenzte und erfasste Sicherungskosten

0

Stand zum 31. Dez. 2020

0

0

-1.353

0

-1.353

Umgliederung in den Gewinn oder Verlust

1.615

1.615

Nettowertänderung des Sicherungsinstruments

-509

-509

Stand zum 31. Dez. 2021

0

0

-247

0

-247

Die zum Stichtag in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinsswaps werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Geschäftsjahr 2021 und 2020 wurde kein Aufwand aus unwirksamen Teilen der Absicherung von Zahlungsströmen in Bezug auf Zinssicherungsinstrumente und Fremdwährungsderivate erfasst.

ii. Auswirkungen der Bilanzierung von Fair-Value-Hedges auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Auswirkungen von fremdwährungsbezogenen Sicherungsinstrumenten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON FAIR-VALUE-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

in TEUR

Buchwerte zum

31. Dez. 2021

(Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-])

Nominalvolumen (+ Buy / - Sell)

Durchschn. Sicherungskurs

Sicherungs-quote

Fälligkeit

Veränderung der Kassakomponente ausstehender

Sicherungsinstrumente seit 1. Jan.

Wertänderung des gesicherten Grundgeschäftes, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird

Absicherung des Währungsrisikos FVH

Devisentermingeschäfte USD - EUR

-1.457

-27.812

1,20

1:1*

≤ 1 Jahr

-1.099

1.099

Devisentermingeschäfte AUD - EUR

29

1.057

1,61

1:1**

≤ 1 Jahr

27

-27

Devisentermingeschäfte JPY - SGD

-13

192

0,01

1:1**

≤ 1 Jahr

-12

12

Devisentermingeschäfte PLN - EUR

-9

544

4,62

1:1**

≤ 1 Jahr

-2

2

Devisentermingeschäfte PLN - EUR

275

-8.049

0,22

1:1**

≤ 1 Jahr

234

-234

Devisentermingeschäfte SEK - EUR

-18

2.927

10,22

1:1**

≤ 1 Jahr

-22

22

* Die Devisentermingeschäfte für USD-EUR-Sicherung lauten auf dieselbe Währung und haben das gleiche Volumen wie das abgesicherte Nettowährungsrisiko aus externen USD-

Darlehen und konzerninternen monetären Posten in USD, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1.

** Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung und das gleiche Volumen wie das abgesicherte Risiko aus konzerninternen monetären Posten, daher beträgt die Sicherungsquote

1:1.

AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON FAIR-VALUE-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

in TEUR

Buchwerte zum

31. Dez. 2020

(Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-])

Nominalvolumen (+ Buy / - Sell)

Durchschn. Sicherungskurs

Sicherungsquote

Fälligkeit

Veränderung der Kassakomponente ausstehender

Sicherungsinstrumente seit 1. Jan.

Wertänderung des gesicherten Grundgeschäftes, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird

Absicherung des Währungsrisikos FVH

Devisentermingeschäfte USD - EUR

311

28.523

1,22

1:1*

≤ 1 Jahr

311

-311

Devisentermingeschäfte AUD - EUR

37

1.038

1,65

1:1**

≤ 1 Jahr

37

-37

Devisentermingeschäfte JPY - SGD

1

712

0,01

1:1**

≤ 1 Jahr

1

-1

Devisentermingeschäfte PLN - EUR

-18

548

0,23

1:1**

≤ 1 Jahr

-18

18

* Die Devisentermingeschäfte für USD-EUR-Sicherung lauten auf dieselbe Währung und haben das gleiche Volumen wie das abgesicherte Nettowährungsrisiko aus externen USD-

Darlehen und konzerninternen monetären Posten in USD, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1.

** Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung und das gleiche Volumen wie das abgesicherte Risiko aus konzerninternen monetären Posten, daher beträgt die Sicherungsquote

1:1.

Eine Übersicht über die aus den Absicherungen von Zeitwertänderungen entstandenen Gewinne und Verluste, die innerhalb des Finanzergebnisses erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:

GEWINNE UND VERLUSTE AUS DER ABSICHERUNG VON ZEITWERTÄNDERUNGEN

in TEUR

2021

2020

Verluste (-) / Gewinne (+) aus gesicherten Grundgeschäften

1.565

-316

Verluste (-) / Gewinne (+) aus Sicherungsgeschäften

-1.817

318

-252

2

21. (g) Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Die folgenden Tabellen stellen die Bewertungshierarchie der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der NORMA Group gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2021 bzw. zum 31. Dezember 2020 dar:

FINANZINSTRUMENTE - FAIR-VALUE-BEWERTUNGSHIERARCHIE

in TEUR

Level 11

Level 22

Level 33

Gesamt zum 31. Dezember 2021

Wiederkehrende Zeitwertbewertungen

Aktiva

Fremdwährungsderivate - zu Handelszwecken gehalten

148

148

Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen

305

305

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ABS-/Factoring-Programm

19.726

19.726

Gesamt Aktiva

0

20.179

0

20.179

Passiva

Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen

247

247

Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen

1.498

1.498

Gesamt Passiva

0

1.745

0

1.745

FINANZINSTRUMENTE - FAIR-VALUE-BEWERTUNGSHIERARCHIE

in TEUR

Level 11

Level 22

Level 33

Gesamt zum 31. Dez. 2020

Wiederkehrende Zeitwertbewertungen

Aktiva

Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen

33

33

Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen

396

396

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ABS-/Factoring-Programm

22.129

22.129

Gesamt Aktiva

0

22.558

0

22.558

Passiva

Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen

1.354

1.354

Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen

65

65

Gesamt Passiva

0

1.419

0

1.419

Wie im Vorjahr gab es in der Periode keine Transfers zwischen den einzelnen Levels der Bewertungshierarchien. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows berechnet. Der beizulegende Zeitwert der Forward-Devisentermingeschäfte wird mit dem Forward-Wechselkurs des Bilanzstichtags berechnet und das Ergebnis wird dann zum diskontierten Barwert dargestellt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen der Factoring- und ABS-Transaktion zur Veräußerung vorgesehen und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, haben kurzfristige Laufzeiten. Zudem ist das errechnete Kreditrisiko der Gegenpartei nicht wesentlich, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

21. (h) Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten

Die Nettogewinne oder -verluste aus Finanzinstrumenten (nach Bewertungskategorie) gemäß IFRS 7.20 (a) stellen sich wie folgt dar:

FINANZINSTRUMENTE - NETTOGEWINNE UND -VERLUSTE

in TEUR

2021

2020

Nettoergebnisse aus finanziellen Vermögenswerten:

zu fortgeführten Anschaffungskosten

449

-4.125

Nettoergebnisse aus finanziellen Verbindlichkeiten:

zu fortgeführten Anschaffungskosten

-7.352

-10.230

-6.903

-14.355

Nettogewinne und -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinserträge aus kurzfristigen Einlagen bei Kreditinstituten. Nettogewinne und -verluste aus zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Zinsaufwand und Gebühren aus Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen. Die Währungseffekte aus der Umrechnung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IAS 21 sind unter ANHANGANGABE 14 „NETTO WÄHRUNGSGEWINNE/-VERLUSTE“ dargestellt.

21. (i) Gesamtzinsertrag und Gesamtzinsaufwand aus Finanzinstrumenten

Zinsaufwand/-ertrag aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden (IFRS 7.20(b))

in TEUR

2021

2020

Zinserträge

aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellenVermögenswerten

435

443

Zinsaufwendungen

aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten

-7.289

-10.136

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).