Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungswerten und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen gelten.

Die Gruppe nimmt Einschätzungen im Hinblick auf die Zukunft vor und stellt diesbezüglich Annahmen auf. Die hierbei vorgenommenen rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden naturgemäß nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind und aufgrund derer wesentliche Anpassungen an den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erforderlich werden können, sind nachfolgend dargestellt.

Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel

Der globale Klimawandel wird sich nach Erkenntnissen der Wissenschaft in vielfältiger Weise auswirken. Geschäftsmodelle und Wettbewerbsvorteile können vom Klimawandel nachhaltig beeinflusst werden. Aufgrund zunehmend enger vernetzter globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten ist die Industrie dabei in besonderem Maße von potenziellen Risiken und Schäden betroffen.

Die NORMA Group analysiert im Rahmen der daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen potenzielle Chancen und Risiken für die Unternehmensstruktur und zukünftige Absatzmärkte und berücksichtigt diese Annahmen auch zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses.

Risiken und Unsicherheiten, die sich aus dem Klimawandel ergeben, könnten sich insbesondere auf folgende Bereiche des Konzernabschlusses auswirken:

Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte:

Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der Cashflow-Prognosen oder des Risikoniveaus führen, das mit dem Erreichen dieser Cashflows verbunden ist.

Nutzungsdauern von Vermögenswerten:

Mit dem Klimawandel zusammenhängende Faktoren könnten dazu führen, dass Vermögenswerte früher als angenommen physisch nicht mehr nutzbar oder kommerzielle obsolet werden könnten.

Realisierung von latenten Steueransprüchen

:

Die Ungewissheiten in Bezug auf den Klimawandel könnten zu Änderungen der prognostizierten zukünftigen steuerpflichtigen Gewinne führen.

Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen; die NORMA Group geht davon aus, dass die unterstellten Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen widerspiegelten.

Schätzungen und Ermessensentscheidungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Schätzungen und Ermessensentscheidungen können Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten am Stichtag sowie auf die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen für die Berichtsperiode haben.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Konzernabschluss der NORMA Group sind abhängig von der weiteren Entwicklung von Virusvarianten und deren Auftreten, vom Fortschreiten der weltweiten Impfungen und von der Wirksamkeit der Impfstoffe sowie von den möglichen Wirkungen aus zunehmend auslaufenden finanziellen und nichtfinanziellen Maßnahmen, die von Regierungen und Organisationen weltweit ergriffen worden waren. Die Folgen unterscheiden sich je nach Region und Kundenbranche erheblich. Die NORMA Group stützte ihre Schätzungen und Annahmen auf aktuell vorhandenes Wissen und die bestmöglichen verfügbaren Informationen. Entsprechend geht die NORMA Group davon aus, dass COVID-19-bezogene Auswirkungen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden. COVID-19 bedingte Auswirkungen auf den Konzernabschluss können sich weiterhin aus folgenden Effekten ergeben:

rückläufige und volatilere Aktienkurse

Zinsanpassungen in verschiedenen Ländern

zunehmende Volatilität der Fremdwährungskurse

eine sich verschlechternden Kreditwürdigkeit, Zahlungsausfälle oder verspätete Zahlungen

Verzögerungen im Auftragseingang und ebenso bei der Auftragsausführung beziehungsweise Vertragserfüllung, Vertragsauflösungen, angepasste oder modifizierte Umsatzerlöse und Kostenstrukturen

Volatilität an Rohstoffmärkten

Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Ermessensentscheidungen abweichen; die NORMA Group geht davon aus, dass die unterstellten Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen widerspiegelten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertminderungstests für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (EMEA, Amerika und Asien-Pazifik) auf Basis unterschiedlicher Szenarien durchgeführt, die die Werthaltigkeit der jeweils zugrunde liegenden Buchwerte bestätigten.

Geschätzte Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die NORMA Group nimmt jährlich Überprüfungen vor, ob der Geschäfts- oder Firmenwert gemäß der inAnhangangabe 3 „Zusammenfassung der wesentlichen rechnungslegungsmethoden – Wertminderung nicht finanzieller vermögenswerte“ erläuterten Rechnungslegungsmethode wertgemindert ist. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird ermittelt auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten. Diese Berechnungen basieren auf Discounted-Cashflow-Modellen, die die Verwendung von Schätzungen erfordern.Anhangangabe 18 „Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte“

In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 war keine Erfassung eines Wertminderungsaufwands auf den Geschäfts- oder Firmenwert erforderlich, der zum 31. Dezember 2021 TEUR 392.745 (31. Dez. 2020: TEUR 377.610) betrug.

Ertragsteuern

Die Gruppe hat in verschiedenen Steuerrechtskreisen Ertragsteuern zu entrichten. Zur Bestimmung der weltweiten Ertragsteuerschulden sind wesentliche Ermessensentscheidungen erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben. Zum 31. Dezember 2021 betrugen die Ertragsteuerschulden TEUR 5.269 (31. Dez. 2020: TEUR 5.032) und die latenten Ertragsteuerschulden TEUR 57.590 (31. Dez. 2020: TEUR 56.151).

Pensionsleistungen

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist abhängig von einer Reihe von Faktoren, die anhand bestimmter Annahmen auf versicherungsmathematischer Basis ermittelt werden. Zu den zur Bestimmung der Nettoaufwendungen/(-erträge) herangezogenen Annahmen zählt auch der Abzinsungssatz. Etwaige Änderungen dieser Annahmen haben Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird durch Abzinsung der geschätzten künftigen Mittelabflüsse anhand der Zinssätze für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen bestimmt.

Die Gruppe bestimmt den angemessenen Abzinsungssatz am Bilanzstichtag. Bei der Ermittlung des angemessenen Abzinsungssatzes greift die Gruppe auf die Zinssätze für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen zurück, die auf diejenige Währung lauten, in der die Leistungen gezahlt werden und deren Laufzeiten annähernd den Restlaufzeiten der damit verbundenen Pensionsverpflichtungen entsprechen.

Die übrigen wesentlichen Annahmen für Pensionsverpflichtungen beruhen zum Teil auf den aktuellen Marktbedingungen. Nähere Informationen dazu sindAnhangangabe 3 „Zusammenfassung der wesentlichen rechnungslegungsmethoden – Leistungen an arbeitnehmer“ zu entnehmen.

Der Buchwert der Pensionsverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 15.913 (31. Dez. 2020: TEUR 16.542).

Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Das Management der Gruppe bestimmt die geschätzten Nutzungsdauern und den damit verbundenen Abschreibungsaufwand für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Diese Schätzung basiert auf den erwarteten künftigen Lebenszyklen. Änderungen aufgrund technischer Innovationen und Maßnahmen der anderen Wettbewerber als Reaktion auf Konjunkturflauten sind möglich. Das Management wird eine Erhöhung des Abschreibungsaufwands vornehmen, wenn die Lebensdauer kürzer ist als die zuvor geschätzte Lebensdauer, oder es wird eine Ausbuchung oder Abschreibung technisch veralteter oder strategisch wertloser Vermögenswerte vorgenommen, die aufgegeben oder verkauft wurden.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen ergeben sich Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen, welche derAnhangangabe 3 „Zusammenfassung der wesentlichen rechnungslegungsmethoden – Leasingaktivitäten des Konzerns und ihre bilanzielle behandlung“ zu entnehmen sind.

Unternehmenszusammenschlüsse

Im Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind Ermessensausübungen bei der Beurteilung erforderlich, ob ein immaterieller Vermögenswert identifizierbar ist und separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden sollte. Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren erworbenen Aktiva und übernommenen Passiva zum Erwerbszeitpunkt mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden. Die erforderlichen Bewertungen basieren auf den zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen sowie auf den nach Ansicht des Managements angemessenen Erwartungen und Annahmen. Diese Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter anderem aus folgenden Gründen wesentlich beeinflussen:

Die beizulegenden Zeitwerte, die den planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten zugewiesen werden, beeinflussen die Höhe der planmäßigen Abschreibungen, die in den Perioden nach der Akquisition im Betriebsergebnis erfasst werden.

Spätere nachteilige Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte könnten zu zusätzlichen Aufwendungen aufgrund von Wertminderungen führen.

Spätere Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten und Rückstellungen könnten zu zusätzlichen Aufwendungen (bei einer Erhöhung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) oder zusätzlichen Erträgen (bei einer Verringerung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) führen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).