2. Grundlagen der Aufstellung
Die der Aufstellung dieses Konzernabschlusses, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, zugrunde gelegten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend erläutert. Sofern nicht anders angegeben, wurden diese Methoden auf alle dargestellten Geschäftsjahre einheitlich angewendet.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem TEUR ergeben.
Der Konzernabschluss der NORMA Group wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzenden Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde am 10. März 2022 durch den Vorstand aufgestellt und soll nach dessen Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 17. März 2022 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben werden.
Der Konzernabschluss der NORMA Group wird im Bundesanzeiger eingestellt und veröffentlicht.
Die Aufstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Verwendung bestimmter rechnungslegungsbezogener Schätzungen. Darüber hinaus hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe Ermessensentscheidungen zu treffen. Die Bereiche mit einem höheren Maß an Ermessensentscheidungen oder Komplexität sowie Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen eine wesentliche Rolle für den Konzernabschluss spielen, sind in Anhangangabe 6 „Wesentliche rechnungslegungsbezogene Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ angegeben.
Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Der Konzern hat die folgenden Standards und Änderungen erstmalig angewandt:
- Änderungen an IFRS 9 und IFRS 16 im Rahmen der „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2“
- Überarbeitetes Rahmenkonzept der IFRS
Erleichterungen für COVID-19-bedingte Mietkonzessionen
Der IASB hatte im Mai 2020 Änderungen zu IFRS 16 „COVID-19-bedingte Mietkonzessionen“ veröffentlicht und damit temporäre Erleichterungen zur bilanziellen Abbildung von Mietkonzessionen bereitgestellt. Ein Leasingnehmer hat das Wahlrecht, COVID-19-bedingte Mietkonzessionen nicht als Modifikation abzubilden und knüpfte an die Anwendung nachfolgende Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen:
- Die Mietkonzessionen umfassen Änderungen am Zins- und Tilgungsplan.
- Die reduzierten Mietzahlungen sind vor dem oder am 30. Juni 2021 fällig.
- Die Mietkonzessionen umfassen keine anderen Änderungen der Vertragskonditionen.
Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das IASB am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren (zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren).
Die Änderungen sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
Die NORMA Group hat von dem Wahlrecht im Geschäftsjahr und im Vorjahr keinen Gebrauch gemacht und behandelt Mietkonzessionen falls notwendig als Modifikation nach IFRS 16.
Die vom Konzern im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendeten Standards und Änderungen hatten keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der NORMA Group.
Standards, Änderungen und Interpretationen bestehender Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der Gruppe nicht vorzeitig angewendet wurden
Der IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht. Diese kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsverlautbarungen sowie die Verlautbarungen, die noch nicht umgesetzt wurden, haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der NORMA Group.
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).