16. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
ERTRAGSTEUERN | ||
---|---|---|
in TEUR |
2021 |
2020 |
Laufender Steueraufwand |
-25.472 |
-18.083 |
Latenter Steuerertrag |
1.889 |
18.180 |
Summe Ertragsteuern |
-23.583 |
97 |
Für die inländischen Gesellschaften lag der kombinierte Ertragsteuersatz im Geschäftsjahr 2021 bei 30,1 % (2020: 30,1 %) und umfasste einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,2 %. Die Besteuerung der ausländischen Tochterunternehmen wird auf Grundlage der im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätze ermittelt. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen ermittelt, die in den einzelnen Ländern voraussichtlich zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.
Der tatsächlich ausgewiesene Ertragsteueraufwand des Konzerns weicht von dem erwarteten Ertragsteueraufwand auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt ab:
STEUERÜBERLEITUNGSRECHNUNG | ||
---|---|---|
in TEUR |
2021 |
2020 |
Gewinn vor Steuern |
79.657 |
5.380 |
Konzernsteuersatz |
30,1 % |
30,1 % |
Erwartete Ertragsteuern |
-23.977 |
-1.619 |
Steuerliche Auswirkungen: |
||
Steuerliche Verluste des aktuellen Geschäftsjahres, für die kein latenter Steueranspruch erfasst wurde |
132 |
-840 |
Auswirkungen aus Abweichungen vom Konzernsteuersatz, im Wesentlichen aus unterschiedlichen ausländischen Steuersätzen |
5.029 |
2.163 |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen |
-3.051 |
-2.206 |
Sonstige steuerfreie Einkünfte |
4.458 | |
Effekt aus Steuersatzänderungen bzgl. latenter Steuern |
-144 |
666 |
Einkommensteuer aus Vorjahren |
219 |
-960 |
Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern |
-165 |
-16 |
Sonstige |
-1.626 |
-1.549 |
Ertragsteuern |
-23.583 |
97 |
Die Position „Sonstige“ beinhaltet im Geschäftsjahr 2021 und 2020 im Wesentlichen sonstige einkommensunabhängige Steuern (zum Beispiel nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteueraufwand).
Die Position „Sonstige steuerfreie Einkünfte“ beinhaltet im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen einen in den USA realisierten steuerlichen Einmaleffekt. Im Geschäftsjahr 2020 entschied die NORMA Group, ihre brasilianische Tochtergesellschaft als so genannte „disregarded entity“ für US-Einkommensteuerzwecke zu behandeln. Unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen wurden steuerliche Einmalabschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert und ein bestehendes Gesellschafterdarlehen der Gesellschaft vorgenommen, aus dem sich ein Steuervorteil von EUR 5,0 Mio. ergibt. Die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit der Abschreibung sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die US-Steuerbehörden.
Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:
IM SONSTIGEN ERGEBNIS AUSGEWIESENE ERTRAGSTEUERN | |||
---|---|---|---|
2021 |
|||
in TEUR |
vor Steuern
|
Steuer-belastung / Steuer-gutschrift |
nach Steuern
|
Gewinne/Verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen |
1.106 |
-322 |
784 |
Neubewertungen aus Pensionen |
1.540 |
-342 |
1.198 |
Sonstiges Ergebnis |
2.646 |
-664 |
1.982 |
2020 |
|||
in TEUR |
vor Steuern
|
Steuer-belastung / Steuer-gutschrift |
nach Steuern
|
Gewinne/Verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen |
-877 |
255 |
-622 |
Neubewertungen aus Pensionen |
802 |
-207 |
595 |
Sonstiges Ergebnis |
-75 |
48 |
-27 |
Legende
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