Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

ERTRAGSTEUERN

in TEUR

2021

2020

Laufender Steueraufwand

-25.472

-18.083

Latenter Steuerertrag

1.889

18.180

Summe Ertragsteuern

-23.583

97

Für die inländischen Gesellschaften lag der kombinierte Ertragsteuersatz im Geschäftsjahr 2021 bei 30,1 % (2020: 30,1 %) und umfasste einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,2 %. Die Besteuerung der ausländischen Tochterunternehmen wird auf Grundlage der im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätze ermittelt. Die latenten Steuern werden mit den Steuersätzen ermittelt, die in den einzelnen Ländern voraussichtlich zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.

Der tatsächlich ausgewiesene Ertragsteueraufwand des Konzerns weicht von dem erwarteten Ertragsteueraufwand auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt ab:

STEUERÜBERLEITUNGSRECHNUNG

in TEUR

2021

2020

Gewinn vor Steuern

79.657

5.380

Konzernsteuersatz

30,1 %

30,1 %

Erwartete Ertragsteuern

-23.977

-1.619

Steuerliche Auswirkungen:

Steuerliche Verluste des aktuellen Geschäftsjahres, für die kein latenter Steueranspruch erfasst wurde

132

-840

Auswirkungen aus Abweichungen vom Konzernsteuersatz, im Wesentlichen aus unterschiedlichen ausländischen Steuersätzen

5.029

2.163

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

-3.051

-2.206

Sonstige steuerfreie Einkünfte

4.458

Effekt aus Steuersatzänderungen bzgl. latenter Steuern

-144

666

Einkommensteuer aus Vorjahren

219

-960

Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern

-165

-16

Sonstige

-1.626

-1.549

Ertragsteuern

-23.583

97

Die Position „Sonstige“ beinhaltet im Geschäftsjahr 2021 und 2020 im Wesentlichen sonstige einkommensunabhängige Steuern (zum Beispiel nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteueraufwand).

Die Position „Sonstige steuerfreie Einkünfte“ beinhaltet im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen einen in den USA realisierten steuerlichen Einmaleffekt. Im Geschäftsjahr 2020 entschied die NORMA Group, ihre brasilianische Tochtergesellschaft als so genannte „disregarded entity“ für US-Einkommensteuerzwecke zu behandeln. Unter Berücksichtigung verschiedener Voraussetzungen wurden steuerliche Einmalabschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert und ein bestehendes Gesellschafterdarlehen der Gesellschaft vorgenommen, aus dem sich ein Steuervorteil von EUR 5,0 Mio. ergibt. Die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit der Abschreibung sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die US-Steuerbehörden.

Der Betrag der Ertragsteuern, der direkt dem sonstigen Ergebnis belastet oder gutgeschrieben wurde, setzt sich wie folgt zusammen:

IM SONSTIGEN ERGEBNIS AUSGEWIESENE ERTRAGSTEUERN

2021

in TEUR

vor Steuern

Steuer-belastung / Steuer-gutschrift

nach Steuern

Gewinne/Verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen

1.106

-322

784

Neubewertungen aus Pensionen

1.540

-342

1.198

Sonstiges Ergebnis

2.646

-664

1.982

2020

in TEUR

vor Steuern

Steuer-belastung / Steuer-gutschrift

nach Steuern

Gewinne/Verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen

-877

255

-622

Neubewertungen aus Pensionen

802

-207

595

Sonstiges Ergebnis

-75

48

-27

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).