21. Finanzinstrumente
Die folgenden Angaben enthalten eine Übersicht über die von der Gruppe gehaltenen Finanzinstrumente, detaillierte Informationen zu jeder Art von gehaltenen Finanzinstrumenten sowie Angaben über die angewendeten Rechnungslegungsmethoden. Die Finanzinstrumente nach Klassen und Kategorien stellen sich wie folgt dar:
Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bewertungsbasis IFRS 9 |
||||||||
in TEUR |
Anhang |
Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9 |
Buchwert zum 31. Dez. 2021 |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Für Sicherungs zwecke eingesetzte Derivate |
Bewertungsbasis IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dez. 2021 |
Finanzielle Vermögenswerte |
||||||||
Derivative Finanzinstrumente – zu Handelszwecken gehalten |
||||||||
Fremdwährungsderivate |
FVTPL |
148 |
148 |
148 | ||||
Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften |
21. (f) |
|||||||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen |
k. A. |
305 |
305 |
305 | ||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen |
21. (a) |
Amortized Cost |
142.283 |
142.283 |
142.283 | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ABS-/Factoring-Programm (verpflichtende Bewertung zum FVTPL) |
21. (b) |
FVTPL |
19.726 |
19.726 |
19.726 | |||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
21. (d) |
Amortized Cost |
4.663 |
4.663 |
4.663 | |||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
21. (c) |
Amortized Cost |
185.719 |
185.719 |
185.719 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten |
||||||||
Darlehen |
21. (e) |
FLAC |
463.237 |
463.237 |
472.053 | |||
Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften |
21. (f) |
|||||||
Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen |
k. A. |
247 |
247 |
247 | ||||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen |
k. A. |
1.498 |
1.498 |
1.498 | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden |
21. (e) |
FLAC |
180.534 |
180.534 |
180.534 | |||
Leasingverbindlichkeiten |
20 |
k. A. |
30.815 |
30.815 |
k. A. | |||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
21. (e) |
FLAC |
8.407 |
8.407 |
8.407 | |||
Summe je Kategorie |
||||||||
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortized Cost) |
332.665 |
332.665 |
332.665 | |||||
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) |
19.874 |
19.874 |
19.874 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
652.178 |
652.178 |
660.994 | |||||
Finanzinstrumente – Klassen und Kategorien | ||||||||
Bewertungsbasis IFRS 16 |
||||||||
in TEUR |
Anhang |
Kategorie IFRS 7.8 gemäß IFRS 9 |
Buchwert zum 31. Dez. 2020 |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Für Sicherungs zwecke eingesetzte Derivate |
Bewertungsbasis IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert zum 31. Dez. 2020 |
Finanzielle Vermögenswerte |
||||||||
Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften |
21. (f) |
|||||||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen |
k. A. |
33 |
33 |
33 | ||||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen |
k. A. |
396 |
396 |
396 | ||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen |
21. (a) |
Amortized Cost |
135.183 |
135.183 |
135.183 | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ABS-/Factoring-Programm (verpflichtende Bewertung zum FVTPL) |
21. (b) |
FVTPL |
22.129 |
22.129 |
22.129 | |||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
21. (d) |
Amortized Cost |
2.470 |
2.470 |
2.470 | |||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
21. (c ) |
Amortized Cost |
185.109 |
185.109 |
185.109 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten |
||||||||
Darlehen |
21. (e) |
FLAC |
477.991 |
477.991 |
490.254 | |||
Derivative Finanzinstrumente – Bilanzierung von Sicherungsgeschäften |
21. (f) |
|||||||
Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen |
k. A. |
1.354 |
1.354 |
1.354 | ||||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen |
k. A. |
65 |
65 |
65 | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden |
21. (e) |
FLAC |
148.726 |
148.726 |
148.726 | |||
Leasingverbindlichkeiten |
20 |
k. A. |
33.845 |
33.845 |
k. A. | |||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
21. (e) |
FLAC |
10.212 |
10.212 |
10.212 | |||
Summe je Kategorie |
||||||||
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortized Cost) |
322.762 |
322.762 |
322.762 | |||||
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) |
22.129 |
22.129 |
22.129 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
636.929 |
636.929 |
649.192 |
21. (a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen stellen sich wie folgt dar:
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
155.710 |
150.908 |
Sonstige Forderungen |
6.299 |
6.404 |
162.009 |
157.312 |
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen durch Banken garantierte Wechsel (sog. banker’s acceptance bills) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Kunden aus China enthalten. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert.
Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN |
||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
157.537 |
152.907 |
abzgl. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
-1.827 |
-1.999 |
155.710 |
150.908 |
i. Klassifizierung als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden zu zahlende Beträge für im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Wird der Ausgleich der Forderungen innerhalb von zwölf Monaten erwartet, werden sie als kurzfristige Vermögenswerte eingestuft. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IFRS 9 klassifiziert. Sie werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen und werden im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine signifikante Finanzierungskomponente, werden sie beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
ii. Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise auf die über die jeweiligen Laufzeiten erwarteten Kreditverluste abgestellt. Es werden dabei kundenspezifische Verlustraten zugrunde gelegt, die der Branche bzw. dem Sektor des jeweiligen Kunden sowie dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region Rechnung tragen. Dafür berücksichtigt die NORMA Group insbesondere die Credit Default Swaps der Herkunftsländer des jeweiligen Kunden sowie aus externen Quellen abgeleitete branchenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zudem werden, falls diese Daten vorhanden sind, Verlustraten aus kundenspezifischen Credit Default Swaps (CDS) herangezogen.
Auf dieser Grundlage wurden die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2021 wie folgt ermittelt:
KREDITRISIKO FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN | ||||||
zum 31. Dez. 2021 |
||||||
in TEUR |
Kreditausfallraten < 1% |
Kreditausfallraten > 1% bis 2,5% |
Kreditausfallraten > 2,5% |
Gesamt | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ohne Wertberichtigungen |
55.725 |
79.420 |
2.666 |
137.811 | ||
Gesamtlaufzeit - ECL |
324 |
1.311 |
192 |
1.827 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - nach Wertberichtigungen |
55.401 |
78.109 |
2.474 |
135.984 | ||
zum 31. Dez. 2020 |
||||||
in TEUR |
Kreditausfallraten < 1% |
Kreditausfallraten > 1% bis 2,5% |
Kreditausfallraten > 2,5% |
Gesamt | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ohne Wertberichtigungen |
37.395 |
88.781 |
4.602 |
130.778 | ||
Gesamtlaufzeit - ECL |
502 |
1.351 |
146 |
1.999 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - nach Wertberichtigungen |
36.893 |
87.430 |
4.456 |
128.779 |
Die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich vom Eröffnungsbilanzwert zum 1. Januar 2021 auf den Schlussbilanzwert zum 31. Dezember 2021 wie folgt:
ÜBERLEITUNG WERTBERICHTIGUNGEN | |
---|---|
in TEUR |
Wertberichtigungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung zum 1. Jan. 2021 |
1.999 |
Zuführung |
1.780 |
Auflösung |
-1.999 |
Verbrauch |
-39 |
Währungseffekte |
86 |
Wertberichtigung zum 31. Dez. 2021 |
1.827 |
Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zusammen mit solchen auf Vertragsvermögenswerte im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst. Die im Geschäftsjahr 2021 erfassten Nettoerträge aus diesen Wertberichtigungen beliefen sich auf TEUR 219 (2020: Nettoaufwendungen in Höhe von TEUR 577).
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass diese realisierbar sind, erfolgt eine Abschreibung des Bruttobuchwerts. Im Geschäftsjahr ergaben sich die folgenden Verluste aus der Abschreibung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Abgangsgewinne/Verluste IFRS 7.20A | |||
---|---|---|---|
in TEUR |
2021 |
2020 |
Gründe für den Abgang |
Verluste aus dem Abgang |
289 |
3.991 |
Abschreibung (IFRS 9.5.4.4) |
Verluste aus dem Abgang von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Abschreibung werden im Betriebsgewinn als Wertminderungsaufwendungen netto dargestellt. Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge werden im gleichen Posten erfasst.
Die im Vorjahr erhöhten Aufwendungen für Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste sowie für Verluste aus dem Abgang stehen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten einiger Kunden und der allgemeinen Entwicklung der Risikoprämien für die Bemessung der Ausfallrisiken von Krediten.
iii. Beizulegende Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristige Laufzeiten, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.
21. (b) Zur Übertragung vorgesehene und übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
i. Übertragene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Tochtergesellschaften der NORMA Group in den Segmenten EMEA und Amerika übertragen im Rahmen von Factoring- und ABS-Transaktionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an konzernexterne Erwerber. Die Einzelheiten sowie Auswirkungen der jeweiligen Programme werden im Folgenden dargestellt.
A) Factoring-Transaktionen
In der im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von EUR 10 Mio. (2020: EUR 18 Mio.) verkaufen Tochtergesellschaften der NORMA Group in Deutschland, Polen und Frankreich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieses Factoring-Programms wurden zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 7,0 Mio.). Aufgrund einer temporären Vereinbarung erfolgten die Auszahlungen im Rahmen dieser Veräußerungen zum 31. Dezember 2021 in voller Höhe. Zum 31. Dezember 2020 wurden Kaufpreiseinbehalte in Höhe von EUR 0,7 Mio., welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen. Die NORMA Group führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement (Servicing) durch. Obwohl die NORMA Group nicht berechtigt ist, über die verkauften Forderungen in anderer Weise zu verfügen als im Rahmen des Debitoren- /Forderungsmanagements, behält die NORMA Group die Verfügungsmacht über die verkauften Forderungen, da die Käufer nicht über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der erworbenen Forderungen verfügen. Die NORMA Group bilanziert die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin in Höhe ihres Continuing Involvements, d. h. in Höhe des Maximalbetrags, mit dem sie weiterhin für das den verkauften Forderungen innewohnende Spätzahlungsrisiko haftet, und passiviert eine korrespondierende sonstige finanzielle Verbindlichkeit. Das Continuing Involvement in Höhe von TEUR 43 (31. Dez. 2020: TEUR 64) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst den aus dem Spätzahlungsrisiko resultierenden maximalen Verlust für die NORMA Group aus den zum Abschlussstichtag verkauften Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit TEUR 4 (31. Dez. 2020: TEUR 5) angesetzt.
Im Jahr 2018 hat die NORMA Group ein weiteres Factoring-Programm etabliert. In der im Dezember 2018 abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung mit einem maximalen Forderungsvolumen von USD 24 Mio. (2020: USD 16 Mio.) verkauft eine Tochtergesellschaft der NORMA Group in den USA Forderungen aus Lieferungen und Leistungen direkt an die konzernexternen Erwerber. Im Rahmen dieses Factoring-Programms wurden zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 19,0 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 7,9 Mio.). Aufgrund einer temporären Vereinbarung erfolgten die Auszahlungen im Rahmen dieser Veräußerungen zum 31. Dezember 2021 sowie zum 31. Dezember 2020 in voller Höhe. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen worden sind. Die NORMA Group führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungsmanagement (Servicing) durch. Obwohl die NORMA Group nicht berechtigt ist, über die verkauften Forderungen in anderer Weise zu verfügen als im Rahmen des Debitoren- /Forderungsmanagements, behält die NORMA Group die Verfügungsmacht über die verkauften Forderungen, da die Käufer nicht über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der erworbenen Forderungen verfügen.
b) ABS-Programm
Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2014 einen revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) abgeschossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2014 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft. Im Rahmen dieses Asset-Backed-Securities-(ABS-)Programms mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. haben inländische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 11,4 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 12,2 Mio., von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2020: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Grundlage für die Transaktion ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzelner NORMA-Group-Unternehmen im Rahmen einer stillen Zession an eine Programmzweckgesellschaft. Diese Programmzweckgesellschaft ist nach IFRS 10 nicht zu konsolidieren, da der NORMA Group weder die Entscheidungsmacht zuzurechnen ist noch ein wesentliches Eigeninteresse und keine Verbindung zwischen Entscheidungsmacht und Variabilität der Rückflüsse aus der Programmzweckgesellschaft besteht. Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen.
Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 205 (31. Dez. 2020: TEUR 219) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 164 (31. Dez. 2020: TEUR 183) passiviert.
Die NORMA Group hat mit der Weinberg Capital Ltd. (Programmzweckgesellschaft) im Geschäftsjahr 2018 einen weiteren revolvierenden Forderungskaufvertrag (Receivables Purchase Agreement) zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschossen. Die vereinbarte Struktur sieht den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der NORMA Group im Rahmen einer ABS-Transaktion vor und wurde erfolgreich im Dezember 2018 initiiert. Die Forderungen werden von der NORMA Group an eine Programmzweckgesellschaft verkauft. Im Rahmen dieses ABS-Programms mit einem Volumen von bis zu USD 20 Mio. haben US-amerikanische Konzernunternehmen der NORMA Group zum 31. Dezember 2021 Forderungen in Höhe von EUR 9,9 Mio. verkauft (31. Dez. 2020: EUR 11,3 Mio.), von denen EUR 0,5 Mio. (31. Dez. 2020: EUR 0,5 Mio.) als Kaufpreiseinbehalte, welche als Sicherungsreserven vorgehalten werden, nicht ausgezahlt und als sonstige finanzielle Vermögenswerte angesetzt wurden. Grundlage für die Transaktion ist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzelner NORMA-Group-Unternehmen im Rahmen einer stillen Zession an eine Programmzweckgesellschaft. Diese Programmzweckgesellschaft ist nach IFRS 10 nicht zu konsolidieren, da der NORMA Group weder die Entscheidungsmacht zuzurechnen ist noch ein wesentliches Eigeninteresse und keine Verbindung zwischen Entscheidungsmacht und Variabilität der Rückflüsse aus der Programmzweckgesellschaft besteht.
Die Anforderungen an einen Forderungsabgang nach IFRS 9.3.2.1 werden erfüllt, da die Forderungen gemäß IFRS 9.3.2.4 a) übertragen werden. Die Prüfung von IFRS 9.3.2.6 ergibt, dass weder nahezu alle Chancen und Risiken übertragen noch zurückbehalten worden sind. Gemäß IFRS 9.3.2.16 ist folglich das verbleibende anhaltende Engagement (Continuing Involvement) von der NORMA Group zu erfassen.
Ein Continuing Involvement in Höhe von TEUR 199 (31. Dez. 2020: TEUR 253) wurde als sonstige finanzielle Verbindlichkeit passiviert und umfasst zum einen den maximalen Betrag, den die NORMA Group aus der übernommenen Ausfallgarantie eventuell zurückzahlen müsste, und zum anderen die zu erwartenden Zinszahlungen bis zum Zahlungseingang in Bezug auf den Buchwert der übertragenen Forderungen. Der beizulegende Zeitwert der Garantie bzw. der zu übernehmenden Zinszahlungen wurde mit angesetzt und erfolgswirksam als sonstige Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 144 (31. Dez. 2020: TEUR 175) passiviert.
ii. Zur Übertragung vorgesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in diesen Programmen enthalten, jedoch über das Abschlussdatum noch nicht abgegangen sind, können nach Ansicht des Konzerns weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden. Sie werden demnach in der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ (Fair Value Through Profit and Loss – FVTPL) erfasst.
21. (c) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit dem jeweiligen Nennwert bewertet und umfassen Barmittel, Sichteinlagen und sonstige kurzfristige, hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten aufweisen und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Kontokorrentkredite werden als Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in den kurzfristigen Schulden der Konzernbilanz ausgewiesen.
21. (d) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Forderungen aus dem ABS-Programm |
1.031 |
1.010 |
Forderungen aus Factoring |
0 |
704 |
Sonstige Vermögenswerte |
2.497 |
756 |
3.528 |
2.470 |
Bei den Forderungen aus dem ABS-Programm und dem Factoring handelt es sich jeweils um Kaufpreiseinbehalte für die veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. ANHANGANGABE 21 (B) „ZUR ÜBERTRAGUNG vORGESEHENE UND ÜBERTRAGENE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN“. Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich dazu gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und werden dementsprechend dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst und im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Zum 31. Dezember enthalten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte insbesondere eine Bietungsgarantie ein abgegebenes Angebot für den Erwerb eines Grundstückes in China.
21. (e) Finanzielle Verbindlichkeiten und Nettoverschuldung
i. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden stellen sich wie folgt dar:
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE SCHULDEN | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden |
141.055 |
118.525 |
Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen |
18.307 |
15.713 |
Rückerstattungsverbindlichkeiten |
21.172 |
14.488 |
180.534 |
148.726 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten fällig werden. Ist dies nicht der Fall, werden sie als langfristige Schulden eingestuft. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert und im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die NORMA Group nimmt an einem Reverse-Factoring-Programm teil. Die in diesem Programm befindlichen Verbindlichkeiten werden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Schulden ausgewiesen, da dies dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktionen entspricht. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Somit haben diese kurzfristige Laufzeiten, wodurch die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.
Rückerstattungsverbindlichkeiten
Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für Volumenrabatte und ähnliche Bonusvereinbarungen, die an Kunden zu zahlen sind, ausgewiesen. Diese entstehen aus retrospektiv wirkenden vereinbarten Volumenrabatten oder ähnlichen Vereinbarungen, die auf dem Gesamtumsatz oder auf einem bestimmten Produktumsatz eines Zwölfmonats-; oder eines kürzeren Zeitraums basieren. Die Rückerstattungsverbindlichkeiten werden für an den Kunden voraussichtlich zu zahlende Rabatte für bis zum Ende der Berichtsperiode erfolgte Verkäufe erfasst. Weitere Einzelheiten können der ANHANGANGABE 3 „ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN“ entnommen werden. Alle Rückerstattungsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres gegenüber Dritten fällig. Die Buchwerte zum Abschlussstichtag entsprechen somit ihren beizulegenden Zeitwerten, da die Auswirkungen einer Abzinsung nicht wesentlich sind.
ii. Fremdkapitalaufnahmen
Die Darlehensverbindlichkeiten der NORMA Group stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Darlehensverbindlichkeiten | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Langfristig |
||
Darlehen |
393.747 |
387.814 |
393.747 |
387.814 | |
Kurzfristig |
||
Darlehen |
69.490 |
90.177 |
69.490 |
90.177 | |
Summe Fremdkapitalaufnahmen |
463.237 |
477.991 |
Fremdkapitalaufnahmen werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Bei der Folgebewertung werden Fremdkapitalaufnahmen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Etwaige Differenzen zwischen dem Auszahlungsbetrag (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden über den Zeitraum der Fremdkapitalaufnahmen mittels der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.
Die bei der Einrichtung von Kreditlinien gezahlten Gebühren werden als Transaktionskosten des Kredits erfasst, sofern es als wahrscheinlich angesehen wird, dass ein Teil oder die gesamte Kreditlinie in Anspruch genommen wird. In diesem Falle wird die Gebühr bis zur Inanspruchnahme der Kreditlinie abgegrenzt. Liegt kein Hinweis dafür vor, dass die Kreditlinie wahrscheinlich ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Aktivierung der Gebühr als Vorauszahlung für die Bereitstellung von Liquidität sowie deren Abschreibung über die Laufzeit der zugehörigen Kreditlinie.
Fremdkapitalaufnahmen werden als kurzfristige Schulden eingestuft, es sei denn, die Gruppe hat ein uneingeschränktes Recht, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben.
Die Fristigkeit der langfristig syndizierten Darlehen sowie der Schuldscheindarlehen und des Commercial Paper stellt sich wie folgt dar:
FRISTIGKEIT DARLEHEN 2021 | ||||
---|---|---|---|---|
in TEUR |
bis zu 1 Jahr |
> 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
> 2 Jahre bis zu 5 Jahren |
> 5 Jahre |
Syndizierte Darlehen, netto |
246.858 |
|||
Schuldscheindarlehen, netto |
3.500 |
55.978 |
91.500 |
|
Commercial Paper |
65.000 |
|||
Gesamt |
68.500 |
55.978 |
338.358 |
0 |
FRISTIGKEIT DARLEHEN 2020 | ||||
---|---|---|---|---|
in TEUR |
bis zu 1 Jahr |
> 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
> 2 Jahre bis zu 5 Jahren |
> 5 Jahre |
Syndizierte Darlehen, netto |
238.563 |
|||
Schuldscheindarlehen, netto |
68.949 |
3.500 |
105.094 |
41.500 |
Commercial Paper |
20.000 |
|||
Gesamt |
88.949 |
3.500 |
343.657 |
41.500 |
a) Beizulegender Zeitwert der Fremdkapitalaufnahmen
Die Ermittlung der Fair Values der festverzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.
b) Einhaltung von Kreditauflagen
Die Gruppe ist zur Einhaltung der Finanzkennziffer (Financial Covenant) Total Net Debt Cover („Verschuldung“ im Verhältnis zum bereinigten Konzern-EBITDA) verpflichtet, was kontinuierlich überwacht wird. Diesem Financial Covenant liegen der Konzernabschluss der Gruppe sowie spezielle Definitionen in den Kreditverträgen zugrunde. Bei Nichteinhaltung einer Finanzkennziffer sieht der Kreditvertrag mehrere Möglichkeiten zur Heilung in Form von Befreiungsregelungen oder Gesellschaftermaßnahmen vor. Liegt ein Verstoß gegen eine Auflage vor, der nicht geheilt wird, kann der Konsortialkredit möglicherweise fällig gestellt werden.
Die NORMA Group hat in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 die vorgegebenen Financial Covenants eingehalten.
iii. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Kurzfristig |
||
Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring |
7.737 |
7.930 |
Sonstige Schulden |
670 |
2.282 |
8.407 |
10.212 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.407 |
10.212 |
a) Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring
Die Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring beinhalten Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der ABS- und Factoring-Programme erfassten verbleibenden anhaltenden Engagement (Continuing Involvement) in Höhe von TEUR 447 (31. Dez. 2020: TEUR 536), Verbindlichkeiten aus erfassten Fair Values von Ausfall- und Zinsgarantien in Höhe von TEUR 314 (31. Dez. 2020: TEUR 366) sowie Verbindlichkeiten aus Einzahlungen von Kunden für bereits innerhalb der ABS- und Factoring-Programme veräußerte Forderungen im Rahmen des von der NORMA Group durchgeführten Debitoren- /Forderungsmanagements in Höhe von TEUR 6.976 (31. Dez. 2020: TEUR 7.029).
iv. Fristigkeiten finanzieller Verbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group haben zum Bilanzstichtag folgende Fristigkeiten:
FRISTIGKEITEN FINANZVERBINDLICHEKTEIN | ||||
---|---|---|---|---|
31. Dez. 2021 |
||||
in TEUR |
bis zu 1 Jahr |
> 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
> 2 Jahre bis zu 5 Jahren |
> 5 Jahre |
Darlehen |
69.490 |
55.587 |
338.160 |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden |
180.534 |
|||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.407 |
|||
258.431 |
55.587 |
338.160 |
0 | |
31. Dez. 2020 |
||||
in TEUR |
bis zu 1 Jahr |
> 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
> 2 Jahre bis zu 5 Jahren |
> 5 Jahre |
Darlehen |
90.177 |
3.056 |
343.268 |
41.490 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Schulden |
148.726 |
|||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
10.212 |
|||
249.115 |
3.056 |
343.268 |
41.490 |
v. Nettoverschuldung
Die Nettofinanzschulden der NORMA Group stellen sich wie folgt dar:
NETTOFINANZSCHULDEN | ||
---|---|---|
in TEUR |
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 |
Darlehen |
463.237 |
477.991 |
Derivative Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten |
1.745 |
1.419 |
Leasingverbindlichkeiten |
30.815 |
33.845 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
8.407 |
10.212 |
Finanzverbindlichkeiten |
504.204 |
523.467 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
185.719 |
185.109 |
Nettoverschuldung |
318.485 |
338.358 |
Die Finanzverbindlichkeiten der NORMA Group liegen um 3,7% unter dem Niveau vom 31. Dezember 2020. Der Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten resultiert dabei im Wesentlichen aus der Nettotilgung von Darlehen im Geschäftsjahr 2021. Neben der planmäßigen Tilgung im Bereich der Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 70.281 erfolgte die Aufnahme von Verbindlichkeiten aus dem Commercial-Paper-Programm in Höhe von TEUR 45.000. Währungseffekte im Zusammenhang mit dem US-Dollar hatten einen erhöhenden Effekt auf die Darlehensverbindlichkeiten.
Die Leasingverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Jahresende 2020 reduziert, die Veränderungen durch Tilgungen (Zahlung der Leasingraten), die Aufnahme durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte sowie Zinseffekte führten zu einer Nettoreduzierung; Wechselkurseffekte vor allem auf die Verbindlichkeiten in US-Dollar, von Tochterunternehmen in den USA, hatten einen erhöhenden Effekt. Gegenläufig reduzierten sich die Leasingverbindlichkeiten aufgrund von Neueinschätzungen von Verlängerungsoptionen und Vertragsänderungen.
Der Rückgang der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring sowie aus der Rückzahlung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den im Geschäftsjahr 2020 erworbenen Anteilen anderer Gesellschafter von Fengfan.
Die Nettoverschuldung ist zum 31. Dezember 2021 um TEUR 19.873 und damit um 5,9% gesunken. Grund dafür waren im Wesentlichen die Nettomittelzuflüsse aus der Summe der Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von TEUR 108.386, der Nettozahlungsmittelabflüsse aus der Beschaffung und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte in Höhe von TEUR 45.157, sowie aus der Zahlung der Dividende in Höhe von TEUR 22.304.
Dieser positiven Entwicklung wirkten die laufenden Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr, die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten durch Zugänge im Bereich der Nutzungsrechte sowie der bewertungsbedingte Anstieg der Verbindlichkeiten aus Derivaten entgegen.
Zahlungsneutrale negative Nettowährungseffekte aus Fremdwährungsdarlehen, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den Leasingverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten hatten einen negativen Einfluss auf die Nettoverschuldung.
21. (f) Derivative Finanzinstrumente
Die im Rahmen von Sicherungsgeschäften gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Sie werden vollständig in Level 2 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft.
Die derivativen Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE | ||||
---|---|---|---|---|
31. Dez. 2021 |
31. Dez. 2020 | |||
in TEUR |
Derivative finanzielle Vermögenswerte |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
Derivative finanzielle Vermögenswerte |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen |
247 |
1.354 | ||
Fremdwährungsderivate - zu Handelszwecken gehalten |
148 |
|||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zahlungsströmen |
33 |
|||
Fremdwährungsderivate – Absicherung von Zeitwertänderungen |
305 |
1.498 |
396 |
65 |
Summe |
453 |
1.745 |
429 |
1.419 |
Abzüglich langfristiger Anteil |
||||
Zinsswaps – Absicherung von Zahlungsströmen |
247 |
|||
Langfristiger Anteil |
0 |
247 |
0 |
0 |
Kurzfristiger Anteil |
453 |
1.498 |
429 |
1.419 |
Weitere Einzelheiten zur Verwendung von Sicherungsinstrumenten können der ANHANGANGABE 5 „FINANZRISIKOMANAGEMENT“ entnommen werden.
i. Auswirkungen der Bilanzierung von Cashflow-Hedges auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Auswirkungen von fremdwährungs- und zinssatzbezogenen Sicherungsinstrumenten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen sich wie folgt dar:
AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON CASHFLOW-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ UND ERTRAGSLAGE | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
Buchwerte zum 31. Dez. 2021 (Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-]) |
Nominal-volumen |
Durchschn. Sicherungskurs in % |
Sicherungs-quote* |
Fälligkeit |
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender Sicherungsinstru-mente seit 1. Jan. |
Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird |
Buchwert des besicherten Grundgeschäfts zum 31. Dez. 2021 | ||||
Absicherung des Zinsrisikos - CFH |
0 |
61.805 |
-247 |
247 |
61.805 | |||||||
Zinsswap USD |
-247 |
61.805 |
1,41 |
1:1 |
2026 |
-247 |
247 |
|||||
Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Transaktionen, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. | ||||||||||||
in TEUR |
Buchwerte zum 31. Dez. 2020 (Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-]) |
Nominal-volumen |
Durchschn. Sicherungskurs in % |
Sicherungs-quote* |
Fälligkeit |
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ausstehender Sicherungsinstru-mente seit 1. Jan. |
Wertänderung des gesicherten Grundgeschäfts, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird |
Buchwert des besicherten Grundgeschäfts zum 31. Dez. 2020 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Absicherung des Zinsrisikos - CFH |
81.444 |
-1.633 |
-1.633 |
81.444 | ||||
Zinsswap USD |
-1.354 |
81.444 |
2,11 |
1:1 |
2021 |
-1.633 |
1.633 |
|
Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Transaktionen, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. |
Der im sonstigen Ergebnis erfasste wirksame Teil aus der Absicherung von Zahlungsströmen sowie die Rücklage für Sicherungskosten entwickelten sich ohne Berücksichtigung von latenten Steuern wie folgt:
Veränderung der Hedging-Rücklage vor Steuern
in TEUR |
Rücklage für Sicherungskosten |
Kassakomponente von Fremdwährungsderivaten |
Zinsswaps |
Zins-/Währungsswaps |
Summe |
---|---|---|---|---|---|
Stand zum 1. Jan. 2020 |
0 |
0 |
-476 |
0 |
-476 |
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust |
756 |
756 | |||
Nettowertänderung des Sicherungsinstruments |
-1.633 |
-1.633 | |||
Abgegrenzte und erfasste Sicherungskosten |
0 | ||||
Stand zum 31. Dez. 2020 |
0 |
0 |
-1.353 |
0 |
-1.353 |
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust |
1.615 |
1.615 | |||
Nettowertänderung des Sicherungsinstruments |
-509 |
-509 | |||
Stand zum 31. Dez. 2021 |
0 |
0 |
-247 |
0 |
-247 |
Die zum Stichtag in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinsswaps werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten wirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Geschäftsjahr 2021 und 2020 wurde kein Aufwand aus unwirksamen Teilen der Absicherung von Zahlungsströmen in Bezug auf Zinssicherungsinstrumente und Fremdwährungsderivate erfasst.
ii. Auswirkungen der Bilanzierung von Fair-Value-Hedges auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Auswirkungen von fremdwährungsbezogenen Sicherungsinstrumenten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellen sich wie folgt dar:
AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON FAIR-VALUE-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
Buchwerte zum 31. Dez. 2021 (Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-]) |
Nominalvolumen (+ Buy / - Sell) |
Durchschn. Sicherungskurs |
Sicherungs-quote |
Fälligkeit |
Veränderung der Kassakomponente ausstehender Sicherungsinstrumente seit 1. Jan. |
Wertänderung des gesicherten Grundgeschäftes, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird |
Absicherung des Währungsrisikos FVH |
|||||||
Devisentermingeschäfte USD - EUR |
-1.457 |
-27.812 |
1,20 |
1:1* |
≤ 1 Jahr |
-1.099 |
1.099 |
Devisentermingeschäfte AUD - EUR |
29 |
1.057 |
1,61 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
27 |
-27 |
Devisentermingeschäfte JPY - SGD |
-13 |
192 |
0,01 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
-12 |
12 |
Devisentermingeschäfte PLN - EUR |
-9 |
544 |
4,62 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
-2 |
2 |
Devisentermingeschäfte PLN - EUR |
275 |
-8.049 |
0,22 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
234 |
-234 |
Devisentermingeschäfte SEK - EUR |
-18 |
2.927 |
10,22 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
-22 |
22 |
* Die Devisentermingeschäfte für USD-EUR-Sicherung lauten auf dieselbe Währung und haben das gleiche Volumen wie das abgesicherte Nettowährungsrisiko aus externen USD- Darlehen und konzerninternen monetären Posten in USD, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. | |||||||
** Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung und das gleiche Volumen wie das abgesicherte Risiko aus konzerninternen monetären Posten, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. | |||||||
AUSWIRKUNG DER BILANZIERUNG VON FAIR-VALUE-HEDGES AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR |
Buchwerte zum 31. Dez. 2020 (Derivative finanzielle Vermögenswerte [+] / Derivative finanzielle Verbindlichkeiten [-]) |
Nominalvolumen (+ Buy / - Sell) |
Durchschn. Sicherungskurs |
Sicherungsquote |
Fälligkeit |
Veränderung der Kassakomponente ausstehender Sicherungsinstrumente seit 1. Jan. |
Wertänderung des gesicherten Grundgeschäftes, die zur Bestimmung der Effektivität der Sicherung verwendet wird |
Absicherung des Währungsrisikos FVH |
|||||||
Devisentermingeschäfte USD - EUR |
311 |
28.523 |
1,22 |
1:1* |
≤ 1 Jahr |
311 |
-311 |
Devisentermingeschäfte AUD - EUR |
37 |
1.038 |
1,65 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
37 |
-37 |
Devisentermingeschäfte JPY - SGD |
1 |
712 |
0,01 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
1 |
-1 |
Devisentermingeschäfte PLN - EUR |
-18 |
548 |
0,23 |
1:1** |
≤ 1 Jahr |
-18 |
18 |
* Die Devisentermingeschäfte für USD-EUR-Sicherung lauten auf dieselbe Währung und haben das gleiche Volumen wie das abgesicherte Nettowährungsrisiko aus externen USD- Darlehen und konzerninternen monetären Posten in USD, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. | |||||||
** Die Devisentermingeschäfte lauten auf dieselbe Währung und das gleiche Volumen wie das abgesicherte Risiko aus konzerninternen monetären Posten, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. | |||||||
Eine Übersicht über die aus den Absicherungen von Zeitwertänderungen entstandenen Gewinne und Verluste, die innerhalb des Finanzergebnisses erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:
GEWINNE UND VERLUSTE AUS DER ABSICHERUNG VON ZEITWERTÄNDERUNGEN | ||
---|---|---|
in TEUR |
2021 |
2020 |
Verluste (-) / Gewinne (+) aus gesicherten Grundgeschäften |
1.565 |
-316 |
Verluste (-) / Gewinne (+) aus Sicherungsgeschäften |
-1.817 |
318 |
-252 |
2 |
21. (g) Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Die folgenden Tabellen stellen die Bewertungshierarchie der zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden der NORMA Group gemäß IFRS 13 zum 31. Dezember 2021 bzw. zum 31. Dezember 2020 dar:
FINANZINSTRUMENTE - FAIR-VALUE-BEWERTUNGSHIERARCHIE | ||||
---|---|---|---|---|
in TEUR |
Level 11 |
Level 22 |
Level 33 |
Gesamt zum 31. Dezember 2021 |
Wiederkehrende Zeitwertbewertungen |
||||
Aktiva |
||||
Fremdwährungsderivate - zu Handelszwecken gehalten |
148 |
148 | ||
Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen |
305 |
305 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ABS-/Factoring-Programm |
19.726 |
19.726 | ||
Gesamt Aktiva |
0 |
20.179 |
0 |
20.179 |
Passiva |
||||
Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen |
247 |
247 | ||
Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen |
1.498 |
1.498 | ||
Gesamt Passiva |
0 |
1.745 |
0 |
1.745 |
FINANZINSTRUMENTE - FAIR-VALUE-BEWERTUNGSHIERARCHIE | ||||
---|---|---|---|---|
in TEUR |
Level 11 |
Level 22 |
Level 33 |
Gesamt zum 31. Dez. 2020 |
Wiederkehrende Zeitwertbewertungen |
||||
Aktiva |
||||
Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen |
33 |
33 | ||
Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen |
396 |
396 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - ABS-/Factoring-Programm |
22.129 |
22.129 | ||
Gesamt Aktiva |
0 |
22.558 |
0 |
22.558 |
Passiva |
||||
Zinsswaps - Absicherung von Zahlungsströmen |
1.354 |
1.354 | ||
Fremdwährungsderivate - Absicherung von Zeitwertänderungen |
65 |
65 | ||
Gesamt Passiva |
0 |
1.419 |
0 |
1.419 |
Wie im Vorjahr gab es in der Periode keine Transfers zwischen den einzelnen Levels der Bewertungshierarchien. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows berechnet. Der beizulegende Zeitwert der Forward-Devisentermingeschäfte wird mit dem Forward-Wechselkurs des Bilanzstichtags berechnet und das Ergebnis wird dann zum diskontierten Barwert dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen der Factoring- und ABS-Transaktion zur Veräußerung vorgesehen und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, haben kurzfristige Laufzeiten. Zudem ist das errechnete Kreditrisiko der Gegenpartei nicht wesentlich, sodass die Buchwerte zum Abschlussstichtag ihren beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
21. (h) Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten
Die Nettogewinne oder -verluste aus Finanzinstrumenten (nach Bewertungskategorie) gemäß IFRS 7.20 (a) stellen sich wie folgt dar:
FINANZINSTRUMENTE - NETTOGEWINNE UND -VERLUSTE | ||
---|---|---|
in TEUR |
2021 |
2020 |
Nettoergebnisse aus finanziellen Vermögenswerten: |
||
zu fortgeführten Anschaffungskosten |
449 |
-4.125 |
Nettoergebnisse aus finanziellen Verbindlichkeiten: |
||
zu fortgeführten Anschaffungskosten |
-7.352 |
-10.230 |
-6.903 |
-14.355 |
Nettogewinne und -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinserträge aus kurzfristigen Einlagen bei Kreditinstituten. Nettogewinne und -verluste aus zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Zinsaufwand und Gebühren aus Darlehen und Fremdkapitalaufnahmen. Die Währungseffekte aus der Umrechnung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IAS 21 sind unter ANHANGANGABE 14 „NETTO WÄHRUNGSGEWINNE/-VERLUSTE“ dargestellt.
21. (i) Gesamtzinsertrag und Gesamtzinsaufwand aus Finanzinstrumenten
Zinsaufwand/-ertrag aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden (IFRS 7.20(b)) | ||
in TEUR |
2021 |
2020 |
Zinserträge |
||
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellenVermögenswerten |
435 |
443 |
Zinsaufwendungen |
||
aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten |
-7.289 |
-10.136 |
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).