25. Aktienbasierte Vergütung
Management-Incentive-Pläne
a) Langfristige variable Vergütung (Long-Term-Incentive, LTI)
Der LTI für die Vorstandsmitglieder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 implementiert und setzt sich aus zwei unterschiedlichen, langfristigen Vergütungsbestandteilen zusammen, dem NORMA Value Added-LTI (kurz NOVA-LTI) und dem Environmental, Social and Governance-LTI (kurz ESG-LTI).
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die bilanzielle Beurteilung der neu implementierten LTI-Komponenten nach den IFRS, aufgrund fehlender konkretisierender Kommentierung, nicht final abgeschlossen. Daher wurden diese im Geschäftsjahr zunächst als Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer bilanziert. Erst im Geschäftsjahr 2021 konkretisierte sich die bilanzielle Abbildung nach IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung und ist im Folgenden dargestellt. Die im Geschäftsjahr 2020 als Rückstellungen erfassten Beträge in Höhe von TEUR 196 wurden aufgrund der Unwesentlichkeit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NORMA Group nicht retrospektiv angepasst und sind daher analog zum Vorjahresabschluss dargestellt. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die korrekte Abbildung durch Zuführung der relevanten Komponenten des LTI, die als zum Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert wurden, innerhalb der Gewinnrücklagen im Eigenkapital und eine Reduzierung der entsprechenden Rückstellungen.
i. NOVA-LTI
Der NOVA-LTI wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ausgelobt und entspricht dem Prozentsatz der durchschnittlichen Wertsteigerung des Gewährungsgeschäftsjahres und der beiden Geschäftsjahre, die dem Gewährungsgeschäftsjahr vorausgingen. Die jährliche Wertsteigerung berechnet sich aus der folgenden Formel:
NORMA Value Added = (bereinigtes EBIT × (1 – s))
– (WACC × investiertes Kapital)
Die Berechnung der ersten Komponente erfolgt auf Basis des (bereinigten) Konzernergebnisses vor Ertragsteuern und Zinsen (Konzern-EBIT) des Geschäftsjahres sowie der durchschnittlichen Konzernsteuerquote (s). Die zweite Komponente errechnet sich aus dem Konzernkapitalkostensatz (WACC) multipliziert mit dem investierten Kapital. Der Konzernkapitalkostensatz (WACC) ergibt sich aus dem Basiszins, der Marktrisikoprämie und dem Beta-Faktor. Der Basiszinssatz wird dabei aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank (Drei-Monats-Durchschnitt – 1. Oktober bis 31. Dezember) abgeleitet. Die Marktrisikoprämie stellt die Differenz zwischen der erwarteten Rendite eines risikobehafteten Marktportfolios und dem risikofreien Zinssatz dar, NORMA greift für die Festlegung dieser auf die Empfehlung des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) zurück. Der Beta-Faktor stellt das individuelle Risiko einer Aktie im Vergleich zu einem Marktindex dar. Er wird zunächst als Durchschnittswert der unverschuldeten Beta-Faktoren der Vergleichsunternehmen (Peer Group) ermittelt und im Anschluss an die NORMA-individuelle Kapitalstruktur angepasst. Der Eigenkapitalkostensatz ergibt sich aus der Addition des risikofreien Zinssatzes und des gewichteten Länderrisikos der NORMA Group mit dem Produkt aus der Marktrisikoprämie und dem verschuldeten Beta-Faktor der Peer Group. Der für die Berechnung des Fremdkapitalkostensatzes verwendete Renditezuschlag (Credit Spread) wurde auf Basis von Konditionen der aktuellen externen Finanzierung der NORMA Group ermittelt. Das investierte Kapital errechnet sich aus dem Konzerneigenkapital zuzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten zum 1. Januar des Geschäftsjahres. Der NOVA-Bonus ist auf maximal 200 % des festen Jahresgehalts begrenzt. Die Gesellschaft kann den Auszahlungsbetrag bar oder in Aktien der Gesellschaft auszahlen. Bei Barauszahlung sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für einen Betrag in Höhe von 75 % des ausgezahlten Nettobetrags Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann nach billigem Ermessen beschließen, ganz oder teilweise anstelle einer Barauszahlung Aktien der Gesellschaft auszugeben. Unabhängig davon, ob die Gesellschaft den Auszahlungsbetrag bar oder in Aktien leistet, müssen 75 % des Netto-Auszahlungsbetrags aus dem NOVA-Bonus in Aktien der Gesellschaft angelegt sein.
Das Vorstandsmitglied darf vor Ablauf von vier Jahren nicht über die Aktien verfügen. Dividenden und Bezugsrechte stehen dem Vorstandsmitglied frei zur Verfügung. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein oder ist es nicht für volle zwölf Monate in einem Geschäftsjahr für die Gesellschaft tätig, so wird der LTI anteilig (pro rata temporis) gekürzt. Bei Beendigung des Dienstvertrags kann ein Vorstandsmitglied erst zwölf Monate nach Beendigung über die Aktien verfügen. Mit Beendigung der Organstellung auf Wunsch des Vorstands oder aus wichtigem Grund entfallen künftig fällige Ansprüche auf die variablen Vergütungsbestandteile dieses LTI.
Die NORMA Group stuft die Vergütung insgesamt als anteilsbasierte Vergütung ein. Aufgrund der bisherigen Praxis der Barzahlung in Verbindung mit der derzeit fehlenden rechtlichen Möglichkeit für diese Vergütung, eigene Aktien zu erwerben oder eine bedingte Kapitalerhöhung durchzuführen, stuft die NORMA Group den Teil der Vergütung der nicht der Aktienerwerbs- und Haltepflicht unterliegt, also 25% des NOVA-LTI, als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich ein. Die restlichen 75% der Vergütung werden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuft, denn aufgrund der Aktienerwerbs- und Haltepflicht erhalten die Begünstigten letztendlich Aktien der NORMA Group.
Der Zeitwert jeder Tranche wird zu Beginn der Performanceperiode auf Basis der erwarteten Wertsteigerungen ermittelt und fortlaufend angepasst. Dabei werden unternehmensinterne Plandaten verwendet. Diese basieren auf vom Management genehmigten Finanzplänen für einen Fünfjahreszeitraum. Vor dem Hintergrund der Inputfaktoren, die für diese Bewertung zum Einsatz kommen, sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte als beizulegende Zeitwerte des Levels 3 einzustufen.
Der NOVA-Bonus hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Entwicklung NOVA-LTI | |||
---|---|---|---|
NOVA-LTI 2021 |
NOVA-LTI 2022 |
NOVA-LTI 2023 | |
Restlaufzeit in Jahren |
0,50 |
1,50 |
2,50 |
Beizulegender Zeitwert in EUR zum 31. Dez. 2021 |
- |
79.052,00 |
1.399.638,00 |
Beizulegender Zeitwert „pro rata“ in EUR zum 31. Dez. 2021 |
- |
47.055,00 |
233.273,00 |
Die resultierenden Personalaufwendungen werden pro rata über die jeweilige dreijährige Performanceperiode unter Berücksichtigung des Beschäftigungszeitraumes erfasst. Für noch nicht zugeteilte Tranchen werden die Geschäftsjahre schon berücksichtigt, für die bereits Leistung erbracht wurde. Dies bedeutet, dass der Beginn der Erfassung des Aufwands bereits zwei Jahre vor Zuteilung beginnt.
Der Personalaufwand für die als zum Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuften 75% des NOVA-LTI wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Für die restlichen 25% wird der Personalaufwand unter Bildung einer entsprechenden Rückstellung erfasst.
Insgesamt beträgt die Rückstellung für den NOVA-LTI zum 31. Dezember 2021 TEUR 70 (31. Dez. 2020: TEUR 188), wovon TEUR 0 im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlt werden (2021: TEUR 188).
ii. ESG-LTI
Der ESG-LTI wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2020 implementiert. Er wird in jährlichen Tranchen gewährt. Jede Tranche hat eine Laufzeit von vier Jahren. Eine Tranche beginnt am 1. Januar des Gewährungsgeschäftsjahrs und endet mit Ablauf des 31. Dezember des dritten auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgenden Jahres (ESG-Performance-Periode). Die Höhe des Auszahlungsbetrags aus dem ESG-Bonus hängt vom Erreichen vereinbarter Ziele aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und umsichtige Unternehmensführung (Governance) ab. Für die Tranche 2020 ist als Ziel die Reduktion von CO2-Emissionen definiert worden. Der Zielbetrag des ESG-Bonus beträgt 20 % des festen Jahresgehalts. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 100 % des Zielbetrags begrenzt. Die Gesellschaft kann den Auszahlungsbetrag aus dem ESG-Bonus bar oder in Aktien der Gesellschaft auszahlen. Bei Barauszahlung sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für den gesamten ausgezahlten Nettobetrag Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese für die Dauer von einem Jahr in ihrem Eigentum zu halten (Aktienerwerbs- und Aktienhaltepflicht). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann nach billigem Ermessen beschließen, ganz oder teilweise anstelle einer Barauszahlung Aktien der Gesellschaft auszugeben. Auch in diesem Fall sind die Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, 100 % der ausgegebenen Aktien für ein Jahr in ihrem Eigentum zu halten. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein oder ist es nicht für volle zwölf Monate in einem Geschäftsjahr für die Gesellschaft tätig, so wird der LTI anteilig (pro rata temporis) gekürzt.
Die NORMA Group stuft die Vergütung als anteilsbasierte Vergütung ein. Die Vergütung wird aufgrund der Aktienerwerbs- und Haltepflicht als „zum Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente“ klassifiziert.
Der Zeitwert jeder Tranche wird zu Beginn der Performanceperiode auf Basis der erwarteten Zielerreichung ermittelt und fortlaufend angepasst. Dabei werden unternehmensinterne Plandaten verwendet. Diese basieren auf vom Management genehmigten Finanzplänen für einen Fünfjahreszeitraum. Vor dem Hintergrund der Inputfaktoren, die für diese Bewertung zum Einsatz kommen, sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte als beizulegende Zeitwerte des Levels 3 einzustufen.
Der ESG-LTI hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Entwicklung ESG-LTI | ||
---|---|---|
Tranche 2020 |
Tranche 2021 | |
Restlaufzeit in Jahren |
2,50 |
3,50 |
Beizulegender Zeitwert in EUR zum 31. Dez. 2021 |
265.000,00 |
280.000,00 |
Beizulegender Zeitwert „pro rata“ in EUR zum 31. Dez. 2021 |
125.000,00 |
70.000,00 |
Die resultierenden Personalaufwendungen werden pro rata über die jeweilige vierjährige Performance-Periode unter Berücksichtigung des Beschäftigungszeitraumes erfasst und in die Gewinnrücklage eingestellt.
b) Kurzfristige variable Vergütung (Short-Term-Incentive, STI)
Der STI ist ein leistungsabhängiger Bonus, der zum einen die absolute Erfolgsgröße, bereinigtes EBIT (Earnings before Interest and Taxes, um Akquisitionen bereinigt) der NORMA Group, und zum anderen die relative Aktienrendite (Total Shareholder Return, kurz TSR) der NORMA Group SE im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe berücksichtigt. Der Auszahlungsbetrag des STI errechnet sich aus einem Ausgangswert und einer Anpassung an die Zielerreichung des TSR im Gewährungsgeschäftsjahr. Die Berechnung lässt sich in der folgenden Formel darstellen:
Auszahlungsbetrag = Ausgangswert (=durchschnittl. bereinigtes EBIT x individueller STI-Prozentsatz) x TSR-Anpassungsfaktor
Der Ausgangswert resultiert aus der Multiplikation des durchschnittlichen bereinigten, d. h. um Akquisitionen adjustierten EBIT im Geschäftsjahr, für welches der STI gewährt wird, sowie den zwei dem Gewährungsgeschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahren (arithmetisches Mittel) mit dem im Dienstvertrag festgelegten individuellen STI-Prozentsatz. Der individuelle STI-Prozentsatz beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 0,33 % und für die anderen Vorstandsmitglieder 0,22 %. In einem zweiten Schritt wird dieser Ausgangswert mit dem TSR-Anpassungsfaktor multipliziert und das Ergebnis stellt den Auszahlungsbetrag dar. Der TSR ist definiert als die prozentuale Veränderung des Börsenkurses während des Gewährungsgeschäftsjahres unter Einbezug fiktiv reinvestierter Dividenden und sämtlicher Kapitalmaßnahmen. Mit anderen Worten ist der TSR eine Maßzahl dafür, wie sich der Wert eines Aktienengagements über einen Zeitraum hinweg entwickelt hat, und berücksichtigt sowohl die in dem Zeitraum angefallenen Dividenden als auch die möglicherweise eingetretenen Kurssteigerungen. Im aktuellen Vergütungssystem wird die Aktienrendite als relativer Performancefaktor berücksichtigt. Der TSR-Anpassungsfaktor wird ermittelt, indem die TSR Entwicklung (Aktienkurs und Dividendenentwicklung) der NORMA Group SE im Verhältnis zu der TSR-Entwicklung der Unternehmen der Vergleichsgruppe während des Gewährungsgeschäftsjahres gemessen wird. Abhängig von den Ergebnissen des Vergleichs wird der Ausgangswert des STI bei Erreichen einer Position in der Vergleichsgruppe oberhalb des 75. Perzentils um 20 % nach oben und unterhalb des 25. Perzentils um 20 % nach unten angepasst; der TSR-Anpassungsfaktor ist somit auf die Bandbreite von 0,8 bis 1,2 beschränkt. Die Vergleichsgruppe besteht derzeit aus den folgenden 15 börsennotierten Unternehmen mit einer der NORMA Group vergleichbaren Größe, Struktur und Industriebranche: Bertrandt AG, Deutz AG, DMG Mori AG, ElringKlinger AG, Gerresheimer AG, Jungheinrich AG, König & Bauer AG, Leoni AG, SAF-Holland S.A., Schaeffler AG, SGL Carbon SE, Stabilus S.A., Vossloh AG, Wacker Neuson SE und Washtec AG. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Vergleichsgruppe für zukünftige Bemessungszeiträume vor Beginn des jeweiligen Bemessungszeitraums anzupassen. Der Auszahlungsbetrag (= Ausgangswert x TSR-Anpassungsfaktor) ist auf maximal 180 % des Jahresgrundgehalts begrenzt; der Ausgangswert (= durchschnittl. bereinigtes EBIT x individueller STI-Prozentsatz) ist auf maximal 150 % des festen Jahresgehalts begrenzt. Die kurzfristige variable Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr wird nach Genehmigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat im Folgejahr ausgezahlt. War das Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr nicht volle zwölf Monate für das Unternehmen tätig, wird die Jahresprämie entsprechend gekürzt.
Die NORMA Group stuft die Vergütung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich ein. Der Aufwand aus der Vergütung wird im Personalaufwand unter Bildung einer entsprechenden Rückstellung erfasst.
Insgesamt beträgt die Rückstellung für den STI zum 31. Dezember 2021 TEUR 578 (31. Dez. 2020: TEUR 950), wovon TEUR 578 im Geschäftsjahr 2022 ausbezahlt werden (2021: TEUR 950).
c) Das Matching-Stock-Programm (in 2017 beendet)
Das Matching-Stock-Programm (MSP) für den Vorstand der NORMA Group schafft einen langfristigen Anreiz, sich für den Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Bei dem MSP handelt es sich um ein aktienbasiertes Optionsrecht. Zu diesem Zweck wurde in jedem Geschäftsjahr eine im Voraus durch den Aufsichtsrat festzulegende Anzahl von Aktienoptionen unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von einem entsprechenden Eigeninvestments des Vorstandsmitglieds in die Gesellschaft zugeteilt. Das MSP wurde im Rahmen der neu gefassten Vorstandsdienstverträge beendet. Die letzte Zuteilung von Optionen erfolgte im Geschäftsjahr 2017.
Grundlage der Aktienoptionen bildeten die im Rahmen des MSP zugeteilten oder erworbenen qualifizierten Aktien, die im Vorstandsdienstvertrag festgelegt sind. Die Anzahl der Aktienoptionen ergibt sich aus der Multiplikation der im Zuteilungszeitpunkt gehaltenen qualifizierten Aktien und des vom Aufsichtsrat festgelegten Optionsfaktors. Der Optionsfaktor wurde für jede Tranche neu festgelegt. Die erste Tranche wurde am Tag des Börsengangs zugeteilt.
Die Haltefrist betrug vier Jahre und ist für alle jemals zugeteilten Tranchen bereits abgelaufen.
Der unverfallbare Anspruch aus den Optionen wird pro rata über die jeweilige Performanceperiode erdient. Der Ausübungspreis für die ausstehenden Tranchen ist der jeweilige gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an den letzten 60 Börsenhandelstagen, die unmittelbar der Zuteilung der jeweiligen Tranche vorangehen. Dividendenzahlungen der Gesellschaft während der Haltefrist sind vom Ausübungspreis der jeweiligen Tranche abzuziehen.
Die Ausübung der Optionen einer Tranche kann nur innerhalb einer Ausübungsfrist von zwei Jahren nach Ablauf der Haltefrist erfolgen. Als Voraussetzung für die Ausübung muss der gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der zehn letzten Börsenhandelstage mindestens das 1,20-Fache des Ausübungspreises betragen. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 2 % des durchschnittlichen (bereinigten) EBITA (2015, 2016 und 2017) während der Haltefrist begrenzt (Cap). Die Gesellschaft kann im Zeitpunkt der Ausübung grundsätzlich entscheiden, ob ein Ausgleich der Option in Aktien oder ein Barausgleich erfolgt. Die NORMA Group stuft die ausstehenden Tranchen analog zum Vorjahr als zum Ausgleich durch Barvergütung ein.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der ausstehenden Tranchen, der die Grundlage für die Ermittlung der zeitanteiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag bildet, erfolgte mittels einer Monte-Carlo-Simulation. Die erwartete Volatilität des Aktienkurses wurde anhand der historischen Volatilitäten der Aktie der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag ermittelt. Aufgrund des Barausgleichs der virtuellen Optionen erfolgt die Bewertung zu jedem Bilanzstichtag neu, und die sich ergebenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst, wobei die Verteilung des Aufwands ratierlich über die Performanceperiode erfolgt.
Die unter dem MSP gewährten Optionsrechte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
ENTWICKLUNG DER OPTIONSRECHTE DES MSP | |||
---|---|---|---|
Tranche MSP 2015 |
Tranche MSP 2016 |
Tranche MSP 2017 | |
Erwartete Restlaufzeit in Jahren |
n/a |
0,25 |
n/a |
Anteiliger Beizulegender Zeitwert der ausstehenden „Share Units“ in EUR zum 31. Dez. 2021 |
n/a |
26.432,00 |
n/a |
Beizulegender Zeitwert pro „Share Unit“ in EUR zum 31. Dez. 2021 |
n/a |
0,35 |
n/a |
Ausübungspreis in EUR |
n/a |
42,62 |
37,76 |
Bestand per 31. Dez. 2019 |
97.322 |
74.465 |
42.232 |
Gewährte „Share Units" |
|||
Ausgeübt |
|||
Verfallen |
|||
Bestand per 31. Dez. 2020 |
97.322 |
74.465 |
42.232 |
Bestand per 31. Dez. 2020 |
97.322 |
74.465 |
42.232 |
Gewährte „Share Units" |
|||
Ausgeübt |
42.232 | ||
Verfallen |
97.322 |
||
Bestand per 31. Dez. 2021 |
0 |
74.465 |
0 |
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine Auszahlung in Höhe von TEUR 365 für ausgeübte Optionsrechte der Tranche 2017 (2020: keine Auszahlung). Insgesamt beträgt die Rückstellung für die MSP-Tranchen zum 31. Dezember 2021 TEUR 26 (31. Dez. 2020: TEUR 1.059).
d) Long-Term-Incentive-Plan
Im Geschäftsjahr 2013 hat die NORMA Group eine aktienkursorientierte, langfristig ausgelegte variable Vergütungskomponente für Führungskräfte und weitere bestimmte Belegschaftsgruppen eingeführt (Long-Term-Incentive-Plan).
Der Long-Term-Incentive-Plan (LTI) stellt einen aktienbasierten Vergütungsplan mit Barausgleich in Form von virtuellen Aktien dar und berücksichtigt sowohl die Unternehmensperformance als auch die Aktienkursentwicklung.
Die Planteilnehmer erhalten zu Beginn der Performanceperiode eine vorläufige Anzahl an Share Units (virtuelle Aktien), die sich aus einem prozentualen Anteil des Grundgehalts multipliziert mit einer Umwandlungsrate ergibt. Die Umwandlungsrate bestimmt sich dabei nach dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten 60 Handelstage des Kalenderjahres vor dem Zeitpunkt der Dotierung. Nach Ablauf von vier Jahren wird die vorläufige Anzahl der Share Units anhand der realisierten Unternehmensperformance in Abhängigkeit von der Zieldefinition während der Performanceperiode sowie dem Unternehmensfaktor bzw. dem Regionalfaktor angepasst.
Als Erfolgsziele werden der Zielerreichungsfaktor gemessen am bereinigten EBITA sowie der Unternehmensfaktor bzw. der Regionalfaktor herangezogen. Der Zielerreichungsfaktor basiert auf dem bereinigten EBITA der NORMA Group. Der absolute Zielwert für das bereinigte EBITA wird aus dem jeweiligen Budgetwert für jedes der vier Jahre der Performanceperiode ermittelt. Nach Ablauf der vier Jahre werden die jährlich erreichten bereinigten EBITA-Werte in Relation zu den Zielwerten in Prozent definiert und ein Durchschnitt über die vier Jahre gebildet. Ab einem Zielerreichungsgrad von über 90 % erfolgt eine Zuteilung. Die Zielerreichung zwischen 90 % und 100 % wirkt sich je Prozentpunkt mit 10 Prozentpunkten auf den Zielerreichungsfaktor aus. Bei einer Zielerreichung von 100 % bis 200 % wächst der Zielerreichungsfaktor um 1,5 Prozentpunkte je Prozentpunkt an Zielerreichung.
Der Unternehmensfaktor wird durch das Group Senior Management anhand der Entwicklung des Unternehmens sowie der Entwicklung in Relation zu vergleichbaren Unternehmen abgeleitet. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Free-Cashflow-Werte bei der Bestimmung des Faktors berücksichtigt. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Group Senior Managements, unerwartete Entwicklungen zu berücksichtigen und den Unternehmensfaktor dementsprechend diskretionär nach oben respektive unten anzupassen. Der Faktor kann Werte zwischen 0,5 und 1,5 annehmen.
Der Faktor berücksichtigt die Ergebnisse der Region sowie die regionalspezifischen Besonderheiten und wird als Anpassungsfaktor für Planteilnehmer mit regionaler Verantwortung herangezogen.
Der Wert der Share Units wird dann anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 60 Handelstage zum Ende des vierten Kalenderjahres bestimmt. Liegt die berechnete Auszahlung aus dem LTI bei mehr als 250 % des dotierten Betrags, wird der maximale Auszahlungswert auf 250 % begrenzt (Cap). Der so ermittelte Wert wird im Mai des fünften Jahres in bar an die Teilnehmer ausgezahlt.
Der LTI ist damit ein konzernweites, globales Vergütungsinstrument mit langfristiger Orientierung. Durch die Kopplung an die Entwicklung nicht nur des Aktienkurses, sondern auch der Unternehmensperformance setzt der LTI einen zusätzlichen Anreiz zur Wertschöpfung durch wertorientiertes, an den Zielen der NORMA Group ausgerichtetes Handeln.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, der die Grundlage für die Ermittlung der zeitanteiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag bildet, erfolgte mittels einer Monte-Carlo-Simulation. Aufgrund des Barausgleichs der virtuellen Optionen erfolgt die Bewertung zu jedem Bilanzstichtag neu und die sich ergebenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst, wobei die Verteilung des Aufwands ratierlich über die Performanceperiode erfolgt.
Die unter dem LTI gewährten virtuellen Share Units haben sich in den Geschäftsjahren 2020 bis 2021 wie folgt entwickelt:
ENTWICKLUNG LTI | |||||
---|---|---|---|---|---|
Tranche LTI 2017 |
Tranche LTI 2018 |
Tranche LTI 2019 |
Tranche LTI 2020 |
Tranche LTI 2021 | |
Erwartete Restlaufzeit in Jahren |
k. A. |
k. A. |
1,00 |
2,00 |
3,00 |
Beizulegender Zeitwert pro „Share Unit“ in EUR zum 31. Dez. 2021 |
k. A. |
0 |
33,32 |
32,09 |
30,43 |
Aktienkurs im Gewährungszeitpunkt in EUR |
39,77 |
56,27 |
48,25 |
35,62 |
33,57 |
Bestand per 31. Dez. 2020 |
34.802 |
24.894 |
34.291 |
55.403 |
0 |
Vorläufig gewährte „Share Units“ |
53.697 | ||||
Ausgeübt |
- | ||||
Verfallen |
34.802 |
850 |
6.767 |
- | |
Bestand per 31. Dez. 2021 |
0 |
24.894 |
33.441 |
48.636 |
53.697 |
Tranche LTI 2016 |
Tranche LTI 2017 |
Tranche LTI 2018 |
Tranche LTI 2019 |
Tranche LTI 2020 | |
Erwartete Restlaufzeit in Jahren |
k. A. |
k. A. |
1,00 |
2,00 |
3,00 |
Beizulegender Zeitwert pro „Share Unit“ in EUR zum 31. Dez. 2020 |
k. A. |
0 |
41,19 |
39,89 |
36,82 |
Aktienkurs im Gewährungszeitpunkt in EUR |
48,57 |
39,77 |
56,27 |
48,25 |
35,62 |
Bestand per 31. Dez. 2019 |
25.524 |
35.049 |
26.240 |
38.352 |
0 |
Vorläufig gewährte „Share Units“ |
55.403 | ||||
Ausgeübt |
25.201 |
- | |||
Verfallen |
323 |
247 |
1.346 |
4.061 |
- |
Bestand per 31. Dez. 2020 |
0 |
34.802 |
24.894 |
34.291 |
55.403 |
Im Geschäftsjahr erfolgten keine Auszahlung aus dem LTI (2020: Tranche 2016: TEUR 90).
Insgesamt beträgt die Rückstellung für die LTI-Tranchen zum 31. Dezember 2021 TEUR 1.534 (31. Dez. 2020: TEUR 1.685). wovon TEUR 0 zum 31 Dezember 2021 ausübbar waren.
e) Anteilsbasierte Vergütung mit Steuereinbehalt
Gemäß dem in Deutschland geltenden Steuerrecht ist die NORMA Group verpflichtet, einen Betrag für die Steuerverpflichtung des begünstigten Vorstandsmitgliedes bzw. Mitarbeiters, sofern diese in Deutschland lohnsteuerpflichtig sind, in Bezug auf anteilsbasierte Zahlungen einzubehalten und im Namen des jeweils Begünstigten an die Steuerbehörden abzuführen. Dies gilt auch für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (NOVA-LTI; ESG-LTI). Die NORMA Group gleicht diese auf einer Nettobasis aus, d. h. durch Einbehalt/ Rückkauf der Anzahl an Aktien, deren Wert am Auszahlungstag der Steuerverpflichtung des Begünstigten entspricht. Im Geschäftsjahr wurde aus dem NOVA-LTI ein Betrag in Höhe von TEUR 63 an die Steuerbehörden abgeführt (2020: TEUR 0).
f) Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung
Der im Geschäftsjahr erfasste Nettoaufwand/ -ertrag aus anteilsbasierter Vergütung, der in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst wurde, stellte sich wie folgt dar:
Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung: | ||
---|---|---|
TEUR |
2021 |
2020 |
Nettoaufwendungen (+)/ -erträge (-) aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich |
||
LTI für Mitarbeiter |
-191 |
-481 |
NOVA-LTI |
70 |
47 |
STI für Vorstandsmitglieder |
578 |
770 |
MSP für Vorstandsmitglieder |
-667 |
226 |
-210 |
562 | |
Nettoaufwendungen (+) / -erträge (-) aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente |
||
NOVA-LTI |
210 |
141 |
ESG-LTI |
140 |
55 |
350 |
196 |
Legende
Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).