Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung entscheidet unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen sowie bestimmte Kapitalmaßnahmen. Ebenso wählen die Aktionäre die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Aktien der NORMA Group SE sind Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Sonderstimmrechte bestehen nicht. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu sprechen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Sie sind unter anderem auch berechtigt, Anträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten. Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Möglichkeiten zur Ausübung des Stimmrechts sowie anderer Aktionärsrechte sind in der jeweiligen Einladung zur Hauptversammlung und den Begleitdokumenten erklärt. Die NORMA Group SE veröffentlicht die Einberufung und sämtliche Unterlagen, die der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, rechtzeitig auf ihrer Website. Im Anschluss an die Hauptversammlung stehen dort ebenfalls Angaben zu Teilnehmerzahlen und Abstimmungsergebnissen zur Verfügung.

Wie bereits 2020 und 2021 fand auch die Hauptversammlung 2022 aufgrund der Einschränkungen für Versammlungen infolge der Corona-Pandemie als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz von Aktionären statt.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).