In der folgenden Tabelle sind die Brutto- und Nettobeträge von Finanzinstrumenten, die saldiert wurden oder die Gegenstand einer durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlicher Vereinbarungen sind, aber nicht saldiert wurden, zum 31. Dezember 2022 und 2021 dargestellt:

           

Saldierung von Finanzinstrumenten

T123

Bruttobeträge
angesetzter
finanzieller
Vermögenswerte / 
finanzieller
Verbindlichkeiten

Bruttobeträge
angesetzter
finanzieller
Vermögenswerte / 
finanzieller
Verbindlichkeiten,
die in der Bilanz
saldiert werden

Nettobeträge finanzieller Vermögens-
werte / finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden

Beträge, die in der
Bilanz nicht saldiert
werden

Nettobetrag

Finanz-
instrumente

         
         

6.875

 

6.875

 

6.875

186.323

14

186.309

 

186.309

3.764

 

3.764

 

3.764

168.670

 

168.670

 

168.670

365.632

14

365.618

0

365.618

         

465.578

 

465.578

 

465.578

1.578

 

1.578

 

1.578

206.737

14

206.723

 

206.723

10.537

 

10.537

 

10.537

684.430

14

684.416

0

684.416

         
         

453

 

453

 

453

162.168

159

162.009

 

162.009

4.663

 

4.663

 

4.663

185.719

 

185.719

 

185.719

353.003

159

352.844

0

352.844

         

463.237

 

463.237

 

463.237

1.745

 

1.745

 

1.745

180.693

159

180.534

 

180.534

8.407

 

8.407

 

8.407

654.082

159

653.923

0

653.923

 

(a) Saldierungsvereinbarungen

Die NORMA Group gewährt ihren Kunden volumenabhängige Rabatte. Gemäß den Bedingungen der Liefervereinbarungen und den geltenden AGB werden diese Beträge mit den an die NORMA Group zu zahlenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesen Kunden saldiert und nur die jeweiligen Nettobeträge abgerechnet. Die entsprechenden Beträge werden in der Bilanz der NORMA Group somit als Nettobetrag ausgewiesen.

 

(b) Masternettingvereinbarungen – derzeit nicht durchsetzbar

Die NORMA Group schließt Derivategeschäfte gemäß den Globalnettingvereinbarungen (Rahmenvertrag) der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und anderen dementsprechenden nationalen Rahmenvereinbarungen ab (zum Beispiel Deutscher Rahmenvertrag). Diese Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für eine Saldierung, da sie das Recht zur Saldierung nur im Falle künftiger Ereignisse, wie dem Ausfall oder der Insolvenz des Konzerns oder der Kontrahenten, gewähren. Die  TABELLE „SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN“ zeigt die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung gemäß den bestehenden Globalnettingvereinbarungen.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).