Die der Aufstellung dieses Konzernabschlusses, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 zugrunde gelegten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend erläutert. Sofern nicht anders angegeben, wurden diese Methoden auf alle dargestellten Geschäftsjahre einheitlich angewendet.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die vom Konzern zur Fremdwährungsumrechnung verwendeten Wechselkurse stellen sich wie folgt dar:

         

Wechselkurse

T062

 

Kassakurs

Durchschnittskurs

31. Dez. 2022

31. Dez. 2021

2022

2021

1,5693

1,5615

1,5164

1,5751

5,6386

6,3101

5,4406

6,3772

7,3582

7,1947

7,0782

7,6323

0,9847

1,0331

1,0047

1,0814

24,1160

24,8580

24,5624

25,6490

0,8869

0,8403

0,8527

0,8599

88,1710

84,2292

82,7066

87,4343

140,6600

130,3800

137,9546

129,8585

1.344,0900

1.346,3800

1.357,6447

1.353,7928

4,6984

4,7184

4,6277

4,9014

20,8560

23,1438

21,1932

23,9855

4,6808

4,5969

4,6854

4,5656

116,9248

117,1800

117,0864

117,5430

78,4640

85,3004

73,5250

87,1858

11,1218

10,2503

10,6265

10,1465

1,4300

1,5279

1,4514

1,5893

36,8350

37,6530

36,8502

37,8203

19,9649

15,2335

17,3982

10,4891

1,0666

1,1326

1,0537

1,1830

Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem TEUR ergeben.

Der Konzernabschluss der NORMA Group wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ergänzenden Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss der NORMA Group SE wurde am 13. März 2023 durch den Vorstand aufgestellt und soll nach dessen Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 16. März 2023 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben werden.

Der Konzernabschluss der NORMA Group wird im Bundesanzeiger eingestellt und veröffentlicht.

Die Aufstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Verwendung bestimmter rechnungslegungsbezogener Schätzungen. Darüber hinaus hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe Ermessensentscheidungen zu treffen. Die Angaben zu den Bereichen mit einem höheren Maß an Ermessensentscheidungen oder Komplexität sowie Bereichen, in denen Annahmen und Schätzungen eine wesentliche Rolle für den Konzernabschluss spielen, sind in  ANHANGANGABE 6 – WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN zu finden.

 

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Der Konzern hat die folgenden Standards und Änderungen erstmalig angewandt:

  • Änderungen an IFRS 3: Verweise auf das Rahmenkonzept
  • Änderungen an IAS 16: Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
  • Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018 – 2020)

Standards, Änderungen und Interpretationen bestehender Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der Gruppe nicht vorzeitig angewendet wurden

Der IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht. Diese kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsverlautbarungen sowie die Verlautbarungen, die noch nicht umgesetzt wurden, haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der NORMA Group.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).