Der Aufsichtsrat der NORMA Group SE bestand zum Jahresende 2022 aus den folgenden Mitgliedern:

Günter Hauptmann (Aufsichtsratsvorsitzender)

Erika Schulte (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende)

Rita Forst

Miguel Ángel López Borrego (das Amt ruht ab 1. Januar 2023)

Dr. Knut J. Michelberger

Mark Wilhelms


Die NORMA Group SE ist nicht mitbestimmt, sodass keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt und sind entsprechend Vertreter der Anteilseigner.

Der Aufsichtsratsvorsitzende vertritt den Aufsichtsrat nach außen. Er organisiert die Arbeit des Aufsichtsrats und leitet seine Sitzungen. Beschlüsse des Aufsichtsrats können mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet.

Zu den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gehört, dass alle Mitglieder unabhängig sind, kein Mitglied für einen Wettbewerber der NORMA Group arbeitet, kein Mitglied, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnimmt, kein Mitglied des Aufsichtsrats wesentliche Interessenkonflikte hat und jedes Mitglied eine Regelgrenze von 15 Jahren für die Amtszeit einhält. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat bei Vorschlägen für die Neuwahl von Mitgliedern auf internationale Tätigkeit und Diversität achten.

Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 75 Jahren.

Diese Ziele wurden im Geschäftsjahr 2022 jeweils erreicht. Miguel Ángel López Borrego ist Spanier. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind Deutsche. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE gehören weniger als zwölf Jahre dem Aufsichtsrat an: Günter Hauptmann und Dr. Knut Michelberger seit 2011, Erika Schulte seit 2013, Rita Forst und Mark Wilhelms seit 2018 und Miguel Ángel López Borrego seit 2021. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind zudem jünger als 75 Jahre.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dies schließt den Aufsichtsratsvorsitzenden, der zugleich Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses ist, und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Kein Aufsichtsratsmitglied und kein nahes Familienmitglied war zuvor Vorstand der NORMA Group SE oder Mitglied der Geschäftsführung einer ihrer Vorgängergesellschaften. Auch unterhält oder unterhielt kein Mitglied des Aufsichtsrats in dem Jahr bis zum Zeitpunkt der Ernennung direkt oder indirekt als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der

NORMA Group SE oder einem von ihr abhängigen Unternehmen oder ist ein nahes Familienmitglied eines Vorstandsmitglieds.

Die NORMA Group SE hat keinen kontrollierenden Aktionär, sodass auch diesbezüglich keine Abhängigkeiten bestehen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist entsprechend unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär.

Das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium erfüllen die aktuellen Mitglieder als Gesamtheit.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix

T006

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und Qualifikationsmatrix (Fortsetzung)

Kein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen. Dr. Knut Michelberger hat Mandate in vier weiteren Unternehmen, darunter einen Beiratsvorsitz. Diese Unternehmen sind jedoch nicht börsennotiert. Bei diesen nicht börsennotierten Unternehmen handelt es sich jeweils um Beiratsmandate, die mit den Aufgaben und der Verantwortung eines Aufsichtsrats einer börsennotierten

Gesellschaft nicht vergleichbar sind. Kein Aufsichtsratsmitglied, das einem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, hat mehr als zwei Aufsichtsratsmandate oder nimmt vergleichbare Funktionen wahr.

Die im Geschäftsjahr 2022 ausgeübten Berufe und weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Aufsichtsgremien der Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group SE sind in der nachfolgenden TABELLE T007: „SONSTIGE MANDATE DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER dargestellt.


Sonstige Mandate der Aufsichtsratsmitglieder                                                                                                                  T007

Berater- oder sonstige Dienstleistungs- oder Werkverträge zwischen Gesellschaften der NORMA Group und einem Mitglied des Aufsichtsrats bestehen nicht.

Der Aufsichtsrat evaluiert jährlich seine Arbeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Zuletzt fand eine solche Evaluierung im Juli 2022 statt. Diese Prüfung erfolgte erstmals unter Einbeziehung eines externen Beraters.

Geschäften zwischen Gesellschaften der NORMA Group einerseits und einem Aufsichtsratsmitglied oder ihm nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits muss der Aufsichtsrat vorab zustimmen. Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2022 nicht abgeschlossen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist verpflichtet, Interessenkonflikte zu melden. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Im Geschäftsjahr 2022 trat ein vorübergehender Interessenkonflikt zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung, den Erwerb eines anderen Unternehmens nicht weiterzuverfolgen, auf. Dabei war das betroffene Mitglied zugleich für die Zielgesellschaft tätig. Es nahm daher während der Dauer des Interessenkonflikts nicht an Beratungen und Beschlussfassungen zu diesem Thema teil und erhielt auch keine entsprechenden Informationen.

Im Geschäftsjahr 2022 fanden zehn Sitzungen des Aufsichtsrats statt. An acht Sitzungen nahmen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Lediglich an zwei Sitzungen konnte Frau Forst aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen jeweils an allen Sitzungen teil. Details zu den Sitzungen stehen im  BERICHT DES AUFSICHTSRATS.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).